Gemeinnützigkeit Freifunk steht im Koalitionsvertrag

Vielleicht mag erstmal jemand bei z.B. Lars Klingbeil, SPD bzw. seinem Netzpolitik Kollegen Nachfragen ob das noch weiter verfolgt wird, bevor hier wild gemutmaßt wird?

Das ist weder wild, noch überhaupt gemutmaßt.
Es ist offensichtlich herausgestrichen. Das PDF ist da oben verlinkt.

Sehe ich so nicht. Nur weil es unter Digitalisierung nicht aufgezählt wird kann man nichts schlussfolgern… Man kann da Dokument gut und gerne so lesen das das Gemeinnützigkeitrechts überarbeitet wird, was Freifunk und andere Themen enthalten kann, so war es bisher ja auch angedacht

Man kann vieles. Zum Beispiel auch die rechte Wange hinhalten, und dann wieder die linke. Das erste Jahrzehnt tut’s noch weh, das zweite Jahrzehnt wächst die kalte Wut, im dritten Jahrzehnt erkennt man dann hoffentlich langsam, daß man sich gar nicht immer wieder auf’s neue so behandeln lassen muß.

Die Bundesregierung muß liefern, was sie koalitionsvertraglich vereinbart und somit versprochen hat; davon ist bzgl. Freifunk nichts zu sehen. Falls die Koalition nach dem Jahreswechsel noch bestehen sollte, sind dann schon weitere zwei Jahre seit dem Koaltionsvertrag, drei Jahre seit der Bundesratsinitiative der vorigen Legislaturperiode, untätig verstrichen. Mit dem Taschenspielertrick, dies mit einer umfassenderen Reform der Gemeinnützigkeitsregeln verbinden zu wollen, wurde es – ein Jahr nach der Zielverkündung im Koalitionsvertrag – auf Sankt Nimmerlein vertagt. Und nachdem das Gemeinnützigkeitsprivileg mittlerweile zum politischen Kampfmittel gegen unbequeme Bürgerbeteiligung geworden ist, wird es in dieser Legislaturperiode hierzu keinen Konsens mehr geben — wetten?

Also, wo immer die Politik uns mit Digitalisierung kommen will: verweigern, Einspruch einlegen, Sand ins Getriebe streuen. Ziviler Ungehorsam ist das Mittel zwischen den Wahlen um zu zeigen, daß man sich nicht länger verarschen, oder auch nur vertrösten, läßt.

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Um mich leider selber zu zitieren:

In vielen Feldern werden wir von den zahlreichen (zurückliegenden) Bundesregierungen leider zu oft über den Tisch gezogen. Aber alles weitere führt hier im Thread zu weit.

Traurig aber wahr…

Hier das Protokoll von Gestern aus dem Bundestag:

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Sehr schade. Das macht die Diskussion mit dem Finanzamt dann wieder noch schwieriger, da eben die Gemmeinnützigkeit nun wiederholt abgelehnt wird. Und diesmal konnte ich auf den Seiten des Bundestages auch keinen Hinweis darauf finden, das es beispielsweise abgelehnt wurde, da die „große Gemeinnützigkeitsreform“ unmittelbar vor der Tür steht oder dergleichen. Das stand Anfang des Jahres ja bei der Ablehnung wenigstens noch dabei, sodass man mit dem Finanzamt darüber reden kann, das es einen Prozess gibt der im Gange ist.

Vor allem für Vereine wie den FFRN ist das halt ziemlich blöd.

Das Anträge der Opposition generell abgelehnt werden ist doch normal / Gepflogenheit in DE. Das heißt nicht das man es generell nicht beschließen würde

An alle hier im Thread: wenn euch das Thema wichtig ist, dann doch tut tatsächlich was/kontaktiert Abgeordnete/fragt nach, das bringt tatsächlich was (insbesondere im Namen von Vereinen). Sich hier gegenseitig in negativen Einschätzungen zu bestärken bringt faktisch niemanden weiter.

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Die Hoffnung stirbt zuletzt:

Die Änderung der AO in Bezug auf FF war im Februar ja noch groß angekündigt.
In der „Halbzeitbilanz“ unserer Bundesregierung ist sie zwischenzeitlich wohl
unter die Räder gekommen. Von Freifunk ist da explizit nicht mehr viel übrig.

