Freifunk wirklich Sicher?

Guten Abend,

wer die letzte Zeit die Presse bezüglich Freifunk und Gerichtsprozessen verfolgte stolpert über 2 Gerichtsverfahren in denen Personen die „Freifunk“ betrieben bestraft wurden…

Meinen die das selbe wie unser Freifunk? Sprich bin ich als Privatperson die ein Freifunk Accesspoint in FFM habe sicher?

Danke für Info

Grüße

Es tut mir leid, aber ich kann mit dieser Antwort nicht wirklich was anfangen…

Was ist ein schöner Versuch? und was sind SLA´s?

Erster Treffer der Suchmaschine bei mir:

Eine Diskussion über Spekulationen zu den Urteulen findet man übrigens hier:

Dabei muss man im Blick behalten, dass für das Täteralter und die heranzuzihenden Gesetze der Tatzeitpunkt gilt. Das schafft dann Verwirrung, wenn Urteile z. B. fünf Jahre auf sich warten lassen und sich die Rechtslage zwischendurch geändert hat.

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Danke adorfer für diese in keinem sinne hilfreiche Antwort. Sie ist weder konstruktiv noch beantwortet sie in irgend einer weise die Frage… WTF!

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@MyIgel
Auch damit ist @Massaguana in keinster Weise geholfen.
Nicht rumnölen oder einen „Herzchen“ geben, sondern lieber, selber als Frankfurter Freifunker mit Hintergrundwissen, dem Frankfurter Knotenaufsteller das ausdrücklich bestätigen und/oder ergänzen, was @steneu gesagt hat. Das wäre doch mal eine konstruktiver Ansatz.

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DUrch deinen kommentar noch weniger… Das Thema wurde bereits vor meinem kommentar gelöst → problem solved…

Wo bekommst Du den Plural her?
Ich sehe da exakt einen.

Es gab genau eine Meldung, die allesamt auf einen Vorgang zurückgeht, der

  1. sich auf den Vorgang „vor der Störerhaftungsreform“ bezieht
  2. sich auf „Ausleitung von Freifunk-Traffik mit der IP des Knotenaufstellers“ bezieht

Wenn Du dafür in Frankfurt eine Berliner oder Kölner Firmware nutzt und dort KEINEN vpn-Tunnel einträgst, also dafür sorgst, dass der Traffic der Freifunknutzenden explizit mit Deiner Consumer-Broadband-IP-Adresse im Internet erscheint: Ja, dann ist das nach wie vor auf die eine oder andere Weise problematisch.
Denn auch wenn die Störerhaftung eigentlich abgeschafft ist: In dem Fall ging es um einen Vorgang „als die Störerhaftung noch galt“, und der Fall samt Abmahung ist halt schon viele Jahre al inzwischen.

Umgekehrt ist, wie in anderen Threads erläutert, „Betrieb einer Freifunk-Backbone-Infrastruktur zum zentralen Ausleiten“ nach wie vor nicht verkehrt, auch aus anderen rechtlichen Erwägungen.

Aber wie gesagt: Es hängt davon ab
a) die Firmware welcher Community Du in Frankfurt nutzt (es hindert Dich niemand, z.B. eine aus Berlin zu nutzen
b) und wie Du diese dann einstellst.
Solange Du eine Firmware von Freifunk-Frankfurt nutzt: Du bist nicht betroffen und wirst es auch nicht werden.

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Und es bleibt immer noch das Strafrecht; der Honk, der über das vermeintlich anonymisierende Freifunknetz hetzt, beleidigt oder eine Straftat ankündigt, sorgt für eine Bestandsdatenabfrage zur IP und ggf. auch einen uniformierten Besuch. Doof, wenn das dann ein Privatkundenanschluß war (direkte Auslegung) und da keine offensichtliche Vereins- oder Organisationsadresse auftaucht.

Nicht nur aus rechtlichen Gründen, auch technisch kann das Vorteile haben.

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Es gibt keine Störerhaftung mehr. (Anschlussinhaber Störer)
Nun gibt es die Täterhaftung (aus dem Anschlussinhaber wurde der Täter / nur das er nun einen Warnschuss frei hat …)

Deswegen vpn / oder wenn dicke Eier balls of steel exit.
Jeder kann frei entscheiden was er will …

Aber bezüglich der eingangsfrage

„Ist freifunk wirklich sicher“:

Für Knotenaufstellende: Ja
Für StraftäterInnen, die Freifunkknoten „dafür“ nutzen: Wird hier niemand eine Zusicherung geben.
Wer also vorhaben sollte, Erpresserschreiben zu versenden oder Bombendrohungen ab zusenden, der- oder diejenige wird keine Garantie bekommen, dass das im Freifunknetz „wirklich sicher“ ist.

Und genau so soll es auch sein!

MfG Peter

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Ich betreibe nur ein Accesspoint für Gäste… ein VPN wird genutzt, jedenfalls wird mir eine andere IP angezeigt wenn ich mich selbst verbinde

Danke für eure Infos

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Neue Rechtsprechung, alte, verwendete Technik der Community

Gibt halt verschiedene Systeme, ne lokale Ausleitung geht natürlich, ist unschön wenn der Brief doch mal kommt nach neuer Rechtsprechung, man muss sich selbst drum kümmern.

Nach Alter - siehe Urteile.
VPN Krams zu nem supernode - schick, der Papierkram wird weniger,

problematisch wirds vorallem wenn was strafrechtlich relevantes passiert. Schützt nicht wirklich denn Freifunk ist kein anonymisierter Dienst und kein supernode Betreiber wird sich quer stellen…

Pauschal nach meiner Rechtsauffassung, der neuen → als Betreiber des Knotens ist man in der Haftung für das was passiert, man bekommt durch die Vereine, die Infrastruktur einen gewissen Schutz das man sich nicht selbst um 99% des Scheisses kümmern muss den die Gäste verzapfen - fängt beim Datenschutz an (mitloggen wegen dieser Sache mit der Täterhaftung, personenbezogene Daten usw.) Und hört bei der ersten Abmahnung auf.

So wesentlich finde ich das nicht problematisch.
Sicherheit für Straftäterinnen und Straftäter sollte Freifunk nicht liefern.
Denn auch wenn nicht „in vorauseilendem Gehorsam“ gelogt wird. Wenn Anforderungen von Ermittlungsbehörden kommen, dann wird es im Regelfall (um es mal so zu umschreiben) eine Zusammenarbeit geben, z.B. um dann für eine begrenzte Zeit DPI zu betreiben und bestimmte Nutzungspattern zu erkennen und entsprechende Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.

Daher meine drigende Empfehlung: Wer Bombendrohungen absetzen oder Substanzen handeln möchte, bitte dafür nicht den Freifunk benutzen, so sicher ist das dann doch nicht.

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