Handhabung von Mitgliedsanträgen

Den Zusammenhang zum Thema kann ich noch nicht erkennen. Was hat ein Mitgliedsantrag damit zu tun?

Jede Form des Bankeinzugs von einem fremden Konto bedarf einer Vollmacht. Wenn die Bank ohne vorliegen einer Vollmacht eine Abbuchung vornimmt, dann haftet die Bank im Schadensfall.

Wir sollten dann aber sicherlich unterscheiden, ob zusammen mit dem Mitgliedsantrag eine „Lastschrift-Erlaubnis“ abgegeben wird, oder nicht. „Lastschrift“ und „Mitgliedsantrag“ bewegen sich in unterschiedlichen „Rechtsvorgaben“. Wobei für letzteres das BGB dem Verein fast freie Hand in der Ausgestaltung gibt. Besteht der Verein also in seiner Satzung auf die Schriftform, dann kommen wir da nicht dran vorbei.

Da der Verein aber im Moment in seiner zuletzt veröffentlichten Satzung in §3 Satz 1 „auch elektronisch“ stehen hat, ist jetzt noch die Gelegenheit :wink: In der neuen Satzung sollte da ja was geändert werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

SEPA ist aber eine (EU) Verordnung. Du hattest hier das BGB zitiert. Den Zusammenhang hab ich daher leider immer noch nicht verstanden.

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Ich verlinke gerne nicht auf „Dritte“, aber ich finde das entsprechende Statement der BaFin gerade nicht:
Neuerungen beim Lastschriftverfahren – Zahlungen per Lastschrift nach dem 1.2.2014 noch rechtskonform?

[…]
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
unlängst klargestellt, dass die SEPA-VO eine entsprechende Schriftform
nicht vorschreibt und den Banken somit folgerichtig keine
aufsichtsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn sie von ihren
Firmenkunden nicht die händische Unterschrift für die
SEPA-Lastschriftmandate einfordern.

Die Gültigkeit eines erteilten Lastschriftmandats bestimmt sich damit
hinsichtlich der Form wie bisher allein nach durch Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) oder Inkassovereinbarungen getroffenen
Vereinbarungen der Bank mit ihren Kunden. Rechtliche Bedenken gegen die
Vereinbarung eines einfachen Textformerfordernisses (z.B. E-Mail)
bestehen diesbezüglich nicht.
Allerdings zeigen erste Erfahrungen mit der Umsetzung der SEPA-VO bei
einzelnen Kreditinstituten jedoch, dass diese in ihren
Inkassovereinbarungen zum Teil ausdrücklich eine handschriftlich
unterzeichnete Mandatserteilung verlangen oder eine Ermächtigung über
das Internet ausdrücklich ablehnen.
[…]

Zum letzten Punkt (Inkassovereinbarung): Wie ich bereits geschrieben habe, der Freifunk Rheinland e.V. muss mit der Bank klären, ob ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat in Textform in Ordnung ist oder ein unterschriebenes Mandat gefordert wird.

In der Theorie ist das natürlich unabhängig von einem „Online“-Mitgliedsantrag - aber wo wäre der Vorteil, wenn man eine Mitgliedschaft online beantragen könnte, aber ein Lastschriftmandat dann doch per Post schicken müsste. Jetzt mal abgesehen von den Personen, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sondern selber überweisen.

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Zusammengefasst wird einfach mal wieder viel Blödsinn erzählt.

Ich habe nun verstanden:

Sowohl der Mitgliedsantrag, wie auch das Sepa-Mandat können grundsätzlich, wie ursprünglich angenommen, auch elektronisch erklärt werden, wenn die Hausbank für den Teil des Sepa Mandats mitspielt.
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Wie kann man das nicht verstehen? Wenn es zum Streit zwischen Verein und Mitglied über die Rechtmäßigkeit der Abbuchungen kommt, dann muß der Verein in einem Zivilverfahren nach den Regeln der ZPO beweisen können, daß er eine Vollmacht zum Einzug des Mitgliedsbeitrags hatte. Der Verein müßte andernfalls die Mitgliedsbeiträge zurückgeben. Damit stünde ein Großteil der Finanzen des Vereins unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Daran ändern AGB-Regeln der Banken nichts, da die ja erstmal nicht Beteiligte des Streits sind.

Die Frage ist doch was Du an den hier geschriebenen Dingen nicht verstehst und immer wieder mit Deiner Vollmacht hast?

Mit anderen Worten, simples Opt-In Verfahren. Nach der Antragstellung geht eine Email an den Antragsteller, auf die er entsprechend antworten muss, dann ist das erstmal relativ besichert.

Mit einer Abspringer Dunkelziffer im 1-stelligen Prozentbereich würde ich mich an der Stelle gar nicht auseinander setzen, sondern „den Verlust“ im Vorfeld einkalkulieren, zumal durch die Vereinfachung viel mehr Personen Interesse an einer Mitgliedschaft haben werden.

…wenn denn die Bank mitspielt, das müsste der Vorstand zunächst in Erfahrung bringen…

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'Tschuldigung und Asche auf mein Haupt. Ihr habt Recht und ich habe Unrecht!

