Zwischeninformation Entwicklung Rheinisch Bergischer Kreis

Was ist denn da bei herausgekommen?

Ich habe gestern eine Antwort von Unitymedia bekommen, nachdem sie sich wohl intern besprochen haben.

Man möchte sich nicht generell zu einer offiziellen Freigabe von Freifunk auf Unitymedia Anschlüssen outen.

Allerdings besteht die Bereitschaft, wenn über einen Freifunker ein neuer Anschluss an Unitymedia vermittelt wird, hierfür eine Provision zu zahlen, die für den Betrieb bzw. Ausbau der Freifunk-Infrastruktur als Spende eingesetzt werden könnte.

Ich habe mir vor Abschluss meiner Bestellung schriftlich die Erlaubnis eingeholt, den Unitymedia Anschluss sowohl für meine Coworking-Mitglieder, wie auch für Freifunk einsetzen zu dürfen. Damit muss ich mir keine Gedanken darüber machen, inwieweit das kleingedruckte in den AGBs nun Freifunk ausschließt oder nicht.

Falls jemand Interesse hat einen direkten Kontakt zum entsprechenden Vertrieb bei Unitymedia zu bekommen, kann er mich gerne ansprechen.

Auch wenn ich das Verfahren für grundsätzlich fragwürdig halte und befürchte, so eher schlafende Hunde zu wecken. Zumal mir kein Fall bei privatkunden(!) bekannt ist, in dem es Vertragskündigungen oder anderweitige Sanktionen „wegen Mitbenutzung“ (oder gar Freifunk) gegeben hätte.
(ich werde daher den Teilthread auch nicht ausgliedern, um das nicht an die größere Glocke zu hängen :wink:

Was die Provision/Spende betrifft: Ich gehe mal davon aus, dass es sich um UM-Business handelt auf das sich das bezieht, oder?
(Der Vorteil bei denen ist, dass die wirklich rasend fix sind und nachvollziehbar kommunizieren. Kein Vorwurf gegen die Leute im Consumer-Vertrieb. Denen fehlen offensichtlich schlicht die richtigen Werkzeuge, um auskunftsfähig zu sein.)

  1. hier wird nichts ausgegliedert.

  2. es geht um die geschäftliche Nutzung von FF. Das ist Coworking4You, also geschäftliche Weitergabe an Dritte.
    Und da ist es schon interessant, in wie weit die AGB greifen (können)