Funkregulierung: Folgen für Freifunk auf TP-Link Hardware

Die genutzten Bänder sind halt in den verschiedenen Ländern unterschiedlich breit. Stichwort regdom

Beispiel 2,4 GHz: USA Kanäle 1-11, Deutschland Kanäle 1-13, Japan Kanäle 1-14, wobei 14 sogar noch ein Sonderfall ist und nicht in das „5 MHz pro Kanal“ Schema passt.

Bei 5 GHz ähnlich, da weiß ich das aber nicht aus dem Kopf. Insbesondere darf man auf manchen Kanälen mehr Leistung senden, muss auf manchen DFS machen, darf manche Outdoor nicht nutzen und sowas.

Der Chip kann halt erstmal alles (Kann man sogar testen wenn man regdom 00 einstelt, was aber vermutlich überall auf der Welt nicht zulässig ist), der Rest ist halt im Moment komplett von der Software gesteuert.

(Kann gut sein, dass das der Grund ist wieso Master und Client in dem Dokument unterschieden werden. Wenn ich mir dmesg beim Wifi so anschaue, dann sieht es so aus als fragt der Client die Regdom beim Master ab und setzt das dann entsprechend. Da muss der also eh flexibler sein als ein Access Point)

Ich kenne keine Freifunk-Knoten, die mit „HardMAC“-Radios arbeiten.
Ein verrammeltes Baseband („wie bei Mobilfunk“) ist für uns zumindest derzeit keine Option.

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Naja, die Betrachtungen bei Golem waren beeindrucktend differenziert letzte Woche.

Natürlich sperrt die Politik keine Wlan-Router.
Sie setzt nur Regeln. Und die führen bei budget-getriebenen Routerdesigns eben zu Dingen, die nicht zwangsläufig sind, aber eben schlicht preiswerter sind als ebenfalls denkbare Lösungen, die aber mindestens Entwicklungsetat verschlingen beim Hersteller, wenn nicht einen höheren BOM zu Folge haben.

Es ist etwa so als wenn die UN Vollversammlung beschließen würde „Musikhören im Auto nur noch, wenn der Beifahrer auch noch ein Lenkrad und eine Bremse hat.“
Und die EU macht daraus eine Direktive, die die Bundesrepublik in nationales Recht umsetzt.

(Dass es dann deutsche PolitikerInnen gewesen sein können, die das in US-Hinterzimmern ausgeheckt haben: Egal!)

Faktisch ist: Politik sagt: „Wir haben Radiohören im Auto nicht verboten, wir wollen nur das Autofahren sicherer machen. Es kann nach wie vor Musik gehört werden.“
Und die Autohersteller sagen „Die Autos werden zu teuer, und die meisten Leute hören heute eh keine Musik mehr unterwegs“ und bauen schlicht keine Radios mehr ein (statt zweite Lenkräder und Pedalsätze zu verbauen.)

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Ob Funkregulierungen ein tatsächlicher Grund sind ist auch fraglich. Es gibt auch keine Regel für Hersteller von Smartphones, etliche Handys werden gebaut mit only 2,4 GHZ. Samsung A, J Modellreihen zum Beispiel. Sehr viele Geräte um die 200 Euro. Ein Heimnetz auf 5 GHZ only aufzubauen ist praktisch schwierig. Ein Gerät wird oft dabei sein welches das 5 GHZ nicht kann.

Mittel- und Langfristig wird sich nichts verbessern. Ein Vorteil sehe ich schon darin wenn man athome wählen könnte welched Band genutzt wird. Nur das geht in Richtung Dualband und die Endgeräte wählen die Frequrenz mit dem stärkeren Signal. Bei wenigen Routern sind erlaubte 200 mW/5 GHZ vorhanden, sodass die Geräte auf 2,4 einwählen, sofern es keine Routersoft steuert.

Ich sag mal sinvolle Ansätze fangen mit Kennzeichnung der Endgeräte an, Geräg kann kein 5 Ghz …

Ja, die ITU ist in diesem Jahrzehnt in eine neue Periode getreten: RED für RTTE.
Nach Überregulierung bis ca. 1990, der Marktöffnung bis 2000 und dem Goldrausch der letzten Jahre.

