Funkregulierung: Folgen für Freifunk auf TP-Link Hardware

So wird das Statement von TP-LINK aussehen:

„Als Reaktion auf die neue Funkregulierung der EU und
von Nordamerika bringt TP-LINK Produkte mit länderspezifischer Firmware auf den
Markt. Die länderspezifische Firmware ist gesetzeskonform mit den jeweils
vorherrschenden Funkrichtlinien. So sind bei der Firmware für den deutschen
Markt die hierzulande erlaubten Sendeleistungen und WLAN-Frequenzen ab sofort
voreingestellt. Unsere Firmware-Versionen basieren weiterhin auf offenem
Quellcode. Auch die Hardware bleibt unverändert. TP-LINK übernimmt keine
Garantie für Geräte mit alternativer Firmware.“

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@Jackflash : Und was heißt das jetzt für uns als User? Voreingestellte Sendeleistungen und WLAN-Frequenzen ABER offener Quellcode = Puuh, noch mal Glück gehabt, weil wir weiterhin umflashen können?

Edit: Quelle = Dein „TP-Link-Kontakt“?

TP-LINK So, einmal alles auf Anfang!
Nach interner Prüfung hat sich Folgendes ergeben: Als Reaktion auf die neue Funkregulierung der EU und von Nordamerika bringt TP-LINK Produkte mit länderspezifischer Firmware auf den Markt. Die länderspezifische Firmware ist gesetzeskonform mit den jeweils vorherrschenden Funkrichtlinien. So sind bei der Firmware für den deutschen Markt die hierzulande erlaubten Sendeleistungen und WLAN-Frequenzen ab sofort voreingestellt. Unsere Firmware-Versionen BASIEREN WEITERHIN AUF OFFENEM QUELLCODE - hier hat sich nichts geändert! Auch die Hardware bleibt unverändert. TP-LINK übernimmt keine Garantie für Geräte mit alternativer Firmware.
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Quelle: https://www.facebook.com/TPLINKDE/posts/1113800052004603?comment_id=1114403058610969&notif_t=share_comment

Wie bereits geschrieben, wird das genauso von TP-LINK veröffentlicht werden und ja das habe ich von meinem Kontakt bei TP-LINK zugemailt bekommen und auch die Freigabe das 1zu1 hier im Freifunk Forum zu posten.

Es geht lediglich darum, die Sendeleistung nicht verändern zu können. So zumindest legt TP-LINK die FCC Vorgabe aus und ist sich damit bis zum Produktmanagement in China einig.
Man möchte keine alternativen Firmware ausschliessen, unterstützt diese Installationsmöglichkeiten aber auch nicht offiziell…ausser mit Spenden :wink:

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Die Freifunkwelt geht dann wohl doch nicht unter :smile:

http://www.golem.de/news/router-lockdown-erster-hersteller-soll-alternative-firmware-blockieren-1602-119231.html

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Ich bin jetzt vollends verwirrt. Also macht TP-Link doch die Firmware bzw. Teile davon dicht, so dass OpenWRT sich zunächst mal um dessen Besonderheiten biegen müsste, damit wir darauf dann Gluon o.ä. aufsetzen können.

Oder wie, oder wat?

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Wie Heise so schön sagt:

Wie die Trennung im Detail funktioniert und welcher Entwicklungsaufwand für neue alternative Software ansteht, ist derzeit noch nicht bekannt.

Soll heißen: Keiner weiß irgendwas über technische Details.

Möchte nochmal dran erinnern, dass der gleichzeitige Betrieb von IBSS und AP ja auch ein besonderes Feature vom freien ath9k-Treiber ist. Ich bin nicht sicher, ob das auch nach dieser Entkupplung innerhalb der Firmware so erhalten bleiben kann.

Hoffen wir mal, das 802.11s dieses Problem (wenn es denn eins werden sollte) löst.

Also wenn TFTP offen bleibt, wäre das ja ein Klacks.

