Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften zu beachten

Habe nach mehreren Anläufen jetzt die richtige
Ansage zu den Brandschutz Thema in den Flüchtlingsunterkünften bekommen.

Es sollen keine Router in den Fluren und Treppen
Auf / Abgängen sein. Auch nicht in Abgehangen Decken, wenn diese nicht von der
Seite wo der Router steht F30 sind.

Ja man kann das machen, aber nur mit Ausnahme Genehmigung,
die man sehr wahrscheinlich bekommen würde , aber für jeden Installation Ort
separat beantragt werden muss und diese Anträge mehrere Monate Bearbeitungszeit
haben. Auch mit POE ist das Problem nicht lösbar, leider, da die Brandlast auch
von Kabeln aus geht ( Lt. Bauordnung > ja ich habe mit dem oberen
Entscheider gesprochen der mir das haarklein erklärt hat und auch für extrem
übertrieben hält, aber so sind die Vorschriften )

Alle anderen Räume außer Flur ist kein
Problem.

Auch würde eine F30 Abkastung gehen, wenn man
die Wärmeabfuhr ordentlich belegen könnte, was aber wahrscheinlich auch schwer zu belegen
ist.

Es gab von Seiten Amt auch mal die Aussage es
darf nicht in den Flur gesendet werden , weil dann dort Leute sitzen oder so ist Unsinn , da hat der Brandschutz Gutachter
kein Problem mit .

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