Yo, begrüße jede Vereinsgründung
Hier ein paar Dinge, die mir durch den Kopf gehen - ohne sich jetzt länger eingegraben zu haben:
Wegen der Gemeinnützigkeit: ich seh da Bauchschmerzen wegen des langen Förderzwecks (nicht spezifisch und ihr müsstet auch alle Punkte verfolgen wenn ihr später nicht die Gemeinnützigkeit verlieren wollt) und der Eigenkreation unter §2 Abs. 1. Die Teile die aus der FFRL Satzung sind werden in NRW nicht als Bildung anerkannt. Ihr solltet euch vorher das OK für den gesamten Satzungsentwurf vom Sachbearbeiter im Finanzamt holen, die haben bei jeder Satzung Anpassungswünsche. Lieber 4 Wochen auf Feedback warten, als zu 99.5% nochmal zur GV laden zu müssen…
Die Nummerierung z.B. unter §2 stimmt nicht.
DIe Formulierung die ihr unter §3 h/j. habt „Vorstand schließt aus“ musste bei uns so nochmal angepasst werden. Es müssen mittlerweile möglichst konkrete Gründe genannt werden - schaut euch da Mustersatzungen an.
Ihr habt eine dynamische Anzahl von Mitgliedern, wie wir. Schaut mal welche Formulierungen wir dafür noch brauchten (unter §8), die haben sich bewährt: Satzung – roots at eifel e.V.
Insbesondere die Einzelvertretungsberechtigung nach Außen nach §26 BGB (bei ggf. Einschränkung im Innenverhältnis mit entsprechender Haftung) ist sehr vorteilhaft. Sonst könnt ihr keine Kontoeröffnung, keinen Notartermin etc. alleine wahrnehmen.
Mitgliedsbeiträge - wollt Ihr keinen verminderten Satz anbieten? 240,- ist für viele relativ happig.
„3. Ausseheidende Mitglieder“ Rechtschreibfehler (nicht der einzige)
„Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.“ Ka, ob so zulässig - es müsste mindestens gemahnt werden etc. Ihr könnt schreiben nach Ausbleiben von xx Monaten nach Mahnung folgt der Ausschluss, aber das ist dann ein Automatismus (!). Wir haben eine „kann“ Formulierung in der Satzung.
Übrigens: Unsere Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen in der Satzung waren zu unspezifisch, deshalb wurde bei uns die komplette Finanz- und Beitragsordnung zum Teil der Satzung und war nicht mehr so einfach ohne Notar änderbar.
8 Wochen Ladungsfrist für eine MV (auch außerordentliche, z.B. fortgesetzte Gründungsversammlung) ist extrem viel.
Alle MV-Regelungen gelten bei Abwesenheit anderer Regelungen auch für den Vorstand, d.h. der Vorstand muss auch 8 Wochen vorher unter Bennneung der Tagesordnung laden… das ist nicht praxistauglich, weil man immer mal Dinge über Summe X hat über die man beschließen können muss. EDIT: Dafür bliebe dann nur ein schriftlicher „Umlaufbeschluss“ (postalisch, einstimmig).
Ich hoffe euch mit diesen Gedanken ein wenig helfen zu können und wünsche natürlich viel Erfolg bei der Gründung. Ich würde mir da keinen Zeitdruck/Stress mehr machen… Einfach nebenbei laufen lassen und wenn man vom FA und Amtsgericht so anerkannt wurde freut man sich. Zeithorizont immer eher 4-6 Monate, selbst bei perfekter Vorbereitung…
Cheers,
Arwed