Freifunk jenseits der Störerhaftung

Also ich denke, dass auch in einer post Störerhaftungszeit der Bedarf nach einer VPN Lösung existieren wird.
Auch wenn es faktisch rechtlich nicht mehr mit Konsequenzen belegt ist sein WLAN zu öffnen hält das Starfverfolger nicht ab in die Bude von $FreifunkerIn einzureiten.
Im Gegensatz zum Freifunk Rheinland e.V. ist $FreifunkerIn für Starfverfolger nicht als dedizierter Provider erkennbar. Das kann dann im Zweifel ausgiebig nach einer Beschlagnahmung geklärt werden.

Ich bin eher auf dem Standpunkt Freifunk-NG statt Freiunk Classic:

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