Und ganz ehrlich gesagt, für ich den Effizienz-Ansatz wesentlich besser als irgendwelche künstlichen Grenzwerte und bürokratische Genehmigungsverfahren.

Dass die FCC nur versucht, die Hosen bei 5GHz anzubehalten, wo die Felle doch bei 2,4GHz unrettbar weggeschwommen sind: Guter Ansatz.
Die Europäer möchten jedoch auch den 2,4GHz-Wildwuchs eindämmen.

Wir als Freifunkende dürfen uns glücklich schätzen, dass ETSI 300 328 nicht so durchgesetzt wird wie ein Schwarz-Schilling das vielleicht noch getan hätte.

Hallo zusammen, also dies steht momentan bei OpenWRT auf der Seite zum Archer :

Note: Recent US firmware (e.g. Archer C7 v2 151014 US) do not install unsigned firmware, including earlier versions of firmware and international versions. Thank you, FCC. You need to use TFTP Recovery method to install OpenWRT until somebody replicates what DD-WRT’s KrypteX is doing.

Note: You could try to first downgrade your firmware to an older version, then try to upgrade to OpenWRT. It seems to work here (EU version 150304 but not really sure if this was the culprit, downgrading to 141110 did work).

Haben die bei DD-WRT etwa mit KrypteX was gefunden um das Web-Flash seiner Firmware wieder zu ermöglichen ?

Diese Idee gefällt mir garnicht. Es geht hier schließlich nicht nur um den Arsch der Freifunker, sondern vor allen Dingen um den der Bastler. Ohne jene Leute hätte es das Freifunk in seiner heutigen Verkörperung nicht geben können.

Überzeugt, dass man nichts dagegen tun kann bin ich noch nicht. Überzeugt hingegen davon dass es sehr viele Menschen und auch Unternehmen gibt, die von dieser Regelung alles andere als begeistert sind, bin ich.

Wir sollten so gut es geht diese Gemeinsamkeit bündeln und möglichst stark auftreten, sonst wird es schwierig.

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So wird das Statement von TP-LINK aussehen:

„Als Reaktion auf die neue Funkregulierung der EU und
von Nordamerika bringt TP-LINK Produkte mit länderspezifischer Firmware auf den
Markt. Die länderspezifische Firmware ist gesetzeskonform mit den jeweils
vorherrschenden Funkrichtlinien. So sind bei der Firmware für den deutschen
Markt die hierzulande erlaubten Sendeleistungen und WLAN-Frequenzen ab sofort
voreingestellt. Unsere Firmware-Versionen basieren weiterhin auf offenem
Quellcode. Auch die Hardware bleibt unverändert. TP-LINK übernimmt keine
Garantie für Geräte mit alternativer Firmware.“

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@Jackflash : Und was heißt das jetzt für uns als User? Voreingestellte Sendeleistungen und WLAN-Frequenzen ABER offener Quellcode = Puuh, noch mal Glück gehabt, weil wir weiterhin umflashen können?

Edit: Quelle = Dein „TP-Link-Kontakt“?

TP-LINK So, einmal alles auf Anfang!
Nach interner Prüfung hat sich Folgendes ergeben: Als Reaktion auf die neue Funkregulierung der EU und von Nordamerika bringt TP-LINK Produkte mit länderspezifischer Firmware auf den Markt. Die länderspezifische Firmware ist gesetzeskonform mit den jeweils vorherrschenden Funkrichtlinien. So sind bei der Firmware für den deutschen Markt die hierzulande erlaubten Sendeleistungen und WLAN-Frequenzen ab sofort voreingestellt. Unsere Firmware-Versionen BASIEREN WEITERHIN AUF OFFENEM QUELLCODE - hier hat sich nichts geändert! Auch die Hardware bleibt unverändert. TP-LINK übernimmt keine Garantie für Geräte mit alternativer Firmware.
Gefällt mir nicht mehr · Antworten · 6 · 10 Min
Quelle: https://www.facebook.com/TPLINKDE/posts/1113800052004603?comment_id=1114403058610969&notif_t=share_comment

Wie bereits geschrieben, wird das genauso von TP-LINK veröffentlicht werden und ja das habe ich von meinem Kontakt bei TP-LINK zugemailt bekommen und auch die Freigabe das 1zu1 hier im Freifunk Forum zu posten.

