Au weia,
langsam geht mir wirklich der Hut hoch. Dieser neue Heise.de-Artikel ist von dem selben Autor, der auch den Artikel geschrieben hat, der dieses Thema hier im Forum ausgelöst hat. Was ich von dem Autor halte, darf ich hier nicht öffentlich sagen, es könnte mir einen Strafbefehl einbringen. Aber zum Inhalt seines Artikels will ich etwas sagen. Der ist wieder einmal kompletter Unsinn. Es gibt keine „Regulierungsvorschriften der EU, der USA und Kanadas“ die Hersteller funkender Geräte zwingen, „länderspeziefische Versionen auszuliefern“. Ebenso gibt es keine Regelungen, die besagen, daß die für Senden und Empfangen zuständige Software durch den Nutzer „nicht mehr verändert werden“ darf. Es gibt so etwas nicht! Es gibt so etwas nicht! Es gibt so etwas nicht!
Die Diskussion über diese Thematik ist entstanden, weil in den USA ein paar Vollpfosten eine Richtlinie der FCC nicht verstanden haben und sie völlig überinterpretiert haben. Die FCC hat mehrfach betont, das ihre Richtlinie nicht in der in Rede stehenden Weise zu verstehen ist. Es wird einfach ignoriert.
Im Wesentlichen ist die FCC-Richtlinie eine Dokumentationspflicht und eine Ermahnung die Software so auszugestallten, das der Nutzer ohne Schwierigkeiten die Funkanlage so betreiben kann, daß die nationalen Vorgaben der USA eingehalten werden. Die FCC-Richtlinie verbietet nicht, daß das Gerät auch die Vorgaben anderer Länder beherrscht. Nach denen darf der Nutzer natürlich das Gerät in den USA nicht betreiben, aber können darf das Gerät das. Der Hersteller hat lediglich sicher zu stellen, daß, wenn der Nutzer USA einstellt, auch die Vorschriften der USA eingehalten werden und er hat sicher zu stellen, daß, wenn er selbst Firmware auf ein Gerät aufspielt, die Firmware auch zum Gerät paßt. Dazu, daß der Besitzer andere Software auf das Gerät aufspielen kann, macht die Richtlinie keine Vorgaben und vor allem keine Verbote. Etwas anderes regelt die FCC-Richtlinie nicht, sie drückt es nur komplizierter aus.
Wäre das anders, dann würde diese Regelung den Export von Funkanlagen durch Zwischenhändler aus den USA in andere Länder komplett zum erliegen bringen, da ja nur der Hersteller die Firmware an nationale Standards anpassen könnte. Das wollen die USA natürlich nicht.
Und natürlich haben sich ein paar Vollpfosten hier bei uns dann auch gleich auf die Suche gemacht, ob die EU nicht auch Einschränkungen plant und sind auf die schon von mir in einem vorhergehenden Beitrag besprochene EU-Richtlinie gestoßen. Mit einem ähnlichen Sachverstand wie ihre US-amerikanischen Gegenstücke haben sie sich dann eine Rechtslage zusammenfantasiert, die jeder Beschreibung spottet. Das der Artikel 3 der EU-Richtlinie sich auf Mobilfunk und niemals auf WLAN bezieht, habe ich ja schon ausgeführt. Es gibt keine geplante Regelung, die das Aufspielen von freier Software auf WLAN-Router einschränkt oder verbietet. Daran ändert auch die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht nichts.
Wenn TP-Link jetzt nationale Softwareversionen produziert, dann tun sie das aus eigenem Antrieb und nicht weil sie dazu gezwungen werden. Vielleicht sollten sich die TP-Link-Verantwortlichen noch einmal mit ihren Hausjuristen beraten. Es könnte sie viel Geld sparen.
Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein