Knotenaufsteller sind keine "Erbringer" von Dienstleistungen

Zitat: „Freifunk kein "Erbringer"
Das Justizministerium beteuert, dass sich durch die Nutzerspuren keine Persönlichkeitsprofile erstellen ließen und „die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst“ werde. Es schließt sich zudem der Ansicht der Regulierungsbehörde an, dass zumindest die Nutzer von WLAN-Hotspots der Freifunk-Bewegung nicht als „Erbringer“ von Telekommunikationsdienstleistungen einzustufen seien und so keine Daten auf Vorrat speichern müssten. Inwieweit der Verein der Freifunker selbst als solcher zu gelten habe, müsse die Bundesnetzagentur „allerdings noch untersuchen“.“

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Trotz-EU-Kritik-Bundesregierung-haelt-an-Vorratsdatenspeicherung-fest-2812718.html

Das hat sicher auch Auswirkungen auf die Deutung, ob ich laut AGB meines Providers einen Freifunkrouter anschließen darf?! Eure Meinung bitte.

Was sind denn das für seltsame Wörter? Persönlichkeitsprofile? Freiheitswahrnehmung? Haben die irgendeine Bedeutung?

Ich hab den Text nicht geschrieben. :wink:

Ich sehe schon - sehr seltsames Neusprech.

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[quote=„dippydipp, post:1, topic:7904, full:true“]
Das Justizministerium beteuert, dass sich durch die Nutzerspuren keine Persönlichkeitsprofile erstellen ließen und „die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst“ werde.[/quote]

Good joke!

[quote=„dippydipp, post:1, topic:7904, full:true“]
Es schließt sich zudem der Ansicht der Regulierungsbehörde an, dass zumindest die Nutzer von WLAN-Hotspots der Freifunk-Bewegung nicht als „Erbringer“ von Telekommunikationsdienstleistungen einzustufen seien und so keine Daten auf Vorrat speichern müssten.[/quote]

[Fettung von mir]

„Nutzer von WLAN-Hotspots“ sind für mich Menschen, die ihr Gerät mit dem „Freifunk-Router“ verbinden.

Wer ist der Verein der Freifunker? Förderverein Freie Netzwerke e. V.? Freifunk Rheinland e.V.? Warpzone e.V.? …

Ich habe noch nicht ganz verstanden, was sich an der Deutung der 1&1-AGBs ändern würde, die mir jetzt schon Freifunk an ihrem Netz verbieten.

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Den kannte ich noch garnicht… :wink:
Aber das ist mal wieder so ein Schlag gegen den Freifunk… Um ihn künstlich schlecht zu machen, zu verbieten ect.
Werden wir ja sehen, was da bei rauskommt.

Wenn ich die AGB von denen richtig in Erinnerung habe verbieten diese den Betrieb von Hotspots. Hotspots ist aber kein deutsches Word, mal kurz in der Wikipedia nachgeschaut was es bedeuten könnte und was die da über dieses „Hotspot“ schreiben ist nicht das was Freifunk macht.

Klar, das sind ja auch die Nutzenden.

Wassertrinker sind übrigens auch keine „Erbringer“ von Getränkelieferungen…

Aber was ist mit den Leuten, die die Plasterouter aufstellen? Was ist mit denen, die sie mit Strom und ggf. Internet-Connectivity versorgen?
Was ist mit denjenigen, die diese Plasterouter administrieren?
Was ist mit denen, die Gateways betreiben?

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Ich hab 3 Beiträge in ein vorhandenes Thema verschoben: Darf der Provider Freifunk untersagen?

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Dank @vax bin ich auf diesen Beitrag von Netzpolitik.org gestoßen, der auch die Originalquelle zitiert. Besser als Heise.

Du meinst vermutlich die Aufsteller und nicht die Nutzer, oder?

Original Quelle auf die sich das alles bezieht ist die hier (pdf):

Und das Aufsteller keine Betreiber von Telekommunikationsanlagen nach TKG sondern nur Mitwirkender sind hat keinen Einfluss auf die AGBs, da das echt nichts miteinander zu tun hat.

Wenn dich das AGB Verbot interessiert empfehle ich dies:

bzw einfach so zu tun als wenn nichts wäre. Bis heute hat es kein Problem gegeben (soweit ich weiss) ergo: Egal.

vax

Noch einmal zur Klarstellung: Der Text ist ein ZITAT!