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1704 WLAN ist wichtiger Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Wir haben die Störer-
1705 haftung abgeschafft und damit den Ausbau von WLAN ermöglicht. Nun machen wir
1706 an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in der Deutschen Bahn in Zü-
1707 gen und Stationen offene und kostenfreie WLAN-Hotspots verfügbar. Durch die An-
1708 erkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-
1709 Netze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung.
Na, warten wir mal ab, wie die Länderfinanzministerien nun konkret den „Vor Ort“-Finanzämtern die Weisung erteilen, lokale/regionale Freifunk-Vereine dann als gemeinnützig anzuerkennen.
Das glaube ich erst, wenn die Vereine das jeweils schriftlich haben…
Erstmal muss in den vier Jahren ein neuer Gesetzesentwurf durch den Bundestag und dann in den Bundesrat. Das dauert. Erst danach kann es auf Länderebene zu Auslegungshinweisen kommen… Eigentlich soll die Formulierung in §52 Agabenordnung aber genau skizzieren, was anerkannt werden kann und was nicht.
Bei uns ist das kritische immer ob auch der Netzbetrieb gemeinnützig ist (mehrheitlich verneint): Router vor Ort aber auch Server - bisher kann ein gem. Verein sowas nicht ohne Damoklesschwert betreiben… Genau das würde jede absehbare Formulierung aus der Welt schaffen.
Nachdem die SPD einer Koalition zugestimmt hat wird das Thema die nächsten 4 Jahre wohl kommen und wir sollten die Umsetzung begleiten bevor es jemand anders tut. Gibt es Dinge die uns wichtig in der Umsetzung sind? Kann jeder mit der bisherigen Formulierung leben? Vlt. könnte man ja ausloten ob freie IoT-Netze mit rein könnten und auch E-Tankstellen habe ich mal als Vorschlag gelesen was manche in dem Zuge mit reinschmuggeln wollen. So wie ich den Koala-Vertrag lese, will die Union genau das nicht. Nur Freifunk - sonst nixs. Absehbar dürften auch einige Stadtmarketingevereine versuchen ihre Hotspots steuerlich begünstigen zu lassen, was wir wohl eher nicht wollen (?)
Die Frage ist: welche trennscharfe Abgrenzung wollen wir als Freifunker in der AO?
Ich fände es nachhaltig ungeschickt als Verein eine Position zu beziehen die sich dolle über
„Wäre nett wenn unsere Arbeit gemeinnützig wird“
„Wäre geschickt wenn man unsere Arbeit unabhängig von verwendeten Technologie inhaltlich gemeinnützig machen würde“
hinausgeht.
Explizit halte ich ein Abgrenzen oder auch nur äußern zu der Frage wer nicht gemeinnützig werden soll für das Dusseligste was man tun kann.
Es ist Entscheidung des Gesetzgebers was er tun möchte wenn das Thema Ehrenamt diskutiert wird. Wir haben und beanspruchen für uns kein allgemeines politisches Mandat. Oder habe ich hier irgendwas verpasst?
Allgemeine politische Arbeit steht zumindest nicht in der Satzung.
Mit einer Positionierung die über ein reines „Wir vernünftig gemeinnützig bitte bitte“ hinausgeht wandeln wir uns von einer nachvollziehbaren Interessengemeinschaft zu einer Organisation die sich Gestaltungsanspruch über andere anmaßt. Davon würde ich dringend die Finger lassen.
wer, wenn nicht wir, hat die Kompetenz hier sinnvolle Vorschläge der konkreten Regelung zu machen - zumindest ich bin für freie, offene WLANs, egal ob die dann von einem Freifunk-Verein oder jemand anderem kommen.
Da ich für derartiges bin, wäre es mir wichtig, dass es dafür ordentliche Kriterien gibt.
Und genau das ist die Übergriffigkeit. Wir haben die Kompetenz auf inhaltlicher Ebene Vorschläge zu machen was wir denken was gemeinnützig sein sollte.
Wir sollten uns nicht anmaßen im Sinne einer Abgrenzung dem Gesetztgeber zu sagen was nicht mehr gemeinnützig sein sollte.
Vertritt man mehr als einen Wunschzettel uns maßt sich an eine konkrete Regelung vorzugeben überschreitet man Grenzen.
Das ist ein bisschen so wie wenn das Management der IT Abteilung nicht mehr sagt was die IT Leisten soll sondern welche Router zu kaufen sind. Kommt vor, finden wir dann auch doof.
Gregor meine Ausführungen waren vermutlich etwas missverständlich.
Wir wollen doch alle primär eine Regelung die alle Freifunk-Vereine abdeckt. Darüber hinaus wäre uns eine möglichst weit gefasste Regelung die z.B. auch Sensornetzwerke etc. („Bürgerdatennetze“ halt) oder ähnliche Dinge mit dennen sich viele Freifunker bundesweit beschäftigen abdecken könnte wahrscheinlich durchaus recht.