Es geht lediglich darum, die Sendeleistung nicht verändern zu können. So zumindest legt TP-LINK die FCC Vorgabe aus und ist sich damit bis zum Produktmanagement in China einig.
Man möchte keine alternativen Firmware ausschliessen, unterstützt diese Installationsmöglichkeiten aber auch nicht offiziell…ausser mit Spenden :wink:

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Die Freifunkwelt geht dann wohl doch nicht unter :smile:

http://www.golem.de/news/router-lockdown-erster-hersteller-soll-alternative-firmware-blockieren-1602-119231.html

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Ich bin jetzt vollends verwirrt. Also macht TP-Link doch die Firmware bzw. Teile davon dicht, so dass OpenWRT sich zunächst mal um dessen Besonderheiten biegen müsste, damit wir darauf dann Gluon o.ä. aufsetzen können.

Oder wie, oder wat?

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Wie Heise so schön sagt:

Wie die Trennung im Detail funktioniert und welcher Entwicklungsaufwand für neue alternative Software ansteht, ist derzeit noch nicht bekannt.

Soll heißen: Keiner weiß irgendwas über technische Details.

Möchte nochmal dran erinnern, dass der gleichzeitige Betrieb von IBSS und AP ja auch ein besonderes Feature vom freien ath9k-Treiber ist. Ich bin nicht sicher, ob das auch nach dieser Entkupplung innerhalb der Firmware so erhalten bleiben kann.

Hoffen wir mal, das 802.11s dieses Problem (wenn es denn eins werden sollte) löst.

Also wenn TFTP offen bleibt, wäre das ja ein Klacks.

Au weia,

langsam geht mir wirklich der Hut hoch. Dieser neue Heise.de-Artikel ist von dem selben Autor, der auch den Artikel geschrieben hat, der dieses Thema hier im Forum ausgelöst hat. Was ich von dem Autor halte, darf ich hier nicht öffentlich sagen, es könnte mir einen Strafbefehl einbringen. Aber zum Inhalt seines Artikels will ich etwas sagen. Der ist wieder einmal kompletter Unsinn. Es gibt keine „Regulierungsvorschriften der EU, der USA und Kanadas“ die Hersteller funkender Geräte zwingen, „länderspeziefische Versionen auszuliefern“. Ebenso gibt es keine Regelungen, die besagen, daß die für Senden und Empfangen zuständige Software durch den Nutzer „nicht mehr verändert werden“ darf. Es gibt so etwas nicht! Es gibt so etwas nicht! Es gibt so etwas nicht!

Die Diskussion über diese Thematik ist entstanden, weil in den USA ein paar Vollpfosten eine Richtlinie der FCC nicht verstanden haben und sie völlig überinterpretiert haben. Die FCC hat mehrfach betont, das ihre Richtlinie nicht in der in Rede stehenden Weise zu verstehen ist. Es wird einfach ignoriert.

Im Wesentlichen ist die FCC-Richtlinie eine Dokumentationspflicht und eine Ermahnung die Software so auszugestallten, das der Nutzer ohne Schwierigkeiten die Funkanlage so betreiben kann, daß die nationalen Vorgaben der USA eingehalten werden. Die FCC-Richtlinie verbietet nicht, daß das Gerät auch die Vorgaben anderer Länder beherrscht. Nach denen darf der Nutzer natürlich das Gerät in den USA nicht betreiben, aber können darf das Gerät das. Der Hersteller hat lediglich sicher zu stellen, daß, wenn der Nutzer USA einstellt, auch die Vorschriften der USA eingehalten werden und er hat sicher zu stellen, daß, wenn er selbst Firmware auf ein Gerät aufspielt, die Firmware auch zum Gerät paßt. Dazu, daß der Besitzer andere Software auf das Gerät aufspielen kann, macht die Richtlinie keine Vorgaben und vor allem keine Verbote. Etwas anderes regelt die FCC-Richtlinie nicht, sie drückt es nur komplizierter aus.