Au weia,

langsam geht mir wirklich der Hut hoch. Dieser neue Heise.de-Artikel ist von dem selben Autor, der auch den Artikel geschrieben hat, der dieses Thema hier im Forum ausgelöst hat. Was ich von dem Autor halte, darf ich hier nicht öffentlich sagen, es könnte mir einen Strafbefehl einbringen. Aber zum Inhalt seines Artikels will ich etwas sagen. Der ist wieder einmal kompletter Unsinn. Es gibt keine „Regulierungsvorschriften der EU, der USA und Kanadas“ die Hersteller funkender Geräte zwingen, „länderspeziefische Versionen auszuliefern“. Ebenso gibt es keine Regelungen, die besagen, daß die für Senden und Empfangen zuständige Software durch den Nutzer „nicht mehr verändert werden“ darf. Es gibt so etwas nicht! Es gibt so etwas nicht! Es gibt so etwas nicht!

Die Diskussion über diese Thematik ist entstanden, weil in den USA ein paar Vollpfosten eine Richtlinie der FCC nicht verstanden haben und sie völlig überinterpretiert haben. Die FCC hat mehrfach betont, das ihre Richtlinie nicht in der in Rede stehenden Weise zu verstehen ist. Es wird einfach ignoriert.

Im Wesentlichen ist die FCC-Richtlinie eine Dokumentationspflicht und eine Ermahnung die Software so auszugestallten, das der Nutzer ohne Schwierigkeiten die Funkanlage so betreiben kann, daß die nationalen Vorgaben der USA eingehalten werden. Die FCC-Richtlinie verbietet nicht, daß das Gerät auch die Vorgaben anderer Länder beherrscht. Nach denen darf der Nutzer natürlich das Gerät in den USA nicht betreiben, aber können darf das Gerät das. Der Hersteller hat lediglich sicher zu stellen, daß, wenn der Nutzer USA einstellt, auch die Vorschriften der USA eingehalten werden und er hat sicher zu stellen, daß, wenn er selbst Firmware auf ein Gerät aufspielt, die Firmware auch zum Gerät paßt. Dazu, daß der Besitzer andere Software auf das Gerät aufspielen kann, macht die Richtlinie keine Vorgaben und vor allem keine Verbote. Etwas anderes regelt die FCC-Richtlinie nicht, sie drückt es nur komplizierter aus.

Wäre das anders, dann würde diese Regelung den Export von Funkanlagen durch Zwischenhändler aus den USA in andere Länder komplett zum erliegen bringen, da ja nur der Hersteller die Firmware an nationale Standards anpassen könnte. Das wollen die USA natürlich nicht.

Und natürlich haben sich ein paar Vollpfosten hier bei uns dann auch gleich auf die Suche gemacht, ob die EU nicht auch Einschränkungen plant und sind auf die schon von mir in einem vorhergehenden Beitrag besprochene EU-Richtlinie gestoßen. Mit einem ähnlichen Sachverstand wie ihre US-amerikanischen Gegenstücke haben sie sich dann eine Rechtslage zusammenfantasiert, die jeder Beschreibung spottet. Das der Artikel 3 der EU-Richtlinie sich auf Mobilfunk und niemals auf WLAN bezieht, habe ich ja schon ausgeführt. Es gibt keine geplante Regelung, die das Aufspielen von freier Software auf WLAN-Router einschränkt oder verbietet. Daran ändert auch die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht nichts.

Wenn TP-Link jetzt nationale Softwareversionen produziert, dann tun sie das aus eigenem Antrieb und nicht weil sie dazu gezwungen werden. Vielleicht sollten sich die TP-Link-Verantwortlichen noch einmal mit ihren Hausjuristen beraten. Es könnte sie viel Geld sparen.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein

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Ach verdammt, ich wollte gerade 100 sündhaft teuere Apple Airports kaufen :wink:

Ne aber mal im Ernst, die werden ja nicht dumm sein und sehen, dass viele Leute das nur wegen einer alternativen Firmware kaufen… Der Markt muss auch bedient sein, also wird da natürlich auch nach Lösungen gesucht.

