Heise: "Flüchtlinge geraten wegen Filesharings ins Visier der Massenabmahner" / Aufklärungsarbeit?

Ich lese gerade „Flüchtlinge geraten wegen Filesharings ins Visier der Massenabmahner“

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fluechtlinge-geraten-wegen-Filesharings-ins-Visier-der-Massenabmahner-3127433.html

Uninformierte Personen (hier eben auch Geflüchtete) begehen Urheberrechtsverstöße bei der WLAN-Nutzung privater WLAN-Spender (ohne Freifunk). Diese geraten ungewollt in juristische Fänge (Störerhaftung).

Darüber möchte ich mit Euch diskutieren:

Ich sähe da zwei Ansätze zur gesellschaftlichen Unterstützung, obwohl Freifunk als solches dies nicht „verpflichtend“ tun müsste:

A) Aufklärungsarbeit in mehrsprachigen Aushängen und Faltblättern zum Mitgeben (verteilen von Flüchtling zu Flüchtling, „peergroup“) (Druckkosten etc. und wer das bezahlt bitte erst mal außen vor lassen).

B) Privaten WLAN-Spendern via Öffentlichkeitsarbeit durch Medienarbeit auf die Gefahr der Störerhaftung bei der Großzügigkeit „Freischalten für Dritte“ hinweisen
(indirekt bringen wir Freifunk in Stellung und verweisen auf die unsägliche Politik in dieser Sache)

Wie seht Ihr das generell?

LG
Jörg

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Mir ist schon ein Fall bekannt.

Die 3 Flüchtlinge konnten einen Telefonanschluss beantragen und 3 Wochen danach flatterte eine Abmahnung ins Haus.

Nachher kam raus, dass sie mehrere Kinofilme runtergeladen haben. Und das war nur die Abmahnung für einen Film.

Ich habe in unserer Gemeinde den Flüchtlingskoordinator auf das Problem hingewiesen, eine Sache, über die er noch nicht nachgedacht hat. Wie wahrscheinlich viele nicht.

Sind die nicht sowieso „zahlungsunfähig“, also nix zu holen? „Who cares“… :wink:

Das Problem trifft auf Grund der Störerhaftung natürlich vorrangig diejenigen, die den Uplink zur Verfügung stellen. Wer das ohne Freifunk / Auslandexit tut kann da Post bekommen.

Ist von daher eigentlich Wasser auf unseren Mühlen und zeigt wie grenzenlos sch* diese Haftung ist. Hat natürlich auch Auswirkung auf die Gesellschaft, all die Kneipen die auf eigene Rechnung Wlan anbieten und jetzt plötzlich Angst vor den Flüchtlingen als Gäste bekommen „die wollen doch eh nur nen Kaffee schnorren und nen Film runter laden“ :unamused:

Gut wäre es, angehängtes Info Blatt in den Unterkünften aufzuhängen.

Liebe Grüße
Andreas

Hinweise zu Streaming u downloading in Deutschland.pdf (109,0 KB)

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Rechts treue Erklärung :smiley:

Dieses Infoblatt fände ich an von Freifunk versorgten Standorten etwas irritierend. Da hat man die Sorge um Störerhaftung in langen Gesprächen erfolgreich ausgeräumt und dann hängt der, der einem immer gesagt hat das man vor Abmahnanwälten geschützt sei selber so eine Warnung vor die Nase. Mein Vertrauen würde als Knotenbetreiber etwas schwinden.

Auch wenn ich die Intention dahinter verstehe den Menschen ein Bewusstsein dafür zu geben (zumal sie später ja auch mal nicht im Freifunknetz unterwegs sein werden).

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Ich denke, dass das den Punkt trifft.

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Beides aufzuhängen ist m.E. am sinnvollsten.

Einerseits Filesharing ist in Deutschland problematisch, andererseits - hier gibt es Freifunk und das ist kein Problem.

Umgekehrt wird auch ein Schuh daraus- Freifunk ist kein Freibrief für illegale Aktivitäten jeglicher Art (gibt ja auch anderes, als nur Filmchen sharen) und sollte sich auch nicht so darstellen. Denn das gibt den Verfechtern von Vorschaltseiten und WLAN per Passwort nur die Argumente in die Hand. („Freifunk=böse“).

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Klar, ist alles auch differenzierter zu betrachten.
Mir ging es um ‚einfache‘ Erklärungen. Mein Arabisch ist auch ein wenig eingerostet :wink:

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Dieses Dokument gehört - in dieser Form bzw. Argumentationskette geschrieben - auf keinen Fall an Freifunk versorgte Plätze!

Es reicht der grundsätzliche Appell an ALLE Nutzer öffentlich per WLAN erreichbarer Netzwerke, dass bestimmte (weiter unten zu benennende) Aktivitäten, die über diese Netze getätigt werden, hohe Geld- und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen können.
Wenn die Nutzer im Hinterkopf haben, dass sie sich bei der Nutzung von öffentlichen Netzwerken nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen und bei illegalen Aktivitäten evtl. sogar überwachbar sind, dann dürften alle Beteiligten (Anbieter und Nutzer) hoffentlich zufriedener sein. Auch könnten aufkommende Vorurteile im Keim bekämpft werden.

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Ich denke auch, dass das nichts mit Freifunk zu tun hat. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sollten das vermitteln, damit die Leute es wissen, wenn sie dann in eine eigene Wohnung ziehen.

