Gemeinnützigkeit für Freifunk - Mithilfe benötigt

Gemeinnützige Gelder in Netzbetrieb investieren können.

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… und den Spaßkassen (Spenden nur an gemeinnützige Organisationen) …

… und angeblich ist da auch was mit der (Körperschafts(?)-) Steuer …

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„gemeinnütziger Verein“ ist schlicht ein Türöffner nicht nur für Spenden, sondern dass überhaupt Leute in Verwaltungen „gesprächsbereit“ sind, weil das in gewissem Maße ein „Gütesiegel“ dahingehend darstellt, dass der Verein einer ist, der zumindest so viel Struktur und Zuverlässigkeit hat, dass er das mit dem Finanzamt regelmäßig und plausibel „hinbekommt“.

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994. Sitzung des Bundesrates

03/20 Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020)

29: Ausführlicher Inhalt

Ausschusszuweisung

Fz (fdf) - G - Wi - Wo

Beschlusstenor

Stellungnahme

BundesratKOMPAKT

Bundesrat setzt sich für Ehrenamt ein

Vorgang in DIP

Link

Drucksachen

a) In Artikel 22 ist nach Nummer 8 folgende Nummer 8a einzufügen:

„8a. In § 52 Absatz 2 Satz 1 wird in Nummer 25 der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 26 angefügt:

„26. die Förderung der Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke.““.

b) In Artikel 23 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:

„1a. Dem § 1d wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 26 der Abgabenordnung in der am … [einsetzen: Datum des Tags nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] geltenden Fassung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.““

Begründung: Zu Buchstabe a:

Das gemeinnützige Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft soll durch die Aufnahme eines neuen Katalogzwecks in die Abgabenordnung unterstützt werden. Die neue Ziffer ermöglicht es, auch solche Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen, die auch bzw. ausschließlich Freifunk-Netze aufbauen und unterhalten.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die Einrichtung und Unterhaltung von „Freifunk-Netzen“ als neue Nummer 26 in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung aufgenommen. Grundvoraussetzung für die Steuerbegünstigung dieser wesentlichen Aktivität im Bereich Freifunk ist eine eindeutige, trennscharfe Definition des Förderzwecks. Diese erfolgt in Satz 1 der neuen Nummer 26 Satz 2 der Regelung dient zur Abgrenzung des gemeinnützigen Freifunks von kommerziellen Angeboten im Bereich der Kommunikationsnetzwerke. Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2017 einen entsprechenden Gesetzesantrag ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucksache 107/17 (Beschluss)), welches aufgrund der Diskontinuität nicht abgeschlossen wurde. Eine Wiederaufsetzung erfolgte Ende 2018 (BR-Drucksache 573/18 (Beschluss)). Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zu dem Gesetzentwurf im Januar 2019 die Initiative des Bundesrates begrüßt, jedoch angekündigt, die Förderung des Freifunks erst im Zusammenhang mit weiteren Veränderungspotentialen für den Bereich der Gemeinnützigkeit, die die Bundesregierung identifiziert hat, insgesamt in einem Gesetzentwurf zu bündeln (BT-Drucksache 19/6925). Derzeit ist nicht absehbar, wann die Bundesregierung ihrer Ankündigung nachkommt. Aufgrund der für erforderlich gehaltenen Gesetzesänderung ist ein erneuter Aufgriff geboten.

Zu Buchstabe b:

Die Vorschrift regelt die zeitliche Anwendung des § 52 der Abgabenordnung."

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Kurz: Scholz liefert weiterhin nicht, der Bundesrat kommt ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl nochmals mit eigenem Antrag — den die GroKo wieder durchfallen lassen wird, da keine Initiative ihrerseits, obwohl von ihr aber auch nichts kommt?

weiter Mails und Anrufe an die Damen und Herren aus dem BT!

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Heißt ersteinmal nur daß es, falls SPD und Union sich bei den anderen Themen nicht einigen, auch nach weiteren 4 Jahren Großer Koalition keine Berücksichtigung von Freifunk in der Abgabenordnung geben wird. Weiterhin lange Bank also, erneuter Verfall unter Diskutionität wahrscheinlicher denn je :angry:

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Wenn die Bedinungen für den Beschluss „Freifunk wird als gemeinnützig anerkannt“ ist:
„Der Bundestag und die jeweils regierende Koalition hat keine größeren Probleme als den Freifunk, alle anderen Themen sind erfolgreich abgeräumt worden“:
Damit sollte sich dann auch die Letzte hier von der Hoffnung auf eine solche Reform der Abgabenordnung zugunsten der Freifunk-Vereine verabschieden: Es wird schlicht nicht mehr passieren.

Spätestens nach der nächsten Wahl ist die SPD sowieso unter 5%, und die Karten werden ganz neu gemischt. Könnte sein, wir sind dann besser dran.

