Da ich auch in Foren und auf Twitter gerne mal über das große S befragt werde, wollte ich auf die FFRE-Homepage mal einen Absatz dazu schreiben, den ich einfach verlinken kann.
Mich würde freuen, wenn ihr mal drüberlest und Anmerkungen gebt.
Bin ich für die Aktivitäten der Nutzer haftbar, wenn ich den Freifunk-Router an meinen Internetzugang anschließe? (Störerhaftung / Abmahnungen)
Kurz beantwortet - Nein. Du bist für die Aktivitäten der Nutzer an deinem Freifunk-Knoten nicht haftbar.
Für die lange Antwort, müssen wir uns einmal anschauen, wie die „klassische“ Filesharing-Abmahnung überhaupt funktioniert.
Ein Client fordert über das Torrent-Protokoll oder ein ähnliches P2P-Protokoll ein urheberrechtlich geschütztes Werk an, dieser Vorgang wurde durch einen Dienstleister des Rechteinhabers mit IP-Adresse und Zeitstempel protokolliert und der Rechteinhaber möchte über seinen Rechtsbeistand diesen Vorgang jetzt abmahnen.
IP-Adressräume lassen sich über öffentliche Datenbanken einem Accessprovider (Internetanbieter) zuordnen, z.B. Telefonica O2 Germany, Deutsche Telekom oder eben Freifunk Rheinland.
Nach § 8 TMG ist der Accessprovider selbst nicht verantwortlich für den Datenverkehr (Providerprivileg), ist allerdings nach § 101 UrhG verpflichtet, Auskunft über eventuell gespeicherte Verkehrsdaten zu geben. Bei kommerziellen Anbietern gibt es (bis maximal 7 Tage in die Vergangenheit) zu Abrechnungszwecken eine Zuordnung von IP-Adresse und Zeitstempel zu einem Kunden mit einer Postanschrift. Der Accessprovider gibt diese Daten an den Rechtsbeistand weiter, welcher darauf hin die bekannte Filesharing-Abmahnung versendet. Durch den Grundsatz der Störerhaftung ist nun der Kunde in der Haftung, auch wenn der nur ein Gastwirt ist, der seinen Gästen freies WLAN anbieten wollte und der eigentliche Täter niemals mit dem Vorgang in Berührung kommt.
Auch der Freifunk Rheinland e.V. ist zu Auskünften nach § 101 UrhG verpflichtet. Allerdings gibt es bei einem nichtkommerziellen Betrieb eine Accessproviders keine Kunden mit Postanschrift und somit auch keine Verkehrsdaten, die für einen Rechteinhaber oder seinen Rechtsbeistand interessant wären.
Ist Freifunk also ein Anonymisierungsnetzwerk? Muss ich damit rechnen, dass mein Internet dazu missbraucht wird, Straftaten zu begehen?
Auch hier - eher nicht.
Internetkriminelle mit bösen Absichten haben eine breite Auswahl an Möglichkeiten, ihre Identität zu verschleiern, z.B. das Tor-Netzwerk, Auslands-VPN, Malware-infizierte Computer, Prepaid-SIM-Karten. Auf ein offenes Netzwerk alleine würde sich wohl kein Krimineller mit Verstand verlassen, insbesondere da der Freifunk Rheinland als deutscher Accessprovider im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.
Die Störerhaftung gibt es übrigens nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. Auch hier besteht also keine Haftungsgefahr für dich als Betreiber eines Freifunk-Knotens.