Zusage Verfügungsfond und Erklärungsbedarf

Heute kam der vorläufige Bewilligungsbescheid für „Zuwendung aus dem Verfügungsfond der Stadt Mettmann“.
Das wir ein Jahr Zeit zum Ausbau haben geht ja noch klar. Aber das Folgende verstehe ich nicht so wirklich:

Außerdem sind folgende Auflagen zu beachten:
Der Antragsteller wird auf die unklare Rechtsgrundlage die Digitalisierung von Innenstädten betreffend hingewiesen und aufgefordert, entsprechende Angaben zur Sorgfaltspflicht im Sinne der Novellierung des Telemediengesetztes zu machen.

Wasch mich, aber mach mich nicht nass? Kann mit jemand verraten, was ich da für Angaben machen soll?

(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch für
Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein
drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen. (4)
Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 geschäftsmäßig
oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, können wegen
einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in
Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben,
um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter 1.
angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte
Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den
unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch
außenstehende Dritte ergriffen hat und2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Wenn ich richtig liegen sollte meint die Stadt genau das damit unter anderem zu lesen Hier

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