Hallo folks,
die letzte MV des FFRL e.V. fand im Jahr 2016 statt - gleichzeitig sieht die Satzung eine jährliche MV vor. Einladefrist: 56 Tage. In 56 Tagen ist der 7.1.2018.
Wie wollen wir hier der Satzung genüge tun?
Gruß, yanosz
Hallo folks,
die letzte MV des FFRL e.V. fand im Jahr 2016 statt - gleichzeitig sieht die Satzung eine jährliche MV vor. Einladefrist: 56 Tage. In 56 Tagen ist der 7.1.2018.
Wie wollen wir hier der Satzung genüge tun?
Gruß, yanosz
Hallo Yanosz.
Alles gut die MV findet am 20.01.2018 statt. Wir haben es leider auf Grund der personellen Situation nicht geschafft diese zu organisieren.
Lieben Gruß
Der Reiner
Wann kommt die Einladung? Bis wir die 56 Tage Vorlaufzeit erreicht haben, ist nicht mehr lang.
Ist es rechtlich noch okay, dass in der Satzung steht, dass wir alle zwei Jahre einen neuen Vorstand wählen (letztmalig Juni 2015) und jetzt erst in 2018 die nächste Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen abhalten? Könnte das zu einem Problem werden?
Ich habe mal eine Formulierung für die Einladung auf Basis der letzten Einladung copy & pasted:
ACHTUNG ENTWURF; NICHT OFFIZIELL
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Hallo,
hiermit lädt der Vorstand von Freifunk Rheinland e.V. ganz herzlich zur
ordentlichen Mitgliederversammlung ein.Samstag 20.01.2018 um 11:00 Uhr
Akkreditierung: Ab 10:00 Uhr
Ort: Theather/Gründungszentrum, xxxx Straße, xxxx Mönchengladbach
Wegbeschreibgung: xxxStimmberechtigt ist nur, wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
Mit freundlichem Gruß
xxx
VorstandTagesordnung
TOP1
Eröffnung der Mitgliederversammlung
TOP2
Wahl des Protokollanten
TOP3
Wahl des Versammlungsleiters
TOP4
Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP5
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
TOP6
Genehmigung der Tagesordnung
TOP7
Berichte der Vorstandsmitglieder
TOP8
Abstimmung über Satzungsänderungsanträge
(Anträge müssen bis 05.01.2018 24:00 Uhr beim Vorstand eingehen vorstand@freifunk-rheinland.net mailto:vorstand@freifunk-rheinland.net)
TOP9
Wahl des Vorstands
TOP10
Verschiedenes
TOP11
Schlusswort des Vorstandes
ACHTUNG ENTWURF; NICHT OFFIZIELL
Aus meiner Sicht fehlen in der TOP: Abnahme Jahresbericht (?) / Entlastung des Vorstands (noch was vergessen @pberndro?) . Die Bestätigung eines evtl. benannten Schatzmeisters folgt mit der regulären Vorstandswahl / TOP9.
@TschaeggyWasa vielleicht hilft das ein bisschen? Diese Einladung müsste binnen 3 Tage verschickt werden (achtung das letzte mal sagte manche sie hätte die Email nicht erreicht), sonst wäre der 20.01 nicht mehr möglich. Im Prinzip müsste man ja nur den Versammlungsort schonmal telefonisch reservieren & diese Einladung verschicken?
Cheers,
Arwed
Hallo Zusammen,
danke für die Vorlage aber es ist schon alles vorbereitet wir hatten noch auf Rückmeldung für den Raum gewartet.
Einladung geht Morgen raus.
LG Philip
Gingen sie raus? Müsste was da sein?
Hallo,
ich hab’ Stand jetzt keine Einladung erhalten - da die Satzung des eine Frist von 56 Tagen vorsieht (-> 21.1.) vermute ich, dass nicht mehr fristgerecht geladen werden kann.
Gruß, yanosz
Ich habe vorgestern, 24.11.2017 die Einladung erhalten.
