FAQ-Text Freifunk und die Störerhaftung

Da ich auch in Foren und auf Twitter gerne mal über das große S befragt werde, wollte ich auf die FFRE-Homepage mal einen Absatz dazu schreiben, den ich einfach verlinken kann.

Mich würde freuen, wenn ihr mal drüberlest und Anmerkungen gebt.

Bin ich für die Aktivitäten der Nutzer haftbar, wenn ich den Freifunk-Router an meinen Internetzugang anschließe? (Störerhaftung / Abmahnungen)

Kurz beantwortet - Nein. Du bist für die Aktivitäten der Nutzer an deinem Freifunk-Knoten nicht haftbar.

Für die lange Antwort, müssen wir uns einmal anschauen, wie die „klassische“ Filesharing-Abmahnung überhaupt funktioniert.

Ein Client fordert über das Torrent-Protokoll oder ein ähnliches P2P-Protokoll ein urheberrechtlich geschütztes Werk an, dieser Vorgang wurde durch einen Dienstleister des Rechteinhabers mit IP-Adresse und Zeitstempel protokolliert und der Rechteinhaber möchte über seinen Rechtsbeistand diesen Vorgang jetzt abmahnen.

IP-Adressräume lassen sich über öffentliche Datenbanken einem Accessprovider (Internetanbieter) zuordnen, z.B. Telefonica O2 Germany, Deutsche Telekom oder eben Freifunk Rheinland.

Nach § 8 TMG ist der Accessprovider selbst nicht verantwortlich für den Datenverkehr (Providerprivileg), ist allerdings nach § 101 UrhG verpflichtet, Auskunft über eventuell gespeicherte Verkehrsdaten zu geben. Bei kommerziellen Anbietern gibt es (bis maximal 7 Tage in die Vergangenheit) zu Abrechnungszwecken eine Zuordnung von IP-Adresse und Zeitstempel zu einem Kunden mit einer Postanschrift. Der Accessprovider gibt diese Daten an den Rechtsbeistand weiter, welcher darauf hin die bekannte Filesharing-Abmahnung versendet. Durch den Grundsatz der Störerhaftung ist nun der Kunde in der Haftung, auch wenn der nur ein Gastwirt ist, der seinen Gästen freies WLAN anbieten wollte und der eigentliche Täter niemals mit dem Vorgang in Berührung kommt.

Auch der Freifunk Rheinland e.V. ist zu Auskünften nach § 101 UrhG verpflichtet. Allerdings gibt es bei einem nichtkommerziellen Betrieb eine Accessproviders keine Kunden mit Postanschrift und somit auch keine Verkehrsdaten, die für einen Rechteinhaber oder seinen Rechtsbeistand interessant wären.

Ist Freifunk also ein Anonymisierungsnetzwerk? Muss ich damit rechnen, dass mein Internet dazu missbraucht wird, Straftaten zu begehen?

Auch hier - eher nicht.

Internetkriminelle mit bösen Absichten haben eine breite Auswahl an Möglichkeiten, ihre Identität zu verschleiern, z.B. das Tor-Netzwerk, Auslands-VPN, Malware-infizierte Computer, Prepaid-SIM-Karten. Auf ein offenes Netzwerk alleine würde sich wohl kein Krimineller mit Verstand verlassen, insbesondere da der Freifunk Rheinland als deutscher Accessprovider im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.

Die Störerhaftung gibt es übrigens nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. Auch hier besteht also keine Haftungsgefahr für dich als Betreiber eines Freifunk-Knotens.

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Stimmt das so? Ich hätte jetzt im Kopf gehabt die 7 Tage Frist gelten, wenn man die Daten nur z.B. für Debugging speichern will, also ohne besonderen Grund quasi. Zu Abrechnungszwecken darf man die so lange speichern, wie man sie eben zu Abrechnungszwecken braucht…

Die sind doch in DE auch mit einem Namen verknüpft, würde ich auch raus nehmen.

Schonmal Prepaid-SIM Karten auf einem Trödelmarkt gekauft? =)

Mein Stand ist, dass die Registrierungsdaten nicht unbedingt überprüft werden bzw. Auslandskarten auch anonym zu kriegen sind. Bin da nicht so im Thema.

