Auf der einen Seite könnte man sagen „andere Dinge sind gewiss derzeit wichtiger.“
Nur mit dem Argument wird es (hoffentlich) nie etwas. Denn dass die Gemeinnützigkeit von Freifunk mal ganz oben auf der allgemeinen politischen Agenda steht, davon sollte man nicht realistisch ausgehen.
Und da ja eigentlich™ alle dafür sind, also zumindest relevante Teile des politischen Spektrums im Bundestag, sollte es auch so möglich sein.
Umgekehrt ist „Gemeinnützigkeit für Freifunk“ ein dermassen „Low Hanging Fruit“, dass es wirklich verwundert, dass man das nicht schon so nebenbei durchgewunken und damit in der Regierungsbilanz als preiswert erzielten „Erfolgspunkt“ verbucht hat.
Schon witzig, daß Leute, die eigentlich Menschenkenntnis besitzen, sich von politischen Phrasen einlullen lassen. Es geschieht nichts, weil eben auf der Regierungsbank niemand wirklich das Eisen ins Feuer legen will. Die Aussage der GroKo war 2019, man korrigiere mich, man wolle das Gemeinnützigkeitsrecht als Ganzes reformieren. Da stehen dann auch Attac oder die Umwelthilfe im Raum, die man(che) gerne ausschließen wollen — Freifunk ist da, falls es überhaupt kommt, nur Kollateralnutzen. Ferner dürfte man Freifunk vom Altersspektrum eher bei U40 verorten — irgendwo im noch irrelevanten Bevölkerungsbereich, marginal relevanter als streikende Schüler, vgl. Alterspyramide.
Kurzum: ja, gerne (massenhaft) nachfassen — aber wie bei Artikel 13 (nun 17) ist das letztlich nur ein Sack Reis in China
„Wir sind dafür!“ und dann auf die unendlich lange Bank schieben:
Die effektivste Möglichkeit Leute aus dem Büro herauszukomplimentieren, bei denen Argumente nicht helfen, die lästig sind und die keine wirkliche Sprengkraft entwickeln können.
Das ist die goldene Parade für jegliche Art von unpassend empfundenen Zwischenbemerkungen, die so komplett unpräzise ist: „Good point! Let me check!“
U40 ist bei uns ja ein Lob, man fühlt sich gleich wieder jung.
Konkret nachfassen ist ein gute Idee, aber wie?
Alle Versuche hier auf komunaler Eben etwas zu erreichen, sind von der Dresdner Stadtverwaltung im Keim erstickt worden, obwohl der mehrheitliche politische Wille (Piraten+Linke+Grüne+SPD dafür | FDP enthaltsam vs. schwarzebraune CDU + das „ortsübliche“ braune Volk alla AfD und die NPD dagegen) und auch die mehrheitliche Entscheidung da-war.
Wo soll man da nun ansetzen? Dem gewählten Bundestagsabgeordnen zu schreiben ist reine Zeitverschwendung, dann bekommt man Standartanworten von den Schergen seines Büros mit vielen tollen Worthüllsen.
„gemeinnütziger Verein“ ist schlicht ein Türöffner nicht nur für Spenden, sondern dass überhaupt Leute in Verwaltungen „gesprächsbereit“ sind, weil das in gewissem Maße ein „Gütesiegel“ dahingehend darstellt, dass der Verein einer ist, der zumindest so viel Struktur und Zuverlässigkeit hat, dass er das mit dem Finanzamt regelmäßig und plausibel „hinbekommt“.
BR 503/20(B) Beschlussdrucksache (PDF, 693KB
" 41. Zu Artikel 22 Nummer 8a - neu - (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 26 - neu - AO) Artikel 23 Nummer 1a - neu - (Artikel 97 § 1d Absatz 4 - neu - EGAO)
a) In Artikel 22 ist nach Nummer 8 folgende Nummer 8a einzufügen:
„8a. In § 52 Absatz 2 Satz 1 wird in Nummer 25 der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 26 angefügt:
„26. die Förderung der Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke.““.