Auf 61 der „Halbzeitbilanz“ ist in der Zeile 1787 ausführt:
.
"Zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und Ehrenamts
planen wir u. a. eine Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und
Stiftungsrechts."

Von Freifunk als Begrifflichkeit im Zusammenhang mit der zu ändernden AO
ist da leider keine Rede mehr. Bleibt zu hoffen, dass sich unser Tun bei dem
„Großen Wurf“ dann auch so wiederfinden wird, dass die Finanzverwaltungen
die Gemeinnützigkeit bei Freifunkvereinen wieder anerkennen können.

In sofern gebe ich @Arwed Recht. Kontaktiert eure Bundestagsabgeordneten,
nutzt soziale Medien, mit Argumenten und nicht polemisch und hofft mit mir,
dass das bürgeschaftliche Tun in diesem avisierten „Großen Wurf“ sich so
wiederfinden wird, dass auch unser Tun als gemeinnützig einzuordnen ist.

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Wieviel Kreide möchte man fressen, um untertänigst zum aller-x-ten Male zu argumentieren, dass doch bitte überlegt werden könne, das umzusetzen, was einem bereits vor 2 Jahren versprochen wurde.

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Sorry, aber auch in diesem Themenfeld wird - wieder einmal - deutlich, dass bürgerschaftliches Engagement nur in Sonntagsreden gelobt wird, konkret aber so gut wie gar nichts zur praktischen Förderung getan wird!

Das Kontaktieren der MdBs sollte erfolgen mit dem Ziel eines Besuches einer der Bürgersprechstunden, um dort deutlich zu sagen, dass man sie demnächst einfach nicht mehr wählen wird! Und zwar solange, bis Bürgerwille tatsächlich umgesetzt wird. E-Mails helfen nicht! Es hilft leider nur massiver Druck der Wähler. Lobby- und konzerngesteuerte MdBs (Stichworte Jobdrehtüren, Vortragshonorare, Aufsichtsratsposten etc.) können nur noch durch Androhung von Nichtwahl „überzeugt“ werden.

Was bin ich mal wieder maßlos entäuscht - obwohl, im Grunde hatte ich es bereits geahnt.

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Auch wenn ich das Verhalten der GroKo in der Sache weder befürworte:
Man muss wirklich keine verschwörungstheoretischen Ansätze zu bemühen um zu nachzuvollziehen, warum der Freifunk gerade mal wieder unter die Räder gekommen ist. Und dabei dürfen wir uns sicher auch an unsere eigene Nase packen.

Und ja, natürlich wird man neidisch, wenn andere Vereine fraglos gemeinnützig sind:

Der Zug ist abgefahren. Zuviel Hinhaltetaktik, zuviel Heuchelei. BKin Merkel schwadronierte bei der Vorstellung der Klimaschutzfarce etwas von »Politik ist die Kunst des Machbaren« (den Ersten Reichskanzler zitierend); Mehrheiten für die Aufnahme von Freifunk in den Katalog der gemeinnützigen Tätigkeiten hätten bestanden, machbar wäre es gewesen. Nicht wirklich künstlerisch wertvoll, diese Aktion.

Fakt also: die Regierungsparteien CDU, SPD und CSU haben Anfang November 2019 die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunk im Bundestag abgelehnt — in absolutem Widerspruch zum eigenen Koalitionsvertrag, Punkt.

Das ist ein Fakt — und daran müssen wir an-, und die betreffenden Parteien medial aufknüpfen. Dieser Kindergarten – »ich stimme nicht für einen Antrag der Opposition, der zwar meiner Politiklinie entspricht, aber eben vom politischen Gegner eingebracht wurde« – ist nicht mehr zeitgemäß. Die politische Kaste mag das ja akzeptabel finden, für mich zeugt es nur von politischer Beliebigkeit.

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Ich biete da den Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes — kann man eigentlich die Überprüfung der Gemeinnützigkeit bestimmter Verein basierend auf der AO einfordern?
Per se ist der DFN ein Internetverein in Reinkultur, denn anders als beim Freifunk stehen seine Dienste ja nur Mitgliedern offen — was ironischerweise der Grund ist, warum Internetvereine – und der diesen fälschlicherweise gleichgesetzte Freifunk – je gerade nicht als gemeinnützig anerkannt werden …

Hinweis: "Nicht gemeinnützig": Scholz nimmt sich Männer-Vereine vor - n-tv.de

Hier der Auszug aus dem GroKo2018-Koalitionsvertrag samt Quellenlink:

Am Ende steht der Freifunk-Abschnitt.