Nur gab es in der vergangenen Legislaturperiode Widerstand gegen die vorgeschlagene Formulierung insbesondere auf Unionsseite weil man zuviele andere Dinge darunter sah, mit ein Grund warum das Thema es zwar im letztmöglichen Moment auf die Tagesordnung geschafft hatte dann aber mutmaßlich (auch) mit Tricks blockiert wurde*. Deswegen müssen wir doch brainstormen, wie eine möglichst weite Formulierung aussehen kann die nur von uns beabsichtigte Dinge abdeckt und eben die privaten Sensornetzwerke irgendwelcher Wetterfirmen (ein Kriterium könnte sein das keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden dürfen). Wir müssen wissen wogegen der Gesetzgeber eine Abgrenzung vornehmen müsste/sollte/würde um hier gute Positivvorschläge für Formulierungen machen zu können.
Letztlich werden große TK-Unternehmen das Feld zu bespielen wissen und wenn wir uns nicht vorsehen läuft es am Ende vlt. darauf hinaus das ausschließlich „WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum zur unmittelbaren Endnutzerversorgung“ gemeinnützig sind und Vereine wie der Rheinland haben wegen der Infrastruktur im Hintergrund am Ende wieder nicht völlige Rechtssicherheit. Wir müssen uns klar machen das da bezahlte Lobbyisten versuchen werden die Regelung möglichst klein und oder für sie vorteilhaft zu gestalten.
Sternchen = Auf Anfrage lege ich das näher dar, es macht mir aber Arbeit und manches ist wohl Vertraulich gewesen wodran ich mich gebunden sehe
Habe gleich nen Termin. Nur kurz zum * ich habe keine Ahnung aus welche Aluhut Ecke das kommt. Der Grund aus dem Freifunk von der Tagesordnung geflogen ist war die Ehe für alle. Die Abstimmung hat über die hälfte der Tagesordnung gesprengt. Da muss man nicht irgendwelchen Teufel an die wand mahlen. Dass sich die Gemeinnützigkeit von Freifunk nicht in der oberen Hälfte der Prioritätenliste der letzten Sitzung befunden hat ist keine Überraschung. Das Ding hat schlichterdings kein Termindruck.
Ich sehe da keinen Aluhut. Sehe diesen sinnfreien Vorwurf als nicht gerechtfertigt an, wenn man hier sachlich diskutiert - meine Meinung.
Fakt ist, DASS Lobbyisten versuchen (werden), für ihre Auftraggeber entsprechend zu beeinflussen. Daher kann ich das Ansinnen von Arwed gut nachvollziehen.
Bei der sachlichen Ebene sollten wir bleiben. Schönen Dank für die freundliche Beachtung.
@ffksBeteiligter Ich denke es wäre sinnvoll wenn einer der Vorstände von einem der Bundesweit relevantesten Freifunk Vereine bei der öffentlichen Diskussion um solche Fragen nicht irgendwelche Verschwörungstheorie aufzeigt sondern bei Aussagen bleibt für die er Quellen vorweisen kann.
Desweiteren mag es Lobbyarbeit um das Thema Gemeinnützigkeit von Freifunk gegeben haben, aber in letzter Instanz stand das Ding auf TO vom Bundestag und wurde, so wie die hälfte der TO, wegen der „Ehe für alle“ gekippt. Geblieben sind auf der TO genau alle Punkte die zeitkritisch waren.
Bei einer offensichtlichen und nachvollziehbaren Erklärung was passiert ist Verschwörungstheorien breitzutreten ist bestenfalls unredlich.
Ich halte es für hilfreich, wenn sich Freifunkende auch gegenseitig vergewissern, was sie unter Freifunk verstehen und was ihre gemeinsame Basis ist.
Das PicoPeering-Agreement und das Freifunk-MoU sind dafür wertvolle Beiträge.
Konkret zur hier diskutierten Frage „was ist Freifunk“ und _„welche Art der im Koalitionsvertrag genannten ‚freien Netze‘ sind unserer Meinung nach förderungswürdig“:
Meiner Meinung nach sind es solche die
den Nutzenden einen Netzzugang geben, der
barrierefrei ist
nach „best effort“ angeboten wird
ohne „mehr speed/whatever gegen Zuzahlung“
ohne Anmeldung
ohne andere Registrierungspflicht („Zugang gegen SocialMedia-Like“)
ohne Landingpages
ohne (atechnisch) begründete Portsperren
ohne DeepPacketInspection
ohne Werbeeinblendung
ohne Verkauf oder sonstigen Affilate-Deals von (wie auch immer pseudo- oder anonymisierten) Nutzungsstatistiken
ohne wie auch immer geartete „Zugangsfilter“
ohne künstliche Zeit-, Volumen- oder anderen Nutzungsbeschränkungen.
anderen Freifunkenden muss ein gleichberechtigter Zugang zum Mitbauen des Netzes eingeräumt werden.
mindestens auf Nachfrage anzubietenden Möglichkeit der Erweiterung des Netzes (Mesh-Netz, Richtfunk, Peering…)
vorzugsweise aber Mesh-Netzwerk auch ohne dedizierte Absprachen auf Grundlage offener Standards und öffentlich dokumentierter Zugangsmodalitäten.