Ich habe nicht weit genug vorne im Thread angefangen zu lesen und bin davon ausgegangen, daß ihr das bisher (zumindest bei mir) praktizierte Bankeinzugsverfahren meint. Tut Ihr nicht, mein Fehler.

Ich hab’ das mit dem Lesen jetzt nachgeholt und natürlich braucht der Verein für Überweisungen von Mitgliedern keine Vollmacht. Da stimme ich Euch jetzt zu.

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Dass wir formaljuristisch sicher alles ganz genau machen können: Außer Frage.

Und auch wenn es Juristen sicher nicht gefallen wird, würde ich den Ansatz der Risikoabwägung wählen.

Gesetzt den Fall man machte sich da etwas mit mehrfachem OptIn:

  1. Online-Formular durch Beitrittswillige, noch ohne SEPA-Daten, nur Zahlungsart zum Ankreuzen
  2. Nach Plausiblitäts-Prüfung durch Kassenmenschen Rückfrage-Mail (egal wegen was auch immer, z.B. SEPA-Formular nachreichen)
  3. Bestätigung per Mail durch Beitragswillige (Sepa-Formular ausgefüllt, Snail oder eben auch per Fax und/oder Email)
  4. Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages per Überweisung (ggf. gleichzeitig als Willenserklärung für vorher vereinbarte SEPA-Lastschrift.)
  5. Bestätigung der Mitgliedschaft durch Verein.

Welche Fälle von „das gibt Streit“ haben wir dann hinterher realistisch?
Ich tippe auf eine deutlich einstellige Anzahl an Querulanten, die behaupten werden, keiner Lastschrift ausreichend zugestimmt zu haben. (Gibt es ernsthaft Stalker, die durch diesen Prozess durchhüpfen würden, um ihren Expartnern so mit einer gefälschten Mitgliedschaft eins Auswischen zu wollen? Oder wo ist das Misbrauchspotential/Risiko?)

Stress und Arbeit hat dann nur die Vereinsverwaltung, die Leute einzusammeln/nachzuhaken, die irgendwo auf diesem Prozess „verloren gehen“ und bei denen man trotzdem ein ernsthaftes Interesse unterstellt und daher gern wieder ins Boot holen würde.

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Für mich ist eine der wichtigsten Fragen, was der Vorstand dazu sagt. Natürlich soll ein Mitgliedsantrag möglichst "kunden"freundlich sein, aber was hilft uns das, wenn der Vorstand dann pro Mitglied den Antrag 5 Mal in die Hand nehmen muss.
Ich habe per Supportanfrage die Auskunft bekommen, dass es ab dem 9.7. ein Formular zur Fördermitgliedschaft geben sollte. Bis jetzt hab ich noch keins gesehen. Unser Vorstand arbeitet in seiner Freizeit für uns und das ist eine ebenso begrenzte Ressource wie der Willen ein Stück Papier in die Schneckenpost zu bringen.

Ich würde allerhöchstens ein System vorschlagen, dass weitgehend automatisch arbeitet und am Ende muss nur noch ein Blatt Papier abgeheftet oder in einem Mitgliederverwaltungssystem ein Haken gesetzt werden.

nicht „erine“, sondern „die“.
und für die rechtliche Bewertung dürfte da auch ein Volljurist zur Verfügung stehen, rechtliche Diskussionen sind hier dazu also eigentlich off topic

nein, völlig wertlos, wen man nicht versteht, was da steht.

@Pinky: Glashaus?! .

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Es ist eigentlich ganz einfach: Möglichkeit der online Anmeldung, dann geht dem Kandidaten die Satzung und eine Aufforderung zur Zahlung des Jahresbeitrag zu (=Angebot) und der Kandidat überweist (=Annahme)

Schon haben wir im juristischen Sinne einen Vertrag geschlossen.

Sorry Leute, aber ich habe gerade für ein paar tausend Euro Urlaub per www gebucht, und ihr wollt mir erzählen, dass Verträge über was 60? Euro im jahr nur per Original Unterschrift geschlossen werden können!?

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An welche Emailadresse kann man denn den eingescannten Mitgliedsantrag senden oder geht das auch nicht?

Ich vermute, dass die am 7. Juni (2015) beschlossenen Satzungsänderungen noch nicht vom Registergericht(?) genehmigt worden sind.

Durch eine, aus meiner Sicht unglückliche, Koppelung einer optionalen Lastschrift für den Mitgliedsbeitrag mit dem eigentlichen Mitgliedsantrag entsteht wohl dieser „Original Unterschrift zwang“.

Dann schreibt man den Antrag so um, dass die Mitglieder überweisen müssen und man ist (wie ich oben geschrieben habe) durch.

Ich muss da einfach sagen: Wenn man etwas will, findet man Wege, wenn man etwas nicht will, findet man Ausreden.

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Wie lange dauert es eigentlich durchschnittlich, bis man nach Abschicken des Mitgliedsantrags per Post die Mitteilung bekommt, dass man nun Mitglied ist und eine Mitgliedsnummer mitgeteilt bekommt?