Könnte ja auch mal ein paar Euro investieren und es checken.

Also dieser bekannte Discounter mit ‚A‘ hat Karten, die man zwar mit Adresse registieren muss, aber die Adresse wird nicht kontrolliert

Doch, wird sie. Weiß ich zufällig aus erster Hand… :wink:

Es mag sein, dass sich als Reaktion auf diesem c’t-Artikel etwas geändert hat.
Aber damals™ fand eine reale Prüfung eher im Ausnahmefall statt.

wir haben bei uns in der FAQ folgenden Text stehen

Wir betreiben zentrale Zugangspunkte in Deutschland, die den Internetverkehr ins Ausland umleiten. Dadurch sind die Betreiber eines Knotens die ihren Internetzugang teilen nicht identifizierbar. Damit Freifunk funktionieren kann, müssen sich aber alle Benutzer an die Nutzungsbedingungen halten.

Sowohl in der Rechtsprechung wie auch auf politischer Ebene fällt das Angebot von Freifunk unter das Providerprivileg nach § 8 TMG (AG Hamburg, Urt. v. 10.6.2014 – 25b C 431/13 – dazu Mantz, CR 2014, 538; AG Charlottenburg, Beschl. v. 17.12.2014 – 217 C 121/14 und LG München I, Beschluss vom 18.09.2014 – 7 O 14719/12). Das bedeutet, eine zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Haftung für etwaige Rechtsverstöße von Nutzern findet, wie für alle an- deren Provider, nicht statt. Quelle: rechtliche Einschätzung Kanzlei Hubrig Berlin

Die aktuelle Gesetzeslage hat Dr. Reto Mantz in der Handreichung „Rechtssicherheit bei kommunalen WLANs“ zusammengefasst (Stand 17.05.2015).

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Das mit dem Ausland machen wir nicht. :wink:

Wir haben für die schüchternen in Münsterland ein Infoblatt erstellt: https://github.com/FreiFunkMuenster/media-ffms/blob/master/Rechtliches/Freifunk-Infos-zur-Störerhaftung.pdf

Das wirkt meist Wunder.

Ich finde es gut, dass du, @SenorKaffee, das auch angehst. Ich halte es nicht für gut, den Leuten so direkt auszumalen, was passiert, wenn jemand P2P macht. Das Internet kann für so viele tolle Dinge genutzt werden. Ich finde, man sollte sich nicht immer auf das Negative konzentrieren.

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Für 4a und 4b, die Stillhaltungsfrist läuft schon bald ab.
Das 4b aktuell sind nur noch 11 Tage bis zum 07/09/2015 (bislang ist mir kein konkreter Widerspruch bekannt)
Kontraproduktiv ist aktuell auch das Augenmerk auf andere Bereiche.

Aber Magdeburg und noch viele andere Communitys. Kann halt nicht jede Community Ripe Member Provider sein.

AFAIK wird der Rheinland Backbone doch (gegen Geld) auch von anderen Communities verwendet. Es muss ja nicht immer gleich eine eigene RIPE-Mitgliedschaft sein :wink:

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Gibts darüber Preislisten was das kostet? Nen Auslands VPN Tunnel der mindestens 50 MBit schafft kostet 5 Euro im Monat.

Da muss ich passen, vielleicht können aber @thomasDOTwtf oder @CHRlS was dazu sagen?!

Wir nehmen nur Geld für kostenpflichtige Leistungen, wenn man bspw. seine eigene public AS Nummer mit PI-Space haben will (um komplett unabhängig vom FFRL zu bleiben).

Die reguläre Nutzung des Rheinland Backbone kostet grundsätzlich nix, wobei wir uns freuen, wenn Spenden bei uns ankommen.

Reguläre Nutzung wäre bspw.:

  • mehrere GRE Tunnel ins Rheinland Backbone
  • /32 IPv4 Adressen zum Natten auf den eigenen Supernodes
  • /48 IPv6 Subnet zur eigenen Verteilung
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