Anmerkung: Ich bin nur Programmierer, kein Jurist, kenne mich aber einigermaßen gut mit Copyleft-Lizenzen aus und „erinnere“ ab und zu Mobilgerätehersteller daran, dass sie vergessen haben, (vollständige) GPL-Quellen mitzuliefern.
Wie kommst du zu dieser Auffasung? Der Linux Kernel, OpenWRT, Batman u.A. stehen unter GPL v2 (übrigens nicht „oder später“, möglicherweise, weil dort Quellcodeteile aus dem Kernel benutzt wurden), da gibt es keine Trennung zwischen Nutzer und Programmierer.
Den entsprechenden Code kannst du gemäß §3 GPL weiterverteilen:
a) Binärcode nur zusammen mit dem Sourcecode, das ist die einfachste Lösung, wenn du den Code online anbietest. Dabei auf ein fremdess Repository zu verweisen, halte ich für sehr problematisch, denn der Inhalt auf eine bestimmte Version innerhalb dieses Repositories kann sich ohne dein zutun ändern (Server abgeraucht, Abmahnung erhalten, irgendwelche größeren Umstellungen an dem Repository). Es könnte auch sein, dass der Downloader deines Binärcodes sich in einem Land aufhält, wo zwar dein Server erreichbar ist, Github aber zensiert wird: Also musst du irgendwie dafür sorgen, dass dein Binärcode bei Zensur von Github automatisch mitzensiert wird.
b) Nur Binärcode verteilen: Kannst du machen, dann musst du aber drei Jahre lang garantieren, dass du auf Nachfrage den genauen Quellcode zu einem bestimmten Binary bereitstellst (insb. bei Nightlies nicht-trivial)
c) Nur anwendbar, wenn du ausschließlich Objektcode erhälst. Man könnte gluon möglicherweise so umbauen, dass man ein fertiges Image von Gluon nimmt und per dd einfach die Site.conf (ggf. zusammen mit anderen Gluon-Teilen, die nicht unter GPL stehen) anflanscht: Damit könnte man u.U. auch diese Möglichkeit nutzen und das Gluon-Projekt wäre allein für die Konformität verantwortlich.
Hinweis: Die Gluon-Entwickler können dazu recht wenig entscheiden, da der Gluon-eigene Code unter 2-Clause-BSD-Lizenz steht und somit nicht Copyleft ist.