Die Abmahnungen können die eh nicht bezahlen, daher werden sie verfallen.

Grüße
Matthias

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Ich finde die Idee sehr schlecht! Die diesbzüglich bereits gesendeten Kommentare möchte ich nicht wiederholen, sondern nur darauf eingehen, dass einige Inhalte des Zettels auch inhaltlich falsch sind. Zum Beispiel wird impliziert, dass es in Deutschland nicht möglich sei, kostenlose Filme herunterzuladen. Diesbezüglich erwähne ich nur CC-lizenziertes Material

Wenn der Text auf GitHub oder einer vergleichbaren Plattform liegt, dann möchte ich bitte einen Link dazu gesendet bekommen, damit ich meine weiteren Änderungsvorschläge übermitteln kann. Wenn der Inhalt nicht öffentlich zugänglich oder nicht vergleichbar zugänglich ist, dann muss ich wohl das in der nächsten Antwort machen, dazu verspüre ich aber wenig Lust.

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Es ist auch noch zu beachten, dass nicht das Herunterladen ein Problem darstellt, sondern das Anbieten. So sind also bestimmte Clients (und offenbar auch Streaming-Clients unklarer Herkunft) das Problem, da sie im Hintergrund eigentlich Torrent machen und eben auch wieder anbieten. Insofern greift die Aussage „Streaming legal - Download illegal“ daneben. Es ist eben nicht das Herunterladen das Problem (entstandener Schaden höchstens der Preis des Films z.B. auf BluRay), sondern das Anbieten, also die Verbreitung.
Der Download im Browser ist danach vergleichsweise harmlos. Legal nicht, aber eben keine Verbreitung.

Der Text ist von der Refugees Initiative Bunter Oberhausener Norden http://www.fluechtlingshilfe-oberhausen.de/

Es gab eine 1000€ Abmahnung in Oberhausen, danach wurde schnell der Text verfasst.
Sicherlich gibt es bessere, leider habe ich keinen.
Deswegen, wenn Ihr was habt - her damit.

Naja, da dort ja eventuell Leute unwissend ihren privaten Internetzugang zur Verfügung stellen ist er dort ja durchaus brauchbar aufgehoben, für die Anschlüsse die nicht über Freifunk laufen.

Vielleicht sollte man ihn einfach um „Bitte doch Deinen Betreiber sich an die nächste Freifunk-Gruppe zu wenden. Dann können wir diesen Aushang abhängen und alle besser schlafen.“ ergänzen.

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Eine Abmahnung „verfällt“ nicht. Der Abmahnende holt sich einen Titel und hat dann die nächsten 30 Jahre Zeit, die entstandenen Schulden beim Schuldner einzutreiben.

Davon ab können die Flüchtlinge das mit der Strafbarkeit vielfach nicht ohne weiteres wissen, weil es z.B. im Herkunftsland gar nicht strafbar ist. Die Rechtslage ist nunmal Deutschland-speziell. Hilft ihnen aber nicht, mit „ich nix wissen“ kann man sich nicht vor Strafe schützen.
Hat also wirklich nichts mit Freifunk zu tun, sondern damit, sich mit den Gesetzmäßigkeiten des Aufenthaltslandes vertraut zu machen.

Ein - wie auch immer geartetes - Flugblatt ist vollkommen nutzlos, es sei denn, man schafft es, die Einwahl vom Lesen desselben abhängig zu machen.

Guten Morgen.

Schönen Dank für Eure ausführlichen Antworten, da kann man sich gut ein Bild verschaffen.

Was kostenpflichtige Abmahnungen betrifft, ging es ja im Wesentlichen um den Internetanschlussinhaber, der in Unkenntnis der Gefahren sein (Gast)WLAN freischaltet (also kein Freifunk anbietet). Als (Mit)Störer ist er aus Sicht der Abmahnindustrie ein lukratives und solventes Ziel.

Eine 1.000 €-Abmahnung an den Flüchtling wird i.d.R. Mangels Masse versanden, der Anschlussinhaber aber ist meistens dran, hat i.d.R. das Geld und „darf“ zahlen.

Was meine Eingangsfrage betrifft, wäre also eine Handreichung für gutmeinende Internetanschlussinhaber wichtig, die sie vor den juristischen und ggf. teuren Untiefen warnt sowie Lösungsmöglichkeiten anderer Art aufzeigt.

Ihr habt insoweit Recht: Bei freiverfunkten Orten/Unterkünften braucht es keinen Aushang oder ähnlich. Ich hätte gern aber die gutmeinenden Internetanschlussinhaber aufgeklärt unf eben ggf. gleich auf die Freifunk-Seite gezogen.

Vielen Dank nochmal für Euren Input.

LG
Jörg

Deine Aussage macht keinen Sinn. Entweder der Anschluss wurde von einem Flüchtling gemietet, dann wird es vom Geld her schwierig. Oder er wurde von einem Helfer angemietet, der schon länger hier lebt (die Staatsbürgerschaft ist dabei egal), der mehr Geld hat, aber sich natürlich auch mit unseren Gesetzen auskennt. Ich sehe da gerade kein Problem. Wer als Nachbar eines Flüchtlingsheims einfach sein Gast-Wlan geöffnet hat, ist halt bisschen dumm. Dafür machen wir ja Freifunk.

Grüße
Matthias

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