Seite 38-39
An die Weltspitze im Bereich der digitalen Infrastruktur

Wir gestalten den Weg in die Gigabit-Gesellschaft mit höchster Priorität. Deshalb wollen wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewer- begebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Kran- kenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.
Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitin- vestitionsfonds verlässlich bereitstellen. Hierfür werden wir die Erlöse aus der Verga- be der UMTS- und 5G-Lizenzen zweckgebunden bereitstellen und wollen bis 2021 im Haushalt sicherstellen, dass das Fördervolumen insgesamt erreicht wird.

Diese öffentlichen Fördermittel werden wir so einsetzen, dass ausschließlich Aus- bauabschnitte förderfähig sind, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden. Die Förderverfahren werden wir so gestalten, dass unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen systematisch ausgebaut werden. Dafür werden wir unsere Förderbedin- gungen vereinfachen und so verändern, dass eine zeitnahe Realisierung möglich wird. Die Aufgreifschwellen werden wir für eine Förderung an diese Zielvorgaben an- passen. Bei der Förderung wollen wir Synergien mit den Ländern sicherstellen.

Ferner wollen wir neue Anreize für den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau schaf- fen. Um den Aufbau solcher Netze zu erleichtern, werden wir statt einer detaillierten ex-ante-Regulierung wie bisher im Kupfernetz auf ein Modell des diskriminierungs- freien Zugangs (im Sinne des Open-Access) setzen. Dieses Modell wollen wir zu- nächst für Kooperationen nutzen und weiter ausbauen. Die Regulierungsbehörde stellt den Wettbewerb sicher und führt eine Ex-post-Kontrolle in Streitfällen durch.
Die Netzallianz „Digitales Deutschland“ mit den innovations- und investitionswilligen Telekommunikationsunternehmen setzen wir unter Einbeziehung der Länder fort.

Mit dem hier dargestellten Maßnahmenpaket werden wir das Ziel eines flächende- ckenden Zugangs zum schnellen Internet aller Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dazu werden wir einen rechtlich abgesicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaf- fen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten.

Wir forcieren den Ausbau der Mobilfunkversorgung und entwickeln Deutschland zum Leitmarkt für 5G. Die Frequenzpolitik und die frequenzregulatorischen Festlegungen der Regulierungsbehörde müssen sicherstellen, dass es zu einer verlässlichen und lückenlosen Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum kommt. Um den Ausbau in bisher unterversorgten Gebieten wirtschaftlicher zu machen, wollen wir den Mobilfunkanbietern für ein nationales Roaming durch entsprechende Änderun- gen im Telekommunikations- und Kartellrecht Absprachen erlauben.

Die Lizenzvergabe werden wir mit Ausbauauflagen kombinieren, um bestehende Funklöcher zu schließen und 5G dynamisch aufzubauen. Es muss die Vorgabe gel- ten: Neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung. Denn innovative, zukunftsfähige Mobilitätsangebote werden gerade für Menschen im ländlichen Raum nur möglich sein, wenn eine Versorgung mit der neuesten Mobilfunktechnologie (5G) an Bundesfernstraßen und in zeitlicher Perspektive abgestuft auch im nachgeordne- ten Straßennetz und an allen Bahnstrecken sichergestellt ist.

Forschung und Testversuche mit 5G wollen wir fortführen und intensivieren. Wir wol- len eine 5x5G-Strategie auflegen. Fünf Regionen sollen prioritär mit einem entspre- chenden Mobilfunkstandard ausgestattet sein, um Forschung zu intensivieren und Infrastrukturaufbau zu beschleunigen. Auch ländliche Regionen sollen davon profitie- ren.

