Freifunk in Arztpraxen (IT-Sicherheit)

Die dahinterstehende Regel lautet: „Keine fremde Hardware in die IT des Praxen-Netzwerks“.

Wenn man das berücksichtigt, dann braucht man „für Freifunk in der Praxis“

  1. entweder einen separaten DSL-Anschluss
  2. Freifunk-Meshlink von einem Nachbarn (im Haus/gegenüber etc…)
  3. als Praxis-Router einen mit einem hinreichend zertifizierten „Gast-Lan/DMZ“-Port. Also einen bei dem die KAV und andere das für hinreichend sicher halten, dort Dritte mit dranzulassen.
  4. Vor dem „DSL-Router der Praxis“ einen weiteren Router, der eine DMZ (oder wie immer man das nennen möchte) ausleitet, wo dann der FF-Router hängt.

Wobei letzteres halt problematisch ist, wenn dieser weitere Router dann -aus welchen Gründen auch immer- streiken sollte und dann plötzlich der Praxisbetrieb beeinträchtigt ist.
Und bei beiden 3/4 ist problematisch: Immer wenn jemand in der Praxis meint „Das Internet geht nicht so richtig“ wird der Verdacht aufkommen, es liege am Freifunk.Und sei es „die Saugen zu viel“ oder „Der Bandbreiten-Begrenzer im FF-Router funktioniert nicht richtig“. Da ist es dann weder sinnvoll möglich und angeraten, irgendwie dagegen zu argumentieren, auf welcher Grundlage auch.

(Da nur um die Problematik mal aufzuzeigen, die grundsätzlich entstehen kann, wenn man als „Routeraufsteller“ die FF-Router bei Dritten, wie Kleingewerblern, aufstellt. Da braucht es viel Selbstvertrauen und sicheres Auftreten…)

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