Wäre das anders, dann würde diese Regelung den Export von Funkanlagen durch Zwischenhändler aus den USA in andere Länder komplett zum erliegen bringen, da ja nur der Hersteller die Firmware an nationale Standards anpassen könnte. Das wollen die USA natürlich nicht.

Und natürlich haben sich ein paar Vollpfosten hier bei uns dann auch gleich auf die Suche gemacht, ob die EU nicht auch Einschränkungen plant und sind auf die schon von mir in einem vorhergehenden Beitrag besprochene EU-Richtlinie gestoßen. Mit einem ähnlichen Sachverstand wie ihre US-amerikanischen Gegenstücke haben sie sich dann eine Rechtslage zusammenfantasiert, die jeder Beschreibung spottet. Das der Artikel 3 der EU-Richtlinie sich auf Mobilfunk und niemals auf WLAN bezieht, habe ich ja schon ausgeführt. Es gibt keine geplante Regelung, die das Aufspielen von freier Software auf WLAN-Router einschränkt oder verbietet. Daran ändert auch die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht nichts.

Wenn TP-Link jetzt nationale Softwareversionen produziert, dann tun sie das aus eigenem Antrieb und nicht weil sie dazu gezwungen werden. Vielleicht sollten sich die TP-Link-Verantwortlichen noch einmal mit ihren Hausjuristen beraten. Es könnte sie viel Geld sparen.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein

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Ach verdammt, ich wollte gerade 100 sündhaft teuere Apple Airports kaufen :wink:

Ne aber mal im Ernst, die werden ja nicht dumm sein und sehen, dass viele Leute das nur wegen einer alternativen Firmware kaufen… Der Markt muss auch bedient sein, also wird da natürlich auch nach Lösungen gesucht.

Die RED ausschießlich auf Funktelefone zu beziehen, weil in den Requirements „kompatible Ladgeräte“ erwähnt sind ist natürlich ein durchaus interessanter Schachzug.
Aber da ist ja zum Glück die Definition in 3.1 vor: Quelle

Radio Equipment (RE): radio equipment as defined in R&TTE Directive [i.2], article 2(c), subject to the general
exclusions within the R&TTE Directive [i.2] (see its annex I)
NOTE: This term has been defined in a different way in the RED [i.1], as follows, and is 4 fold:
(1) „‚radio equipment‘ means an electrical or electronic product, which intentionally emits and/or
receives radio waves for the purpose of radio communication and/or radiodetermination, or an
electrical or electronic product which must be completed with an accessory, such as antenna, so as
to intentionally emit and/or receive radio waves for the purpose of radio communication and/or
radiodetermination [i.1];
(2) ‚radio communication‘ means communication by means of radio waves [i.1];
(3) ‚radiodetermination‘ means the determination of the position, velocity and/or other characteristics of
an object, or the obtaining of information relating to those parameters, by means of the propagation
properties of radio waves [i.1];
(4) ‚radio waves‘ means electromagnetic waves of frequencies lower than 3 000 GHz, propagated in
space without artificial guide [i.1]“.

Und ja, es war von der ETSI vollständig beabsichtigt, den RadioEquipment-Begriff (vormals: Radio-Terminal-Equipment) erheblich zu erweitern. Um die heute noch beliebte „Kapselung“ der RTE-Funktionlität in Module zu unterbinden und Geräte in ihrem Spektrumnutzungsverhalten als Ganzes zu betrachten und Betriebsoftware von übergeordneten Steuerungen mit einzuschließen, da diese den Dutycycle in der Regel maßgeblich beeinflussen.

Als da wären zum Beispiel jetz neu (nicht in RTTED):

Und ja, das schließt explizit auch reine Empfänger ein, auch aus der Erfahrung, dass viele eben doch parasitär HF abstrahlen (können), die mindestens im Nahbereich harmful für andere Dienste sein kann.

Ausgenommen bleiben lediglich (und allein daran sollte man sehen, wie weit die RED gefasst ist)