Es wird dem Freifunk gehen wie vor 15 Jahren den „Bürgernetzen“:
„Billig Internet machen, insbesondere für die Mitglieder“ ist nicht per se gemeinnützig. Diese Erkenntnis hatten die Finanzämter nicht sofort, das kam auch erst stückweise.
Und jeder in der Satzung ausgelobte Vereinszweck, der nicht der Liste der Gemeinnützigen Tätigkeiten enthalten ist, gefährdet die Gemeinnützigkeit oder macht die Anerkennung schwieriger.
Wer also Dinge in eine Satzung schreibt, die mehr sind als „Volksbildung“, „Mildtätige Zwecke“ oder „Sportförderung“, insbesondere „Betrieb von Infrastruktur“ oder „Vereinsleben“ oder „für die Mitglieder“: Das sind dann ganz schnell „eigenwirtschaftliche Zwecke“. Kann man tun, ist aber nicht mehr gemeinnützig.
Ein Freifunk-Verein als reiner Förderverein mit Ausgliederung des Netzbetriebes in eine andere Rechtsform (Genossenschaft?) könnte ich mir durchaus als Modell vorstellen.
Was den hier vorgestellen Ansatz „sich gegenseitig helfen“ anbelangt: Ich fürchte, dass es darauf hinausläuft festzustellen, dass „einige mehr Glück hatten als andere“. Und dass man sich mit einem „warum wir nicht, die dürfen doch auch“ die Preise kaputtmacht.
solange die gemeinnützigkeit nicht durch ist ist das enorm schädlich
ich fänd es nicht gut, wenn unser wohlgesonnenes Finanzamt darauf hingewiesen würde, dass es woanders NICHT anerkannt wird.
I’m Finanzamt wird sicher keine SachbearbeiterIn mal die Googlesuche bemühen, um zu schauen, was man denn bislang über den fraglichen Verein (und Brüdervereine) findet.
Da Ist eine öffentliche Diskussion um Finanzamttricks eventuell bedingt hilfreich.
Ich denke schon, dass die sich untereinander kennen und auch mal miteinander telefonieren wenn es Fragen gibt. „rufen sie mal in bochum an, da geht das auch“ ist jedenfalls imho zur zeit schädlich. kann man mal machen wenn das komplett durch ist, also auch nicht nur vorläufig, aber jetzt finde ich das ungeschickt
Ich denke das ist eher eine zeitliche Komponente gewesen - ein paar Vereine waren früh genug mit der Bewertung durch, bevor es von der Bundesebene einen unterschiedlichen Bewertungsansatz gab.
Der seit ein paar Tagen eingetragene Verein FFI aus Münster (rein Betrieb) existiert neben dem die Community „sozial“ unterstützendem Warpzone e.V. FFI und Warpzone liegen in NRW und sind mit dem Backbone des FFRL verbunden, gehören allerdings nicht zur FFRL-Community.
Wir sind da mit einer Satzungsänderung für die Warpzone im Herbst gescheitert (Daher der FFI).
Wenn in der Satzung was von Infrastrukurbetrieb / Bürgernetzen drinsteht kannste das eher vergessen. Und ja sie reden miteinander und fragen im Zweifelsfalle die OFD. Und nein, das Forum ist denen Mumpe.
Wenn du mit „anerkannt“ Gemeinnützigkeit meinst: Nichts. Der FFI e.V. ist nicht als gemeinnützig anerkannt, haben wir garnicht erst probiert. Ergo hat er den Klotz nicht am Bein.
Somit gibt es eine Combo, die ideelle Warpzone e.V. (gemeinnützig) und den FFI (der nicht auf Gemeinnützigkeit bei all seinen Aktivitäten achten muss). Erschien uns - da wir UG und gGmbh gescheut haben - als bester Kompromiss.
Leider können so nur keine Spendengelder aus der Warpzone oder einem anderen gemeinnützigen Verein in den FFI fließen. Andernfalls würde der gemeinnützige Verein ja auch wieder seine Gemeinnützigkeit verlieren, da dieser in dem Fall dann doch wieder das Geld für den Infrastrukturbetrieb ausgibt. Zwar über einen Umweg, aber dem Finanzamt dürfte das nicht schmecken.
Wie macht die Warpzone es denn, wenn sie Leistungen von anderen Nicht-Gemeinnützigen Lieferanten (und sei es nur Strom und Internetanbindung für den Hackspace bezahlen muss?)
Oder werden die auch von gemeinnützigen Providern bezogen?
Habe ich, ist wohl gefährlich für den Vorstand des gemeinnützigen Vereins, denn der haftet mit dem Privatvermögen, wenn die gemeinnützigkeit Rückwirkend aberkannt wird und die Steuerschuld ausgeglichen werden muß. Das ist dan kein Kavaliersdelikt mehr.
Wozu werden diese Leistungen bezogen? Um den Vereinszweck zu erfüllen. In dem anderen Fall wird ein Zweck verfolgt, der nicht der Satzung entspricht und wenn der der Satzung entsprechen würde wäre er ja nicht gemeinnützig. Also ein Teufelskreis, der sehr teuer werden kann, wenn Behörden dahinter kommen.