Funkregulierung: Folgen für Freifunk auf TP-Link Hardware

Ich bin neu, aber für mich stellt sich eine Frage.
Wir es in Zukunft noch möglich sein die alte firmware zu flashen?
Vielleicht wird der Workaround über die alte firmware möglich sein. (Beispiel Ubiquiti)
Hier muss ja auch eine alte Version geflashed werden um die Freifunk Software zu installieren.
Müsste man halt mal testen…
Hat jemand schon einen „geblockten“ router?

Sind die aktuell auf Amazon betroffenen Geräte schon betroffen?

Na, wenn der Pushbutton-TFTP nach wie vor läuft, dann ist das doch ein Sturm im Wasserglas.
Anders lade ich keine Router mehr. Und dank der diversen Autoflasher-Scripte ist das auch hinreichend komfortabel.

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Liebe aufgeregte Freifunker,

an der ganzen Geschichte ist nichts dran. Das ist eine Presseente, die in schöner Regelmäßigkeit durch die Onlinemedien quakt. Die FCC hat schon 2015 dementiert, daß ihre Regelungen in dieser Weise zu verstehen sind und eine europäische Regelung gibt es nicht und ich habe bisher auch nicht gehört, daß so etwas geplant ist. Der Heise-Autor hat nicht recherchiert, sondern einfach nur bereits veröffentlichten Blödsinn nachgeplappert.

Über die FCC-Regeln lasse ich mich hier nicht weiter aus. Wir haben in Europa unsere eigenen Regeln und äffen nicht stumpfsinnig amerikanische Richtlinien nach. In den USA ist in der Regulierung des Telekommunikationssektors vieles anders als in Europa und nie ist das hier übernommen worden.

Eine europaische Richtlinie, die fordert, daß die Firmware von WLAN-Routern nicht mehr beliebig ausgetauscht werden darf, existiert nicht. Blödsinnigerweise wird so etwas aber in den Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstaben i der Richtlinie 2014/53/EU hineinfantasiert.

Artikel 3
Grundlegende Anforderungen

[…]

(3) Funkanlagen müssen in bestimmten Kategorien oder Klassen so konstruiert sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen:

a) Sie sind mit Zubehör, insbesondere mit einheitlichen Ladegeräten, kompatibel.

b) Sie arbeiten über Netzwerke mit anderen Funkanlagen zusammen.

c) Sie können unionsweit über Schnittstellen des geeigneten Typs miteinander verbunden werden.

d) Sie haben weder schädliche Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb noch bewirken sie eine missbräuchliche Nutzung von Netzressourcen, wodurch eine unannehmbare Beeinträchtigung des Dienstes verursacht würde.

e) Sie verfügen über Sicherheitsvorrichtungen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten und die Privatsphäre des Nutzers und des Teilnehmers geschützt werden.

f)Sie unterstützen bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug.

g) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, die den Zugang zu Rettungsdiensten sicherstellen.

h) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, die ihre Bedienung durch Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen.

i) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen von den einzelnen in diesem Absatz in Unterabsatz 1 Buchstaben a bis i genannten Anforderungen betroffen sind.

Dieser Absatz 3 bezieht sich aber auf die mobile Telefonie und nicht auf WLAN. Wenn man es richtig liest, wird einem das sofort klar. Besonders weil die Regeln der Rechtsförmlichkeit besagen, daß Aufzählungen ohne angegebene Konjunktion immer Kommulativ zu verstehen sind, d.h. alle Unterpunkte müssen gemeinsam und gleichzeitig erfüllt werden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein WLAN-Router „bestimmte Funktionen, die den Zugang zu Rettungsdiensten sicherstellen“ oder „bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug“ bieten soll. So etwas geht mit einem WLAN-Router technisch ja gar nicht.

Durch die kommulative Verknüpfung der Anforderungen ist damit praktisch ausgeschlossen, daß die EU-Kommission nach Absatz 3 Unterabsatz 2 WLAN-Router in eine der Kategorien oder Klassen von Funkanlagen, die von den genannten Anforderungen betroffen sind, einordnen kann. Der Absatz 3 ist auf den Mobilfunk zugeschnitten.

Damit entbehrt die Panikmache der Spendensammler jeder Grundlage. Vergeßt das Thema, es ist keins.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein

PS.: Hier im Forum wurde eine Regelung der ITU erwähnt, die ich nicht kenne. Für einen Link wäre ich sehr dankbar.

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Naja, einigermaßen erfahrene Schrauber/Nerds flashen dann eben per Pushbutton-TFTP-Methode.

Der 08/15-Consumer wird das so nicht tun, es sei denn man hat eine ganz simple „Flash-Programm-starten, Router anschließen, Knopf drücken, fertig“ für jede Freifunk-Community am Start.

Geht ja auch eher um chilling effects.

Die FCC hat gesagt, denen würde das auch reichen, wenn die Wifi-Chips in Hardware verrammelt sind. Dann würde quasi für jede regulatorische Domain (USA, EU, Japan, etc.) ein eigener Satz Chipsätze ausgeliefert werden, wo man einfach ein ROM hat in dem steht was der Chip alles darf. Technisch kein Problem.