›Falls‹, aber ja, das mag aus bestimmten Blickwinkeln so aussehen. Andere sehen ggf. die Unterstützungen für Tourismusbetriebe als weniger relevant als eine wirkliche Unterstützung für die berühmten »Solo-Selbständigen«.

Dennoch, wenn man Freifunk, und dazu gehört nun einmal auch Infrastruktur, als gemeinnützig wirkend sieht – was nach Nachrichtenlage sowohl für den Bundesrat als auch für die Bundesregierung der Fall ist –, sollte es nur eine Formsache sein, dies auch der Finanzverwaltung kundzutun, und entsprechend die AO zu ergänzen.

Alternativ möge die Politik die Lobhudelei auf Freifunk und das ach so gemeinnützige Engagement sein lassen. So ist das nur ein nervig-peinliches Schauspiel.

Ich fühle den Freifunk irgendwie in die Position gedrängt
„erlärt uns, dass ihr wichtiger seid als alle anderen, macht das plausibel! Dann ändern wir die Abgabenordnung. Nervt gefällst überall, damit man Euch Euren Willen gibt“

Und darauf habe ich keine Lust.
a) sehe ich nicht ein, in ein Duell zu treten mit Soloselbstständigen, Tourismustätigen, Pflegekräften oder vorher LGBT-Heiratswilligen.
Ich habe nichts gegen deren Anliegen und finde sich ebenfalls berechtigt!
Wenn da seitens der Poltik gesagt wird „entweder die oder eben Freifunk“: Ja, dann eben halt nicht.

Man soll einfach aufhören, hier die Karotte am Bindfaden vor unseren Nasen zu schwenken.
Ich hab keine Lust mehr auf dieses BlindeKuh/Piñata-Spiel.

Sehe ich nicht so. Der Drops »auch FF-Infra ist eine dem Gemeinwohl nützende Tätigkeit« ist meines Erachtens gelutscht, war er schon vor 3+ Jahren. Nur will Noch-Vize-im-Traum-bald-Kanzler Scholz noch Einsatz für den Weltfrieden und die Abschaffung der Armut in der AO versenken, wenn er die AO schon mal ändert, und das macht alles unerquicklich.

Andererseits ist G20-Scholz für mich auch alleiniger Bringer des Klimawandels, vielleicht bin ich da also ein bißchen subjektiv …

Yepp. Ich bin es auch leid, diesem Kasperletheater beizuwohnen. Fakt ist: die Bundespolitik hat seit 2015 außer warmer Worte nichts konkret für Freifunk getan. Und es steht zu befürchten, daß die jeweiligen Landesmittel nach 2020 mit dem Argument »Pandemie, wissen schon!« verschwinden werden. Insofern wäre die formale Anerkennung via AO schon wichtig — aber CDU, SPD und CSU geht das Thema offensichtlich im Bund am Arsch vorbei.

war er nicht.
Scroll einfach nochmal hoch.
Es gab noch exakt einen Sitzungstag des Bundesrates(?) in der ablaufenden Bundestagslegislaturperiode. Und da war die LGBT-Ehe eben wichtiger, wurde den Freifunkenden gesagt.
Und damit waren wir in der Positionen, mit Protest gegen die AO-Änderung unweigerlich die Nachricht senden zu m<ssen, dass wir uns für wichtiger als die „Ehe für alle“ sehen.
Und das wollte natürlich niemand ernsthaft.

Heute werden Coronahilfe und vielleicht die Verteilung der Geflüchteten in Europa endlich gelöst oder es gibt überraschend doch noch Weltfrieden.
Auch da wird Freifunk sicher gern wieder zurückstecken für.

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Anpassung bei förderungswürdigen Tätigkeiten

Auch der Katalog der förderungswürdigen Zwecke und Zweckbetriebe wurde angepasst und erweitert. Fürsorgeeinrichtungen für psychische und seelische Erkrankungen bzw. Behinderungen und Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen gehören jetzt zu den steuerfreien Zweckbetrieben. Neben Freifunk und Ortsverschönerungen wurde ein weiterer wichtiger Punkt in den Katalog der förderungswürdigen Zwecke mit aufgenommen: Die Pflege und der Unterhalt von Friedhöfen insbesondere für „Sternenkinder“. Dafür hatten sich betroffene Eltern und Angehörige seit Jahren eingesetzt. Dieses Anliegen wird nun ausdrücklich im Gesetzespaket als gemeinnützig festgeschrieben.

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Das sind endlich mal wieder sehr, sehr erfreuliche Nachrichten.
D.h. das „Jahressteuergesetzt 2020“ muss in 2./3. Dezemberwoche durch den Bundestag und am 18.12.2020 durch den Bundesrat.

inschallah

:grin:

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Mal ein wenig Eigenwerbung:

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