Die RED ausschießlich auf Funktelefone zu beziehen, weil in den Requirements „kompatible Ladgeräte“ erwähnt sind ist natürlich ein durchaus interessanter Schachzug.
Aber da ist ja zum Glück die Definition in 3.1 vor: Quelle

Radio Equipment (RE): radio equipment as defined in R&TTE Directive [i.2], article 2(c), subject to the general
exclusions within the R&TTE Directive [i.2] (see its annex I)
NOTE: This term has been defined in a different way in the RED [i.1], as follows, and is 4 fold:
(1) „‚radio equipment‘ means an electrical or electronic product, which intentionally emits and/or
receives radio waves for the purpose of radio communication and/or radiodetermination, or an
electrical or electronic product which must be completed with an accessory, such as antenna, so as
to intentionally emit and/or receive radio waves for the purpose of radio communication and/or
radiodetermination [i.1];
(2) ‚radio communication‘ means communication by means of radio waves [i.1];
(3) ‚radiodetermination‘ means the determination of the position, velocity and/or other characteristics of
an object, or the obtaining of information relating to those parameters, by means of the propagation
properties of radio waves [i.1];
(4) ‚radio waves‘ means electromagnetic waves of frequencies lower than 3 000 GHz, propagated in
space without artificial guide [i.1]“.

Und ja, es war von der ETSI vollständig beabsichtigt, den RadioEquipment-Begriff (vormals: Radio-Terminal-Equipment) erheblich zu erweitern. Um die heute noch beliebte „Kapselung“ der RTE-Funktionlität in Module zu unterbinden und Geräte in ihrem Spektrumnutzungsverhalten als Ganzes zu betrachten und Betriebsoftware von übergeordneten Steuerungen mit einzuschließen, da diese den Dutycycle in der Regel maßgeblich beeinflussen.

Als da wären zum Beispiel jetz neu (nicht in RTTED):

Und ja, das schließt explizit auch reine Empfänger ein, auch aus der Erfahrung, dass viele eben doch parasitär HF abstrahlen (können), die mindestens im Nahbereich harmful für andere Dienste sein kann.

Ausgenommen bleiben lediglich (und allein daran sollte man sehen, wie weit die RED gefasst ist)

Sorry, das halte ich immer noch alles für Blödsinn.

Im ersten Entwurf wurden die Hersteller explizit aufgefordert zu dokumentieren „how [its] device is protected from ‘flashing’ and the installation of third-party firmware such as DD-WRT“.

Nach dem Online-Aufschrei wurde weiter präzisiert, dass sich diese Äußerungen nur auf Änderungen bezieht, die das Gerät aus die Regelkonformität bringen. („to clarify that our instructions were narrowly-focused on modifications that would take a device out of compliance.“, bezogen auf das vorherige Zitat zum Umflashen)

Unter dem Hintergrund ist das ziemlich eindeutig, was beabsichtigt ist. Wenn der Text rechtlich etwas anderes hergibt, dann ist das vermutlich eher so dass dem Autor eine Rechtslücke nicht aufgefallen ist. Die Absicht die Chips auf das vorgeschriebene Spektrum auf technischem Wege zu beschränken ist imo absolut da, nur die spezifische Implementierung ist der FCC egal. Explizit ist DD-WRT ein Dorn im Auge.

Der einzige Hoffnungsschimmer ist für mich, dass die FCC in ihrem Dokument explizit Experten zugesteht weiterreichende Konfigurationsmöglichkeiten zu haben als der Normaluser. So lässt sich dann auch das versteckte Feature TFTP dauerhaft rechtfertigen. Und es ist ein Hinweis, dass man sich eben nur an den Einstellungen stört, die über ein Webinterface o.ä. möglich sind. Würde dann ggf. OpenWRT ohne vorinstalliertes Luci oder ein Gluon ohne Radio-Settings erlauben, aber ein DD-WRT mit vorinstalliertem Webinterface, was alles kann, verbieten, je nachdem wie die Regulierung sich weiter entwickelt.

Dann bringt es uns nichts, uns zurückzulehnen, nur dass auf einmal zwischen vorletztem und letzten Entwurf so eine Regulierungslücke geschlossen wird. Dann stehen wir da mit unserem Talent.

