wer die letzte Zeit die Presse bezüglich Freifunk und Gerichtsprozessen verfolgte stolpert über 2 Gerichtsverfahren in denen Personen die „Freifunk“ betrieben bestraft wurden…
Meinen die das selbe wie unser Freifunk? Sprich bin ich als Privatperson die ein Freifunk Accesspoint in FFM habe sicher?
Eine Diskussion über Spekulationen zu den Urteulen findet man übrigens hier:
Dabei muss man im Blick behalten, dass für das Täteralter und die heranzuzihenden Gesetze der Tatzeitpunkt gilt. Das schafft dann Verwirrung, wenn Urteile z. B. fünf Jahre auf sich warten lassen und sich die Rechtslage zwischendurch geändert hat.
@MyIgel
Auch damit ist @Massaguana in keinster Weise geholfen.
Nicht rumnölen oder einen „Herzchen“ geben, sondern lieber, selber als Frankfurter Freifunker mit Hintergrundwissen, dem Frankfurter Knotenaufsteller das ausdrücklich bestätigen und/oder ergänzen, was @steneu gesagt hat. Das wäre doch mal eine konstruktiver Ansatz.
Wo bekommst Du den Plural her?
Ich sehe da exakt einen.
Es gab genau eine Meldung, die allesamt auf einen Vorgang zurückgeht, der
sich auf den Vorgang „vor der Störerhaftungsreform“ bezieht
sich auf „Ausleitung von Freifunk-Traffik mit der IP des Knotenaufstellers“ bezieht
Wenn Du dafür in Frankfurt eine Berliner oder Kölner Firmware nutzt und dort KEINEN vpn-Tunnel einträgst, also dafür sorgst, dass der Traffic der Freifunknutzenden explizit mit Deiner Consumer-Broadband-IP-Adresse im Internet erscheint: Ja, dann ist das nach wie vor auf die eine oder andere Weise problematisch.
Denn auch wenn die Störerhaftung eigentlich abgeschafft ist: In dem Fall ging es um einen Vorgang „als die Störerhaftung noch galt“, und der Fall samt Abmahung ist halt schon viele Jahre al inzwischen.
Umgekehrt ist, wie in anderen Threads erläutert, „Betrieb einer Freifunk-Backbone-Infrastruktur zum zentralen Ausleiten“ nach wie vor nicht verkehrt, auch aus anderen rechtlichen Erwägungen.
Aber wie gesagt: Es hängt davon ab
a) die Firmware welcher Community Du in Frankfurt nutzt (es hindert Dich niemand, z.B. eine aus Berlin zu nutzen
b) und wie Du diese dann einstellst.
Solange Du eine Firmware von Freifunk-Frankfurt nutzt: Du bist nicht betroffen und wirst es auch nicht werden.
Und es bleibt immer noch das Strafrecht; der Honk, der über das vermeintlich anonymisierende Freifunknetz hetzt, beleidigt oder eine Straftat ankündigt, sorgt für eine Bestandsdatenabfrage zur IP und ggf. auch einen uniformierten Besuch. Doof, wenn das dann ein Privatkundenanschluß war (direkte Auslegung) und da keine offensichtliche Vereins- oder Organisationsadresse auftaucht.
Nicht nur aus rechtlichen Gründen, auch technisch kann das Vorteile haben.
Es gibt keine Störerhaftung mehr. (Anschlussinhaber Störer)
Nun gibt es die Täterhaftung (aus dem Anschlussinhaber wurde der Täter / nur das er nun einen Warnschuss frei hat …)
Deswegen vpn / oder wenn dicke Eier balls of steel exit.
Jeder kann frei entscheiden was er will …
Für Knotenaufstellende: Ja
Für StraftäterInnen, die Freifunkknoten „dafür“ nutzen: Wird hier niemand eine Zusicherung geben.
Wer also vorhaben sollte, Erpresserschreiben zu versenden oder Bombendrohungen ab zusenden, der- oder diejenige wird keine Garantie bekommen, dass das im Freifunknetz „wirklich sicher“ ist.
Neue Rechtsprechung, alte, verwendete Technik der Community
Gibt halt verschiedene Systeme, ne lokale Ausleitung geht natürlich, ist unschön wenn der Brief doch mal kommt nach neuer Rechtsprechung, man muss sich selbst drum kümmern.
Nach Alter - siehe Urteile.
VPN Krams zu nem supernode - schick, der Papierkram wird weniger,
problematisch wirds vorallem wenn was strafrechtlich relevantes passiert. Schützt nicht wirklich denn Freifunk ist kein anonymisierter Dienst und kein supernode Betreiber wird sich quer stellen…
Pauschal nach meiner Rechtsauffassung, der neuen → als Betreiber des Knotens ist man in der Haftung für das was passiert, man bekommt durch die Vereine, die Infrastruktur einen gewissen Schutz das man sich nicht selbst um 99% des Scheisses kümmern muss den die Gäste verzapfen - fängt beim Datenschutz an (mitloggen wegen dieser Sache mit der Täterhaftung, personenbezogene Daten usw.) Und hört bei der ersten Abmahnung auf.
So wesentlich finde ich das nicht problematisch.
Sicherheit für Straftäterinnen und Straftäter sollte Freifunk nicht liefern.
Denn auch wenn nicht „in vorauseilendem Gehorsam“ gelogt wird. Wenn Anforderungen von Ermittlungsbehörden kommen, dann wird es im Regelfall (um es mal so zu umschreiben) eine Zusammenarbeit geben, z.B. um dann für eine begrenzte Zeit DPI zu betreiben und bestimmte Nutzungspattern zu erkennen und entsprechende Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Daher meine drigende Empfehlung: Wer Bombendrohungen absetzen oder Substanzen handeln möchte, bitte dafür nicht den Freifunk benutzen, so sicher ist das dann doch nicht.