Hallo,
Ich habe vorgestern, 24.11.2017 die Einladung erhalten.
Könntest Du sie evtl. hierhin packen, falls noch andere nicht erreicht wurden?
Danke,
Gruß, yanosz
mv_mg_20012018.pdf (240,9 KB)
Begleitendes Schreiben:
Liebes Mitglied,
in diesem Jahr wird es zum ersten Mal in der Geschichte des Freifunk Rheinland keine Mitgliederversammlung geben. Das ist zum einen eine traurige Nachricht zum anderen, aber auch eine Kleinigkeit, denn die wir verschieben die geplante Mitgliederversammlung nur um wenige Wochen in das neue Jahr.
Das Jahr 2017 war ein Kraftakt für den Vorstand und begann mit dem Rücktritt unserer Kassiererin. Auch die neu geschaffene Position des Beisitzers für die Mitgliederverwaltung konnte nicht langfristig besetzt werden und das hinterlässt natürlich eine riesige Lücke in einem Verein der von einem ehrenamtlich aktiven Vorstand verwaltet wird.
Die Arbeit der verbliebenen Vorstandsmitglieder war geprägt davon, die Vereinsverwaltung so gut es ging nebenbei zu bewerkstelligen und dann war da noch das Thema was über allem Stand und uns unfassbar viel Zeit und Kraft gekostet hat: Das Monster VDS. Termine mit Digitalcourage, Juristen und bei der BNetzA vor Ort haben in letzter Sekunde zu einer für uns positiven Bewertung für unser Freifunk Modell geführt, welches keine VDS Verpflichtung für uns darstellt.
_https://www.freifunk-rheinland.net/2017/06/19/vds-ab-juli-nicht-fuer-freifunk-und-den-ffrl/_
Nun schauen wir gespannt, aber auch voller Vorfreude, auf das Jahr 2018, vor allem da wir jemand Neues für die Schatzmeisterei gefunden haben und starten dann direkt mit unserer Mitgliederversammlung am 20.01.2018. Die offizielle Einladung findet ihr im Anhang und als Text unterhalb dieser Mail.
Für den Vorstand,
Philip Berndroth & Reiner Gutowski
Freifunk Rheinland e.V.
VR 5760 Amtsgericht Düsseldorf
https://freifunk-rheinland.net
Datum: Samstag, den 20.01.2018
Zeit: 13:00 Uhr (Akkreditierung ab 11:00 Uhr)
Ort: TIG - Theater im Gründungshaus, Eickener Str. 88, 41061 Mönchengladbach
TOP1 Eröffnung der Mitgliederversammlung
TOP2 Wahl Protokollführer
TOP3 Wahl Versammlungsleiter
TOP4 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP5 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladungen
TOP6 Aussprache und Abstimmung über die Tagesordnung
TOP7 Bericht des Vorstandes
TOP8 Aussprache über die Berichte
TOP9 Entlastung der Vorstandsmitglieder
TOP10 Abstimmung über Satzungsänderungsanträge
(Anträge müssen bis zum 05.01.2018 24:00 Uhr beim Vorstand eingegangen sein: vorstand@freifunk-rheinland.net)
TOP11 Wahl der Vorstandsmitglieder
TOP12 Verschiedenes
TOP13 Schlusswort des Vorstandes
Bitte sende uns eine Email an mitglieder@freifunk-rheinland.net und wir gucken wo deine Mail steckt.
Dito, kam per Mail.