b) In Artikel 23 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:
„1a. Dem § 1d wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 26 der Abgabenordnung in der am … [einsetzen: Datum des Tags nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] geltenden Fassung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.““
Begründung: Zu Buchstabe a:
Das gemeinnützige Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft soll durch die Aufnahme eines neuen Katalogzwecks in die Abgabenordnung unterstützt werden. Die neue Ziffer ermöglicht es, auch solche Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen, die auch bzw. ausschließlich Freifunk-Netze aufbauen und unterhalten.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die Einrichtung und Unterhaltung von „Freifunk-Netzen“ als neue Nummer 26 in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung aufgenommen. Grundvoraussetzung für die Steuerbegünstigung dieser wesentlichen Aktivität im Bereich Freifunk ist eine eindeutige, trennscharfe Definition des Förderzwecks. Diese erfolgt in Satz 1 der neuen Nummer 26 Satz 2 der Regelung dient zur Abgrenzung des gemeinnützigen Freifunks von kommerziellen Angeboten im Bereich der Kommunikationsnetzwerke. Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2017 einen entsprechenden Gesetzesantrag ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucksache 107/17 (Beschluss)), welches aufgrund der Diskontinuität nicht abgeschlossen wurde. Eine Wiederaufsetzung erfolgte Ende 2018 (BR-Drucksache 573/18 (Beschluss)). Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zu dem Gesetzentwurf im Januar 2019 die Initiative des Bundesrates begrüßt, jedoch angekündigt, die Förderung des Freifunks erst im Zusammenhang mit weiteren Veränderungspotentialen für den Bereich der Gemeinnützigkeit, die die Bundesregierung identifiziert hat, insgesamt in einem Gesetzentwurf zu bündeln (BT-Drucksache 19/6925). Derzeit ist nicht absehbar, wann die Bundesregierung ihrer Ankündigung nachkommt. Aufgrund der für erforderlich gehaltenen Gesetzesänderung ist ein erneuter Aufgriff geboten.
Zu Buchstabe b:
Die Vorschrift regelt die zeitliche Anwendung des § 52 der Abgabenordnung."
Kurz: Scholz liefert weiterhin nicht, der Bundesrat kommt ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl nochmals mit eigenem Antrag — den die GroKo wieder durchfallen lassen wird, da keine Initiative ihrerseits, obwohl von ihr aber auch nichts kommt?
Heißt ersteinmal nur daß es, falls SPD und Union sich bei den anderen Themen nicht einigen, auch nach weiteren 4 Jahren Großer Koalition keine Berücksichtigung von Freifunk in der Abgabenordnung geben wird. Weiterhin lange Bank also, erneuter Verfall unter Diskutionität wahrscheinlicher denn je
Wenn die Bedinungen für den Beschluss „Freifunk wird als gemeinnützig anerkannt“ ist: „Der Bundestag und die jeweils regierende Koalition hat keine größeren Probleme als den Freifunk, alle anderen Themen sind erfolgreich abgeräumt worden“:
Damit sollte sich dann auch die Letzte hier von der Hoffnung auf eine solche Reform der Abgabenordnung zugunsten der Freifunk-Vereine verabschieden: Es wird schlicht nicht mehr passieren.
›Falls‹, aber ja, das mag aus bestimmten Blickwinkeln so aussehen. Andere sehen ggf. die Unterstützungen für Tourismusbetriebe als weniger relevant als eine wirkliche Unterstützung für die berühmten »Solo-Selbständigen«.
Dennoch, wenn man Freifunk, und dazu gehört nun einmal auch Infrastruktur, als gemeinnützig wirkend sieht – was nach Nachrichtenlage sowohl für den Bundesrat als auch für die Bundesregierung der Fall ist –, sollte es nur eine Formsache sein, dies auch der Finanzverwaltung kundzutun, und entsprechend die AO zu ergänzen.
Alternativ möge die Politik die Lobhudelei auf Freifunk und das ach so gemeinnützige Engagement sein lassen. So ist das nur ein nervig-peinliches Schauspiel.
Ich fühle den Freifunk irgendwie in die Position gedrängt „erlärt uns, dass ihr wichtiger seid als alle anderen, macht das plausibel! Dann ändern wir die Abgabenordnung. Nervt gefällst überall, damit man Euch Euren Willen gibt“
Und darauf habe ich keine Lust.
a) sehe ich nicht ein, in ein Duell zu treten mit Soloselbstständigen, Tourismustätigen, Pflegekräften oder vorher LGBT-Heiratswilligen.
Ich habe nichts gegen deren Anliegen und finde sich ebenfalls berechtigt!
Wenn da seitens der Poltik gesagt wird „entweder die oder eben Freifunk“: Ja, dann eben halt nicht.
Man soll einfach aufhören, hier die Karotte am Bindfaden vor unseren Nasen zu schwenken.
Ich hab keine Lust mehr auf dieses BlindeKuh/Piñata-Spiel.