Gluon: Freifunk SSID bei fehlendem Uplink automatisch umbenennen

Wie steht es denn um die Unterstützung bei den Endgeräten? iOS ab Version 7,also iPhone 4 aufwärts. Das ist ja im Rahmen.

Bei Android schaut es wohl schlechter aus. Hat hier jemand schon recherchiert?

Linux in for von wpa supplicant wäre auch okay.

Was wäre mit Windows?

Noch tendiere ich zur ssid Lösung, aber das besprechen am besten in unserer Community.

Die SSID Lösung ist halt unsauber, nicht Update-fest und sorgt evtl für Race-Conditions beim Wifi Script (Hatte schon den Fall das Adhoc aus war, aber das AP Netz an und umgekehrt).
Daher wäre die 802.11u Lösung die Einzige die in Frage käme.

Wie ich auch schon in Aachen auf dem FF-Tag sagte, halte ich einen Freifunk-Router mit aktivem WLAN „Freifunk“ ohne Internetkonnektivität für die schlechteste Werbung, die wir uns vorstellen können. Gerade an öffentlichen Plätzen oder noch viel schlimmer in Cafes, Kneipen, Bistros, etc.

Da braucht nur mal eine Gruppe Schüler zu sitzen und zu merken „geht nicht“, was meint ihr wie schnell das die Runde gemacht hat und Freifunk den Ruf eines nicht funktionierenden Netzes hat. In Cafes, Kneipen, etc. bekommt womöglich noch der Wirt den Ärger des Nutzers zu spüren und zu hören, wieso er denn so einen Scheiß anbietet. Da fliegt Freifunk hochkant raus und Gastronomen reden untereinander…

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Warum denn das?

Falls wir das machen wird es als Gluon Paket realisiert.

Ich habe vergleichbare Skripte seit Jahren auf ~50 OpenWRT APs (nicht Freifunk) im Einsatz und habe nichts derartiges beobachtet.

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Dies habe ich bei hoher Last beobachtet, z.b. war eine der Nodes beim Rheinufer Paketsturm in diesem Zustand, AP Netz war da aber Adhoc nicht :wink: Zusätzlich wurde das Interface nicht in die Bridge gehängt was die Clients dauerhaft ausgesperrt hat. Kein Zustand den man haben möchte :wink:

Lieber richtig machen als so Übergangslösungen. Weil Endgeräte die dies nicht unterstützen mag es zwar geben, aber mit der selben Argumentation müssten wir auch Public V4 anbieten weil V6 kann ja eine Hand voll Geräte nicht :wink:

In der ganzen Diskussion, sei es hier im Forum oder auf der Mailingliste, fehlt es mir an Argumenten für die Contra Seite.

Edit: Okay, das es damit technische Probleme gibt, wäre eins, das müsste man erstmal nachspielen.

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Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert beide Lösungen als Gluon Pakete zu implementieren und in verschiedenen Domänen zu testen.

Ich fände es traumhaft wenn beim Hackaton in Arnsberg am kommenden Wochenende Zeit dafür bleibt, auch wenn ich leider selber nicht dabei sein werde.

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802.11u wird ja im Marketingsprech als Wifi Certified Passpoint oder auch Hotspot 2.0 vermarktet bzw ist dort implementiert.
Bei Android können es wohl nicht alle Geräte out of the Box aber man könnte eine Liste mit Geräten sicherlich recht schnell zusammentragen. Sony Xperia Geräte (Kann ich mit meinem Z1 Compact verifizieren) mit Android 4+ unterstützen dass jedenfalls.

Das schöne daran wäre ja dass man auch WPA enterprise hätte und somit jeder Datenkanal separat verschlüsselt ist. Dann könnte man tatsächlich mal drüber nachdenken sich dauerhaft im Freifunk zu bewegen weil momentan ist dass einfach kacke, da noch zu viele Dienste selbst keine verschlüsselte Verbindung aufbauen und man so das Schnorchelopfer schlechthin ist. (Die SSID die dann WPA Enterprise über Passpoint konfiguriert kann ja versteckt sein oder so naja andere Baustelle :smiley:)

Edit: Liste gibt es schon von offizieller Seite

http://www.wi-fi.org/product-finder-results?sort_by=default&sort_order=desc&categories=4&capabilities=1

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Um dieses „WPA-enterprise“ werden wir wohl nicht herumkommen, weil das ja das ist, was uns der Gesetzgeber auferlegen wird.
Zumindest lese ich es so, dass in dem Gesetzesentwurf eine
individuelle -sichere- Passwortaushandlung „nach Abnicken irgenwelcher AGB“ verlangt.

