Freifunk und die Strafverfolgung

Ja kannst Du. Wenn also z.B. jemand en Router klaut und ihn zum Timer eines Bombenzünders umbaut und dann die Kriminaltechniker herausfinden, dass in dem Gerät eine Mac-Adresse zu finden ist nach der das Ding mit Deinem Amazon-Account erworben wurde, dann bekommst Du einen bösen Brief.
Eine 100%ige Sicherheit kann Dir niemand geben.

Und wenn wir auf Straftaten gegen, die jemand von Deinem Gerät aus verübt, dann wird bei Dir auch jemand klingeln oder einen Zeugenanhörungsbogen schicken. Das ist leider so, wenn Straftaten aufgeklärt werden sollen. Im Strafrecht ist es aber zumindest hier zulange so, dass auch in EDV-Dingen mit Augenmaß gearbeitet wird. Sprich: Die Ermittlungen erfolgen doch zielorientiert und nicht nur unter dem Vorsatz, Aktenberge und volle Asservatenkammern zu erzeugen.
Wenn Du also selbst nicht offensichtlich mit zum Kreis der konkret Verdächtigen gehörst, dann wird Dir nix passieren.
Sprich: Wer im Internet mit verbotenen Substanzen und Gegenständen handelt, der wird für die Tarnung hoffentlich keine Freifunk-Router nehmen. Nicht nur weil es eben dagegen keinen Schutz vor Verfolgung bietet und es andere Dinge für nur wenig oder sogar weniger Aufwand gibt. (Hier könnte man eine lange Diskussion zur Dummheit von Kriminellen starten)

Dass das in der Praxis von Ermittlungsbehörden viel weniger gemacht wird in der Regel nicht passiert und Ermittlungen im Sande verlaufen: Ist auch Realität.

Wenn es nicht um hypothetische und philophische Überlegungen gehen sollte: Das Modell „Freifunk über Freifunk-Rheinand-Exit“ läuft seit mehr als 3 Jahren. Und davon sind deutlich mehr als 10.000 Freifunkrouter tagtäglich in Betrieb.
Es sind keine Fälle bekannt (egal ob nun schwebend oder abgeschlossen) in denen „wegen Freifunk“ Knotenaufstellende/Anschlussinhaber Abmanungen oder anderweitige Anwaltspost erhalten hätten auf zivilrechtlicher Seite.
Noch sind uns strafrechtliche Vorgänge bekannt, die sich darauf gründen, das jemand einen Freifunknoten aufgestellt (oder diesem Internet-Uplink) gegeben hätte. („Kripo klingelt an der Tür“)
Noch kennen wir Fälle in denen Internetprovider ihren Kunden „Nachteile“ eingebracht hätten (wegen evtl. in AGB irgendwie untersagter „Zurverfügungstellung von Internet für Dritte“). Gibt’s auch keine Fälle von.

Sprich:
Es wird Dir niemand garantieren, dass es Dich nicht treffen wird.
Aber es wirklich mal passieren sollten und dann ausgerechnet Du derjenige bist, dann wirst Du Dich zumindest als Lottogewinner fühlen dürfen. Und entsprechender Beistand aus der Community wird dann mindestens moralisch erfolgen.
(Und nein, eine Rechtsschutzversicherung gibt’s nicht vom Verein dafür.)

In der Praxis muss auch jeder Kraftfahrzeugführer (und andere auch) sich vor jedem Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen sicheren Zustand des Fahrzeugs vergewissern, dazu gehört mindestens ein Gang um das Fahrzeug mit Kontrolle der Lichtanlage und der Räder/Reifen. Und wenn man das nicht tut und es passiert genau deswegen etwas, dann haftet man.Zumindest lernt man das in der Fahrschule…
In der Praxis ist es jedoch irgendwie anders.

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