Freifunk ohne Reglementierung "von oben"

Hier scheitert leider die vermutlich von den meisten von uns vertretene Rechtsauffassung („Störerhaftung trift auf Aufsteller von offenen Wlan-Knoten nicht zu. Ganz unabhängig davon ob das Rechtskonstrukt der Störerhaftung überhaupt sinnvoll ist oder nicht.“) an der Realität:

In dieser Realität hatte der FFRL in der Vergangenheit (in der ersten Jahreshälfte 2015 noch) viele einzelne Vserver angemietet als FastD-Supernodes.
Und den NutzerInnentrafic hat der Verein dort an diesen Vservern direkt ausgeleitet.
Und obwohl natürlich diese Server vom Verein angemietet waren, die IP-Adressen liefen auf den jeweiligen Hosting-Provider (Webtropia, Netcup etc)
So wie ich es dann mitbekommen habe gab es regelmäßig Abmahnschreiben, die beim Abuse-Team des jeweiligen Hosting-Anbieters aufgeschlagen sind. Die wurden dann an den Kunden (hier: FFRL) weitergeleitet und dort sachlich korrekt („wir speichern nicht, wir auch nur Provider…“) fristgerecht beantwortet.

Ergebnis: nach spätestens dem dritten Schreiben hat der Provider die Verträge gekündigt (zwischen Vollkaufleuten ist das Vertragsrecht ja etwas anders…). oder aber die Kisten jeweils bis zum bestätigten Vorliegen einer Kopie des Antwortschreibens abgeschaltet, oder, oder…

Will sagen: Es hilft einem im geschäftlichen Umfeld wenig, sich im Recht zu fühlen, wenn man dieses nicht durchsetzen kann oder einem faktisch Nachteile erwachsen, die es komplett widersinnig machen, den Weg so überhaupt weiter zu gehen, weil es anders (hier: Selbst AS-Nummer bekommen) einfacher und effektiv auch billiger zu lösen ist.

Ach ja, zu allen anderen Punkten: Es läuft auf „Solange Du die Füße unter meinen Tisch stellst“ vs „Wenn’s Dir hier nicht gefällt dann geh’ doch nach drüben“ hinaus. Ist zwar eventuell für einzelne unschön, aber so funktioniert das nunmal in Sozialen Gemeinschaften.

5 „Gefällt mir“