Finanzamt lehnt Anerkennung Gemeinnützigkeit ab

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben sich im Rahmen einer Ausarbeitung ebenfalls mit Freifunk befasst: „Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) auf Freifunk

PDF hier:
https://www.bundestag.de/blob/421712/cf9bdd3ad34a8455356d39f3bd5ce827/wd-4-155-15-pdf-data.pdf

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