Ich halte deine Argumentationskette sowohl rechtlich als auch technisch leider für ziemlich dünn, zumindestens nicht überzeugend genug um diesen Brustton der Überzeugung zu rechtfertigen. Vielleicht hast du ja einiges weggelassen, aber ich seh da als Laie schon mehrere Sollbruchstellen (z.B. hat Wifi jetzt schon Funktionen um Platz zu machen, wenn ggf das Radar vom RTH das Spektrum braucht und zum Schutz der Benutzer vor Datenmanipulation und Betrug wird auf 802.11i verwiesen, dazu kommen noch die Providerpflichten im TKG zu technisch annehmbaren Maßnahmen…)

Wir sollten zwar keine unbedachten Entscheidungen treffen (also aus Panik irgendwie haufenweise Geld in fragwürdige Crowdfundings stecken oder so), aber wir sollten uns auch nicht allzu sehr entspannen. Und ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht, warum es uns schaden sollte Awareness zu schaffen. Schlupflöcher können wir immer noch suchen und kommunizieren (um chilling effects, d.h. vorauseilendem Gehorsam zur Risikominimierung, gegenzusteuern), wenn die für uns relevanten Regulierungen (dank Globalisierung beziehe ich da die FCC-Regeln explizit mit ein) finalisiert und verabschiedet/ratifiziert sind.

(Zitate oben von Clearing the Air on Wi-Fi Software Updates | Federal Communications Commission)

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Moin adorfer,

ich kann Dir gerade nicht folgen. Die „RED“, besser bekannt als „Directive 1999/5/EC of the European Parliament and of the Council of 9 March 1999 on radio equipment and telecommunications terminal equipment and the mutual recognition of their conformity“, ist seit Jahren, genau seit dem 31. Januar 2001, durch das FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) in Deutschland umgesetzt. Hatte das irgend welche Auswirkungen auf WLAN-Router im Allgemeinen oder Freifunk im Besonderen?

Und zu dem verlinkten ETSI-Papier. Das ETSI ist kein Gesetzgeber, sondern eine nicht-öffentliche Stelle. Wenn die einen „guide on the impact […] of Harmonized Standards“ schreiben, dann ist das so wichtig wie der sprichwörtliche umfallende Sack Reis in China.

Könntest Du etwas präzisieren, worauf Du hinaus willst. Ich finde gerade den Zusammenhang mit dem Thema nicht. Vielleicht habe ich etwas übersehen.

MfG
uwho

Moin yayachiken,

es ist Dir schon klar, daß Du gerade den selben Interpretationsfehler machst, der die ganze Aufregung ausgelöst hat. Wenn die FCC fragt „how [its] device is protected from ‘flashing’ and the installation of third-party firmware such as DD-WRT“, dann möchten die nur eine Antwort auf ihre Frage haben. Die Antwort könnte lauten: ‚Gar nicht‘. Damit wäre der FCC-Richtlinie genüge getan. Aus einer einfachen Frage durch Überinterpretation eine Pflicht zur Schaffung einer Zugangssperre zur Firmware herauszulesen, ist das, was ich Fantasieren nenne. Wenn der US-Gesetzgeber so etwas haben möchte, dann muß er das in ein Gesetz packen und nicht als Frage einer nachgeordneten Behörde formulieren.

MfG
uwho

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Das stimmt aber nicht, ich habe doch die Pressemitteilung verlinkt, die bereits nach dem großen Aufschrei entstanden ist.

„One of our key goals is to protect against harmful interference by calling on manufacturers to secure their devices against third party software modifications that would take a device out of its RF compliance.“ (Hervorhebung von mir)

Da steht sehr eindeutig nicht „aufrufen zu dokumentieren“, da steht „aufrufen gegen Modifikation zu schützen“. Da steht auch nicht compliance mit Dokumentationspflicht sondern „RF compliance“, also Konformität mit den Regeln zur Nutzung des EM-Spektrums.

Ich sehe da nicht, wie man das anders interpretieren kann. Kann natürlich sein, dass selbst der Pressesprecher inzwischen verwirrt ist, aber das ist halt eine steile These und reicht nicht, mich zu beruhigen.