Wir werden bestehende Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk und mobilen Internet zügig schließen und dazu mit den Ländern und den Mobilfunkanbietern eine bundesweite Gesamtstrategie erarbeiten. Die Regulierungsbehörde wird die Erfül- lung festgelegter Versorgungsauflagen durchsetzen, indem sie mit einem Prüfkon- zept und mit bundesweiten Mobilfunknetztests die Erfüllung von Versorgungsaufla- gen überwacht und im Einzelfall Sanktionen verhängt. Wir werden die Bundesnetza- gentur beauftragen, ihre App zur Mobilfunknetzmessung so zu erweitern, dass Bür- gerinnen und Bürger einfach und unbürokratisch Funklöcher an die Behörde melden können. Diese Meldungen sollen in einer Mobilfunkversorgungskarte zusammenge- führt und veröffentlicht werden. Die Bundesnetzagentur wird jährlich einen Monito- ringbericht über die Sicherstellung der zugesagten Netzabdeckung veröffentlichen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen aussprechen.

WLAN ist wichtiger Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Wir haben die Störer- haftung abgeschafft und damit den Ausbau von WLAN ermöglicht. Nun machen wir an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in Zügen und Stationen der Deutschen Bahn offene und kostenfreie WLAN-Hotspots verfügbar. Durch die Aner- kennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN- Netze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung.

Wir werden die Einrichtung einer Digitalagentur prüfen, die die Bundesregierung als nachgeordnete Behörde in der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt. Dazu gehö- ren z. B. die Telekommunikations- und Plattformregulierung oder Marktbeobachtung.

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Was soll diese Vernebelung? Wir reden hier von jahrzehntelangen, nachweisbaren Beeinflussungen (vgl. abgeordnetenwatch & Co.), nicht von „verschwörungstheoretischen Ansätzen“.

Aus Erzählungen am Rande des DFN’s habe ich gehört das der Verein massiv darauf achtet was für ein Netz entsteht da eben nur die Förderung von Wissenschaft und Forschung als gemeinnützig definiert ist. Ein Freifunknetz würde man da eher nicht angeschlossen bekommen, zumindest nicht mit Wissen der Entscheidet.

Du kannst wenn es dich interessiert beim für den Sitz zuständigen Finanzamt per IFG-Anfrage Unterlagen zum Verein anfordern oder dem FA fundierte Sachverhalte über den Verein mitteilen, die begründen warum keine Gemeinnützigkeit anerkannt werden soll. Aber warum sollten sie es überprüfen nur weil irgendwo ein Wusel aus Buxtehude das ohne fundierte Begründung verlangt?

Im übrigen glaube ich nicht das die jetzigen gemeinnützigen Freifunkvereine diese behalten, wenn keine neue Regelung kommt. Über kurz oder lang (spätestens mit Sachbearbeiterwechsel) wird das überall wegfallen

In den 90ern liefen Datenströme zu Mitgliedsvereinen des IN e. V. auch über WIN-Anschlüsse, und noch Ende der 90er fand sich www.unternehmen.de (und eben nicht www.drittmittelprojekt.de) angebunden über das Forschungsnetz. Soll heißen, das war nicht immer so; aber ich wollte mehr darauf hinaus, daß hier expliziter Vereinszweck Netzaufbau- und Betrieb ist. Zwar zur Förderung der Wissenschaft, aber Erforschung der Technologien hat sich auch mancher Freifunkverein auf die Fahnen geschrieben und tut dies auch (Babel, Batman-Advanced, …) Kann es also nur einen gemeinnützigen Verein geben, der per Netzaufbau Wissenschaft und Forschung fördert?

Bzgl. der Zukunft sehe ich das ähnlich wie Du, der nächste genauere Blick eines Finanzbeamten wird die Gemeinnützigkeit kosten.

EDIT, da gerade in anderem Kontext noch mal auf § 52 AO gestoßen (lokale Hervorhebung):

(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens […]

Insofern ist Netzbetrieb für studentische/universitäre Zwecke nicht abgedeckt.

Bitte vollständig zitieren. Nach der Aufzählung in (2) kommt noch ein wichtiger Nachsatz am Ende:

Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist.

… der hier nicht zum Tragen kommen kann, denn die Allgemeinheit (Voraussetzung) wird durch ein geschlossenes Wissenschaftsnetz nicht selbstlos gefördert.

(Man müßte die Rechenschaftsberichte durchgehen, was gemeinnützige Tätigkeit, was Wirtschaftsbetrieb ausmacht.)