Mitgliederversammlung (MV) 2017

Frust ist verständlich da einige Anfragen sehr lange warten jedoch sind wir dabei alles abzuarbeiten und es geht vorran. Auch dein Ticket ist erledigt @DrBunsen!

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Hallo Rainer, wie passt dazu Dein Post aus dem anderen Thread?

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Hallo Frank,

ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Ich meinte zum einen diesen Thread. Und wollte damit (Vorstandsmail) ausdrücken, dass der kurze Dienstweg ausgereicht hätte.

Lieben Gruß
Der Reiner

[Kassenbericht]

Das hört sich gut an.
Denn zumindest nach meinem Gefühl gibt es seit 2015 ausschließlich „Fotos von Beamer-Leinwänden auf MVs“, die irgendwo hinterher zwischen den Mitgliedern kursieren.

Aber ich mag mich täuschen, dass es 2015 danach noch einen Finalen Bericht plus ebensolchen 2016 und 2017 gegeben hat. (letzteres ja eher unwahrscheinlich, da es 2017 keine Mitgliederversammlung des Vereins gegeben hat.)

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Weitere von mir soeben eingebrachte Satzungs-/Finanzordnungsänderungsanträge:

Änderung der Finanz- und Beitragsordnung I

Dem Abschnitt „Einnahmen“ unter Punkt 1.4 ist zu ändern von

  1. Der Jahresbeitrag zum 1. März eines jeden Jahres fällig.

in

  1. Der Jahresbeitrag zum 1. März eines jeden Jahres fällig. Die Beitragsperiode entspricht dem Kalenderjahr.

Begründung:
Die Änderung dient der Klarstellung des aktuellen Vorgehens.

    • konkurrierend - -

Änderung der Finanz- und Beitragsordnung II

Dem Abschnitt „Einnahmen“ unter Punkt 1.4 ist zu ändern von

  1. Der Jahresbeitrag zum 1. März eines jeden Jahres fällig.

in

  1. Der Jahresbeitrag zum 1. März eines jeden Jahres fällig. Die Beitragsperiode entspricht dem Kalenderjahr. Sofern der Austritt bis zum 1. März eines Jahres wirksam wird, entfällt der Beitrag.

Begründung:
Die Änderung dient der Klarstellung des aktuellen Vorgehens und enthält eine Kulanzregelung für Austrittler.

Satzungsänderungsantrag IV

§3 Abs. 1 Nr. 8 möge geändert werden von

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

in

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge besteht nicht.

Begründung:
vorbeugende Klarstellung die so in vielen Satzungen steht.

Hier noch ein von mir eingebrachter Satzungsänderungsantrag:

Änderung §2 Abs. 3
Neu:
Der Verein ist frei und unabhängig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, durch Andere bei Tätigkeiten an Freifunkprojekten, als Vorstand oder weitere Tätigkeiten gem. der Vereinsziele.

Änderung §3 Abschnitt I Abs. 10
Neu:
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten, Tätigkeiten im Sinne von §2 Abs. 3 oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins mit Dreiviertelmehrheit endgültig, bis zu der Entscheidung besteht die Mitgliedschaft weiter. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

Beachten: Die Änderung von §3 Abschnitt I Abs. 10 ist eine Ergänzung des Änderungsantrags II von Arwed.

Begründung: Es erfolgt damit eine Klarstellung zur ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder an sämtlichen Freifunkaktivitäten. Auch werden so per se Interessenkonflikte vermieden.

Hi @TschaeggyWasa oder @pberndro,

  • wann wird der Kassen- und Geschäftsbericht „runterladbar“ vorliegen?
    Bitte rechtzeitig (Ende dieses WE), damit die Mitglieder sich auch vorbereiten können.

  • Für welche Jahre wird dies dann der Fall sein?
    Bitte dort die Jahre 2015, 2016 und 2017 vorsehen, zur Vorbereitung und Ausräumung von Gerüchten wichtig.

Danke!

Hallo folks,

hier noch ein Antrag zur Satzungsänderung von mir.

Edit: Ich sag’ mal das ist fristgerecht per Mail:

Hallo zusammen ich habe neben der formalen Mail an den Vorstand (23:59 puh) die Sachen zur Satzungsnovelle in einen getrennten Thread gepackt. Siehe:

Ich denke es sollte ein leichtes sein die Punkte die hier eingebracht wurden aber in der Novelle nicht drin sind mit einzubauen.

Cheers,
Gregor

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Ich finde das Thema Vereins-Bitcoinwallet in Privahänden (außerhalb der Zugriffsmöglichkeiten des Vorstandes), die nicht vorschriftsmäßige zeitnahe Spendennutzung ( z.T. liegen dort Spenden über Jahre in der Wallet) sowie damit verbundene steuerliche Problematik vor allem bei gemeinützigen Vereinen ( wird wohl gerade mit einem Steuerberater geklärt) sollten auf der MV zumindest im TOP „Bericht des Vorstandes incl. Finanzbericht“ besprochen und vor allem vor der Entlastung des Vorstandes abschließend geklärt werden.

Mit der Wallet-Problematik hat sich der Vorstand eine unschöne offene Flanke für den Verein eingehandelt.
In ähnlich gelagerten Fällen gab es dafür schon oft eine „dunkelgelbe“ Karte seitens des Finanzamtes.

https://forum.freifunk.net/t/ffrl-e-v-bitcoin-wallet

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Wird es eine Möglicheit geben die MV über Stream mitzuverfolgem?

Wenn nicht dann bitte genau begründen!!!

Es gibt kein Eqipment!

Das könnte ich bereitstellen und einem Bekannten mitgeben.

Was dagegen?

Das kannst Du gerne machen, aber wenn die Geschwindigkeit nicht aussreicht nicht meckern. Und er kümmert sich auch um den Aufbau, Streamingplattform usw.

er ist vom CCC und könnten über die Plattform vom CCC Public streamen.

Bitte aber als 1. TOP von den teilnehmern absegnen lassen

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Wenn jemand keine Zeit hat, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, kann er sich ja immer noch das Protokoll durchlesen.

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Einwurf eines Nicht-Mitglieds: „keine Zeit“ ist etwas anderes als „keine Möglichkeit vor Ort zu sein“

Einwurf eines Mitglieds: Auch nicht Mitglieder können morgen wohl dabei sein! (Sie werden nur wegen der Abstimmungen klar getrennt sitzen müssen)

Cheers,
Arwed

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Fragen zur Vernunft vermag ich leider nicht zu beantworten.

Sachstand nach

respektive
https://pad.freifunk.net/p/vorstands-mumble-2018-02-04

  • TroTLF_19: Wird das Protokoll an die Mitglieder versendet?
  • Arwed: Wird ins Wiki gestellt

Ein zeitlicher Horizont wurde dabei nicht commited, es soll aber noch diesen Monat erfolgen.
Da das Protokoll auch das ist, welches dann zum AG zur Vorsitzänderung eingereicht wird, ist es zwingend, dort redaktionelle Fehler zu vermeiden.

Gefällt mir gut, deine Einwände Arwed!