Das würde dann aber sehr hohe Kosten verursachen und alle Chips müssten geändert werden. Außerdem macht das natürlich Skaleneffekte kaputt weil die Auflage sinkt und dann die Dinger teurer werden. Außerdem ist da das Problem dass TP-Link die Chips ja von Drittfirmen wie Qualcomm oder Broadcom bezieht, und man jetzt nicht weiß wie eng die zusammenarbeiten, wenn Produkte entworfen werden. Vielleicht hat Qualcomm das ja schon in der Design-Pipeline und TP-Link will nur mit ner Übergangslösung solange Compliance erreichen, wer weiß?

Im Gegensatz dazu wird jetzt halt im Webinterface geprüft ob das Image was man dem füttert signiert ist. Das kann der Praktikant an einem Nachmittag implementieren.

Kein Wunder, dass die von TP-Link dann einfach international auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gehen. Ist einfach billiger (und >90% der Nutzer wollen ja vermutlich eh keine Aftermarket-Firmware).

Bedeutet dann also kein CH 12+13 oder?

Nein, mit kleinsten gemeinsamen Nenner meinte ich hier eher „Alles außer Originalfirmware im Webinterface blockieren und in jedes Land ne eigene Firmwareversion ausliefern“

Kein Problem, der Apple Aiport hat einen Artheros Prozessor und sogar JTAG und seriell :wink:
http://www.theairportwiki.com/index.php?title=AirPort_Express_2G
Premium Freifunk :smiley:

Es wird halt alles schwieriger, aber immer noch möglich sein.

Und was ist mit den Routern, die vom VfN betrieben werden? :open_mouth:

Diese Ansage ist mir nicht bekannt. Der zuständige FCC-Mitarbeiter Julius Knapp (Chief, Office of Engineering & Technology) hat im November gesagt:

One immediate outcome of this ongoing dialogue is a step we’ve taken to clarify our guidance on rules the Commission adopted last year in the U-NII proceeding. Our original lab guidance document released pursuant to that Order asked manufacturers to explain “how [its] device is protected from ‘flashing’ and the installation of third-party firmware such as DD-WRT”. This particular question prompted a fair bit of confusion – were we mandating wholesale blocking of Open Source firmware modifications?

We were not, but we agree that the guidance we provide to manufacturers must be crystal-clear to avoid confusion. So, today we released a revision to that guidance to clarify that our instructions were narrowly-focused on modifications that would take a device out of compliance. The revised guidance now more accurately reflects our intent in both the U-NII rules as well as our current rulemaking, and we hope it serves as a guidepost for the rules as we move from proposal to adoption.

Hast es doch selber verlinkt. Da steht doch, dass es nicht möglich sein darf durch Softwareänderungen die RF-Parameter zu ändern, alle andere Software ist denen egal. Wenn man die RF-Parameter in Hardware backt, dann geht das ja offensichtlich nicht mehr und alles ist gut…

OK! Kann man so herauslesen. Danke für den Hinweis. Ich glaube allerdings, daß das keine wirkliche Änderung zum bestehenden Zustand darstellt. Auch jetzt gibt die Hardware vor, wie viele Kanäle ich habe und mit welchen Frequenzen gefunkt wird. Routerfirmware ist ja kein software defined radio. Einzig an der Sendeleistung kann ich begrenzt etwas verändern und das ist auch erlaubt, da es dafür legale Einsatzbereiche gibt, z.B. wenn ich eine lange Leitung zur Sendeantenne habe, dann darf ich die Sendeleistung um den Faktor des Kabelverlustes erhöhen. So etwas wird auch weiterhin zulässig sein, auch in den USA. Irgenwie verändert die Regelung gar nichts.

Was soll ich denn von diesem Auszug halten ?
„(19)
Die Überprüfung der Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und Software durch die Funkanlagen selbst sollte nicht dazu missbraucht werden, die Verwendung der Anlagen mit Software von unabhängigen Anbietern zu verhindern.“ (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32014L0053&from=EN)

Die genutzten Bänder sind halt in den verschiedenen Ländern unterschiedlich breit. Stichwort regdom

Beispiel 2,4 GHz: USA Kanäle 1-11, Deutschland Kanäle 1-13, Japan Kanäle 1-14, wobei 14 sogar noch ein Sonderfall ist und nicht in das „5 MHz pro Kanal“ Schema passt.

Bei 5 GHz ähnlich, da weiß ich das aber nicht aus dem Kopf. Insbesondere darf man auf manchen Kanälen mehr Leistung senden, muss auf manchen DFS machen, darf manche Outdoor nicht nutzen und sowas.

Der Chip kann halt erstmal alles (Kann man sogar testen wenn man regdom 00 einstelt, was aber vermutlich überall auf der Welt nicht zulässig ist), der Rest ist halt im Moment komplett von der Software gesteuert.