Kann mir bitte endlich Mal einer die Stelle zeigen, wo gesagt wird, dass unverschlüsselte WLANs verboten werden? Der Vorschlag von unserem Wirtschaftsminister besagt lediglich, dass man verschlüsseln muss, wenn man von der Störerhaftung befreit werden möchte. Und für Geschäfts, Restaurants etc. gilt nichtmals das.

Das Frage ich mich in der Tat auch.

Hier das aktuelle Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html

§ 8 Durchleitung von Informationen**

(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie

  1. die Übermittlung nicht veranlasst,
  2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
  3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Hier der Entwurf für die Änderung:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Dem § 8 werden die folgenden Absätze 3 bis 5 angefügt:

„(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

(4) Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter

  1. angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte ergriffen hat und
  2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

(5) Sonstige Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen im Sinne des Absatzes 4 ergriffen haben und
die Namen der Nutzer kennen, denen sie den Zugang gewährt haben.“


Man ist also nur insbesondere dann freigestellt. Es ist nirgends davon die Rede das Provider Privileg aufzuheben!

kann ja auch gar nicht, sonst würde der Rosa Riese ja nicht gerade Freifunk kopieren : siehe z.B. Telekom: Kunden-WLAN im Cafe ohne Haftungsrisiko | heise online


Der Telekom-Hotspot verbindet sich offenbar über einen separaten, gesicherten Tunnel zur Telekom-Cloud. Dort leitet das Unternehmen dann den von den Hotspot-Nutzern verursachten Netzwerkverkehr ins Internet. Der Datenverkehr des Anschlussinhabers läuft davon getrennt.
Mögliche Klagen beispielsweise zu Urheberrechtsverletzungen fallen damit nicht auf den Hotspot-Betreiber zurück, sondern auf die Telekom. Dank des Providerprivilegs ist das Unternehmen jedoch von einer Mithaftung (Störerhaftung) befreit. WLAN-Gäste müssen für die Hotspot-Nutzung lediglich die allgemeinen Geschäftsbedingungen per Browser auf einer Telekom-Webseite akzeptieren, erläuterte das Unternehmen gegenüber heise Netze weiter.

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Gibt es was Neues? Bei großräumigen Störungen schießen wir im Ruhrgebiet zb massenhaft Clienten ab. Eine Schadensbegrenzug wäre dabei super durch ein Abschalten der Freifunk SSID umzusetzen.

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Nutzen wir bei uns seit je her.

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Vielleicht noch als Gluon-Paket ins GCP wenn ihr auch auf Gluon umsteigt?

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Also ich mache es derzeit so, dass ich bei den Nodes, die ich in Reichweite habe, bei fehlenden Uplinks das Wifi manuell abschalte.
Besser als Nutzerinnen verärgern. Auch auf die Gefahr hin, dass dann viel zu spät wieder anschalte manuell.

Puh, eine unschöne aber nachvollziehbare Lösung. Wenn die Probleme weiterhin anhalten werde ich auch einige Standorte abschalten. Die negative Wirkung überwiegt ansonsten einfach zu sehr.

hmmm… empirisch belegt ? Oder nur persönliches Bauch-Gefühl?

Ich kenne mindestens ebenso viel User, die FF als einzig verfügbaren Internetzugang vom Tablet oder PC haben. Du fokussierst anscheinend alles auf Smartphone-User. Das ist eine völlig verschiedene User-Welt.

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Wenn du schon einen vier Monate alten Beitrag von mir hinterfragst, muss ich dich dringend bitten den Thread auch komplett zu lesen.

Als Randbedingung ist definiert, dass der Uplink ins Mesh und damit auch ins Internet per Freifunk nicht funktioniert wenn das Skript zum Einsatz kommt.

Im ersten Schlag würde es als Kriterium reichen „batctl gwl“ liefert über mindestens 2 Minuten kein Ergebins (alle 3 Minuten abfragen, wenn negativ, dann alle 20s schauen, also noch 5 mal), dann die normale FF-AP-SSID herunternehmen, nur die Wifimesh und die „FFnointernet“ belassen.
Wenn wieder GW vorhanden ist, wieder hoch mit dem Freifunk-AP.

Wobei: Erkennung halbtoter Supernodes
Wir hatten auch schon das Szenario, dass fastd-instanzen so weggekachelt sind, dass die Nodes dort zwar „dran“ geblieben sind, weil sie sich noch als Gateway gemeldet haben im Mesh… nur diese Supernodes dann nur noch Teilnetz spielten… ohne Internetexit… Und bis zum nauellen Reboot sind diese Nodes dann auch nicht wieder ins Netz zurückgekommen, weil sie sich eben bis St-Nimmerlein mit dem halbtoten Supernode zufrieden gegeben haben.
(Ist jetzt sowohl in ffrg als auch ffru passiert in den letzten Wochen.)