Wegen angeblich fehlenden Gesetzen: Die FCC ist ähnlich wie die deutsche BNetzA mit dem Schutz des EM-Spektrums vom Gesetzgeber beauftragt und darf als staatliche Behörde z.B. auch Ordnungsgelder und Strafen aussprechen.
Siehe auch die Netzneutralität in den Staaten. Durch eine simple Reklassifikation von Seiten der FCC galten auf einmal geltende Gesetze auch für andere Akteure die vorher nicht betroffen waren. Das selbe passiert imo hier. Nicht mehr der Nutzer ist für RF-Regelverletzungen verantwortlich sondern eben auch der Hersteller, der dem Nutzer möglich gemacht hat sein Gerät so non-compliant zu modifizieren.

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Lieber yayachiken,

wir drehen uns im Kreis. Das von Dir gebrachte Zitat ist durch die FCC dahingehend präzisiert worden, daß damit nicht freie Firmware gemeint war. Allgemein gibt es jetzt damit folgende Stellungnahmen:

Der Verantwortliche der FCC sagte:

"[…] – were we mandating wholesale blocking of Open Source firmware modifications?

We were not, […]."

Die EU-Kommission sagte gegenüber golem.de:

„[…] die Richtlinie schreibe gar keine bestimmte Software oder Firmware für Funkanlagen vor. Im Gegenteil, sie ziele sogar darauf ab, alternative Softwarelösungen zu begünstigen, […]“

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Nachfrage von golem.de klargestellt:

„„Die Bundesregierung unterstützt freie Software ausdrücklich und fördert deren Einsatz.“ Zu keinem Zeitpunkt sei geplant, dass die Funkanlagenrichtlinie die Nutzung freier Software auf WLAN-Routern oder anderen über WLAN kommunizierenden Geräten einschränkt“.

Eine Nachweispflicht über die Konformität erwachse laut BMWi für die OpenWRT-Programmierer aus der Richtlinie nicht. "

Damit ist das Thema für mich erledigt.

Ein schönes Wochenende wünscht
uwho

Ich bin, wie vermutlich die meisten hier, Interpretationsmäßig auf der Seite von yayachiken und kann deine Ausführungen nicht ganz nachvollziehen. Man darf sich nicht auf Aussagen von Politikern verlassen. Klar - freie Software ist toll und soll gefördert werden - das man den Zugang immens behindert indem vlt. eine Zertifizierung etc. notwendig wäre - alles das kann in so einem Satz gut versteckt werden. Nur dein letztes Zitat ist ein Stück weit ein Signal PRO FF.

Auch das Statement von TP-LINK enthält IMHO an keiner Stelle eine Entwarnung. Das die Firmware weiterhin Open Source ist - was hat das mit einem im Raum stehenden Lockdown zu tun? Erstmal nichts. Es kommt auf die Implementierung der Schutzmaßnahmen an und wenn da ohne Öffnen der Geräte nur Laden von signiertem Teufelszeug möglich ist, wäre das ein immenser Rückschlag für FF. Es geht nicht darum ob man/wir es trotzdem könnte(n), es geht um das Image („die hacken die Geräte und machen unzulässigen Kram“) und die Einstiegshürde für Max Mustermann der selbstständig was einrichten will ohne Kontakt zur lokalen FF-Community.

TP-Link hat nur „durch die Blume“ mit ihrem „wir garantieren nixs wenn alternative Software läuft“ zu verstehen gegeben das sie nicht gewillt sind die gesetzlichen Vorgaben so umzusetzen das sie nicht umgehbar sind. Wenn die EU oder DE da aber auf Nachbesserungen besteht, könnte es ganz schnell sehr düster aussehen.

Deine Ausführungen basieren IMHO genauso auf Annahmen / Interpretation wie es der von dir kritisierte Heise-Autor tut, aber da gibt es tatsächlich existierende Geräte die gelockt sind und Auskünfte von Supportern die natürlich so nicht von der Presseabteilung unterschrieben werden würden aber wohl eher der Wahrheit entsprechen.

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Wenn alle Stricke reißen, dann satteln wir vom Routerschmeißen eben auf Freifunk as a Service um. Nur für das Mesh müssten wir uns was neues ausdenken. IRGENDWIE geht es immer weiter.

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