(Kann gut sein, dass das der Grund ist wieso Master und Client in dem Dokument unterschieden werden. Wenn ich mir dmesg beim Wifi so anschaue, dann sieht es so aus als fragt der Client die Regdom beim Master ab und setzt das dann entsprechend. Da muss der also eh flexibler sein als ein Access Point)

Ich kenne keine Freifunk-Knoten, die mit „HardMAC“-Radios arbeiten.
Ein verrammeltes Baseband („wie bei Mobilfunk“) ist für uns zumindest derzeit keine Option.

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Naja, die Betrachtungen bei Golem waren beeindrucktend differenziert letzte Woche.

Natürlich sperrt die Politik keine Wlan-Router.
Sie setzt nur Regeln. Und die führen bei budget-getriebenen Routerdesigns eben zu Dingen, die nicht zwangsläufig sind, aber eben schlicht preiswerter sind als ebenfalls denkbare Lösungen, die aber mindestens Entwicklungsetat verschlingen beim Hersteller, wenn nicht einen höheren BOM zu Folge haben.

Es ist etwa so als wenn die UN Vollversammlung beschließen würde „Musikhören im Auto nur noch, wenn der Beifahrer auch noch ein Lenkrad und eine Bremse hat.“
Und die EU macht daraus eine Direktive, die die Bundesrepublik in nationales Recht umsetzt.

(Dass es dann deutsche PolitikerInnen gewesen sein können, die das in US-Hinterzimmern ausgeheckt haben: Egal!)

Faktisch ist: Politik sagt: „Wir haben Radiohören im Auto nicht verboten, wir wollen nur das Autofahren sicherer machen. Es kann nach wie vor Musik gehört werden.“
Und die Autohersteller sagen „Die Autos werden zu teuer, und die meisten Leute hören heute eh keine Musik mehr unterwegs“ und bauen schlicht keine Radios mehr ein (statt zweite Lenkräder und Pedalsätze zu verbauen.)

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Ob Funkregulierungen ein tatsächlicher Grund sind ist auch fraglich. Es gibt auch keine Regel für Hersteller von Smartphones, etliche Handys werden gebaut mit only 2,4 GHZ. Samsung A, J Modellreihen zum Beispiel. Sehr viele Geräte um die 200 Euro. Ein Heimnetz auf 5 GHZ only aufzubauen ist praktisch schwierig. Ein Gerät wird oft dabei sein welches das 5 GHZ nicht kann.

Mittel- und Langfristig wird sich nichts verbessern. Ein Vorteil sehe ich schon darin wenn man athome wählen könnte welched Band genutzt wird. Nur das geht in Richtung Dualband und die Endgeräte wählen die Frequrenz mit dem stärkeren Signal. Bei wenigen Routern sind erlaubte 200 mW/5 GHZ vorhanden, sodass die Geräte auf 2,4 einwählen, sofern es keine Routersoft steuert.

Ich sag mal sinvolle Ansätze fangen mit Kennzeichnung der Endgeräte an, Geräg kann kein 5 Ghz …

Ja, die ITU ist in diesem Jahrzehnt in eine neue Periode getreten: RED für RTTE.
Nach Überregulierung bis ca. 1990, der Marktöffnung bis 2000 und dem Goldrausch der letzten Jahre.

Und ganz ehrlich gesagt, für ich den Effizienz-Ansatz wesentlich besser als irgendwelche künstlichen Grenzwerte und bürokratische Genehmigungsverfahren.

Dass die FCC nur versucht, die Hosen bei 5GHz anzubehalten, wo die Felle doch bei 2,4GHz unrettbar weggeschwommen sind: Guter Ansatz.
Die Europäer möchten jedoch auch den 2,4GHz-Wildwuchs eindämmen.

Wir als Freifunkende dürfen uns glücklich schätzen, dass ETSI 300 328 nicht so durchgesetzt wird wie ein Schwarz-Schilling das vielleicht noch getan hätte.

Hallo zusammen, also dies steht momentan bei OpenWRT auf der Seite zum Archer :

Note: Recent US firmware (e.g. Archer C7 v2 151014 US) do not install unsigned firmware, including earlier versions of firmware and international versions. Thank you, FCC. You need to use TFTP Recovery method to install OpenWRT until somebody replicates what DD-WRT’s KrypteX is doing.

Note: You could try to first downgrade your firmware to an older version, then try to upgrade to OpenWRT. It seems to work here (EU version 150304 but not really sure if this was the culprit, downgrading to 141110 did work).

Haben die bei DD-WRT etwa mit KrypteX was gefunden um das Web-Flash seiner Firmware wieder zu ermöglichen ?

Diese Idee gefällt mir garnicht. Es geht hier schließlich nicht nur um den Arsch der Freifunker, sondern vor allen Dingen um den der Bastler. Ohne jene Leute hätte es das Freifunk in seiner heutigen Verkörperung nicht geben können.

Überzeugt, dass man nichts dagegen tun kann bin ich noch nicht. Überzeugt hingegen davon dass es sehr viele Menschen und auch Unternehmen gibt, die von dieser Regelung alles andere als begeistert sind, bin ich.

Wir sollten so gut es geht diese Gemeinsamkeit bündeln und möglichst stark auftreten, sonst wird es schwierig.

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