Ein Teil der Punkte überschneidet sich… und könnten bestimmt gelungener ausformuliert werden.
Ich bin weiter der ausgeführten Ansicht und jeder der damals involviert war weiß das wir Eifler damals in alle Richtungen aktiv waren und auch weiterhin sind. Nach reiflicher Überlegung sehe ich keinen Benefit in einer näheren (öffentlichen) Darlegung auf welchen Quellen diese Darlegung beruht im Gegenteil sie wäre wahrscheinlcih sogar schädlich für ein zukünftiges Engagement. Aber um zum Thema zurückzukommen:
Als wichtig würde ich empfinden:
sollte auch für drahtgebundene Netze sowie Infrastruktur im Hintergrund ohne Interpretationsspielraum für die Sachbearbeiter gelten (explizit auch Betrieb und nicht nur Errichtung)
die Einschränkung „ohne Gegenleistung“ gefällt. Überhaupt ist die Bundesrats-Formulierung bis auf die Klammer „(Freifunk-Netze)“, die ähnlich deplatziert wie „Sport (Schach gilt als Sport)“ erscheint, erstrebenswert, sofern sie denn durchsetzbar ist:
„26. die Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke.“
Ohne die Klammer (eine Marke hat nixs in Gesetzestexten zu suchen…) und vlt. eine Ersetzung von Kommunikationsnetzwerken mit Bürgerdatennetzen würde man Raum für mehr lassen aber wie gesagt, ich denke eine Ausweitung ohne anderweitige Einschränkung wäre schwer durchzusetzen. Versuchen könnte man es, wenn das von einer Mehrheit der Engagierten getragen würde. Kritikpunkt ist primär das auch Missbrauch von gewerblichen Akteuren möglich erschiene, solange es Feigenblattmäßig „auch“ der Allgemeinheit zur Verfügung stünde (natürlich auf dem Papier anders dargestellt). Dem kommt man wohl mit den allgemeinen Grundsätzen von gemeinnütziger Tätigkeit nicht so gut bei. Aber was nehmen? Eine Eingrenzung mit „[…] die ausschließlich der Allgemeinheit […]“ ist mehr oder weniger redundant mit anderen Paragraphen. Wer generell oder darauf bezogen bessere Text-Vorschläge hat in welche Richtung wir eine Umsetzung sehen wollen möge sie gerne ergänzen.
Hat zu dieser Problematik irgend jemand etwas neues von unseren Regierigen gehört, oder wird das Thema Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen auf die lange Bank geschoben und damit auslaufen, wenn wir Pech haben?
Wir hoffen darauf, dass es im Sand verläuft und auch bei den Finanzverwaltungen so weit in Vergessenheit gerät, dass dieses Verfahren nicht mehr dazu genutzt werden kann, eine direkte Genehmigung „im Einzelfall“ abzulehnen mit dem Verweis auf das laufende Verfahren im Bund.
Ich denke aber, dass das noch 3-5 Jahre brauchen wird bis man es wieder sinnvoll versuchen kann.
Denkst du, dass auch jüngere Vereine es vorher besser garnicht probieren sollten?
Eigentlich war ende der letzten Legislaturperiode ja ziemlich Dampf im Keller und
dadurch, dass Freifunk auch im Koalitionsvertrag explezit als gemeinnützig und
als zu fördern aufgenommen wurde, eigentlich doch eher poistiver aussehen
sollte. Ich bin da hin und her gerissen. Andererseits denke ich, dass man auch
keine schlafenden Hunde wecken sollte und wenn so ein Antrag erst einmal
abgelehnt ist, kommt man da vermutlich auch nicht wieder so schnell von runter.
Ich denke, dass da schlicht erstmal Gras drüber wachsen muss. Man also die alte Wunde nicht ständig aufwühlen darf. Ansonsten läuft man Gefahr, eine weitere Ablehnung in die Amtsinternen Datenbanken zu bringen.
Es wird im Hintergrund aktiv an einer neuerlichen Umsetzung gearbeitet. Jede Email, jeder Anruf an die zuständigen Kollegen aus Bund- und Ländern hilft im übrigen, die Sache höher zu priorisieren Wer bereit ist sich einzubringen und sich fragt an wen er sich wenden könnte => PN.