Same
Danke für die Rückmeldung. Mein Provider hatte wohl Schluckauf
Für alle vorab: ich habe, wenn wir eh an die Satzung rangehen, mal folgende Satzungsänderungsanträge eingereicht:
UPDATE 23.12.2017: den 2. habe ich geändert. 3/4-Mehrheit wurde gestrichen
Satzungsänderungsantrag I
§4 Abschnitt I Abs. 6 Nummer 1 (Ladungsfrist für MV) möge geändert werden von
Die Versammlung wird mindestens acht Wochen (56 Tage) vor dem
Versammlungstermin mit einer Mitteilung in Textform, vorrangig per
Email, an die ordentlichen Mitglieder angekündigt.in:
Die Versammlung wird mindestens vier Wochen (28 Tage) vor dem
Versammlungstermin mit einer Mitteilung in Textform, vorrangig per
Email, an die ordentlichen Mitglieder angekündigt.Begründung:
Versammlungen müssen bisher weit im Vorlauf vorbereitet werden.
4 Wochen Vorlaufzeit sollten immernoch jedem Mitglied ermöglichen,
eine MV in den eigenen Kalender zu integrieren.
Satzungsänderungsantrag II
§3 Abschnitt I Abs. 10 (Ladungsfrist für MV) möge geändert werden von
- Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Der Ausgeschlossene kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses Einspruch einlegen und die nächste Mitgliederversammlung anrufen, von der die Gültigkeit des Ausschlusses mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt oder der Ausschluss rückgängig gemacht werden kann. Vom Zeitpunkt des Einspruchs bis zur Entscheidung über den Ausschluss besteht die Mitgliedschaft weiter.
Geändert werden in:
- Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins mit Dreiviertelmehrheit endgültig, bis zu der Entscheidung besteht die Mitgliedschaft weiter. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
Begründung:
Uns wurde in der Eifel die Eintragung ins Vereinsregister mal versagt, weil die Satzung konkreten Gründe für einen Ausschluss benennen muss. Eine Änderung schließt derartige Probleme für den FFRL aus.
Satzungsänderungsantrag III
§3 Abschnitt I möge um einen neuen Absatz ergänzt werden:
- Die Mitglieder haben die Pflicht eine Änderungen ihrer Kontaktdaten, insbesondere der E-Mail-Adresse, dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen gelten als dem Mitglied zugegangen, wenn Sie an die zuletzt bekannten Kontaktdaten des Mitglieds addressiert wurden.
Begründung:
Rechtssicherheit bei veralteten Kontaktadressen z.B. „nicht zugegangene Einladungen zur MV“
Der Abstimmungsmodus bei der Anfechtung eines Ausschlusses ist so wie er da steht anscheinend buggy, glaube ich. Aber auch schon in der alten Fassung.
Da steht ja im Grunde, dass die MV eine Dreiviertelmehrheit braucht um die endgültige Entscheidung zu treffen. In der alten Fassung explizit um zu Bestätigen oder Abzulehnen. Was passiert, wenn sich keine Dreiviertelmehrheit findet? Es kann ja ca. 50:50 ausgehen, dann hat keine Seite eine Dreiviertelmehrheit. Was ist der „Default“? Wie werden Enthaltungen gewertet?
Sollte man da nicht explizit sagen, dass die MV mit einer Dreiviertelmehrheit (der stimmberechtigten Teilnehmer) die Vorstandsentscheidung aufheben kann? Wenn sich keine Mehrheit findet, dann bleibt der Vorstandsbeschluss bestehen, was ja vermutlich Intention ist.
Stimmt das so, oder gibt es irgendeinen anderen Passus in Satzung oder Vereinsrecht durch den das kein Problem ist?
Das stimmt und mich hatte das in der alten auch gewundert, es aber so übernommen weil ich nicht wusste welchen Hintergrund das hatte. In der Mustersatzung aus der dieser Absatz entstammt, reicht (mangels anderer Formulierung) eine einfache Mehrheit.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
Wir sollten dann einfach die Mustersatzung NRW übernehmen, wenn niemand für die drei viertel Mehrheit aus irgendeinem Grund plädiert. Evtl. ändert man Beitragsrückstande auf 2 Jahre, sonst kann theoretisch jemand der einmal den Jahresbeitrag nicht bezahlt hat schon ausgeschlossen werden…
Cheers,
Arwed
Sind Gäste (Nichtmitglieder) eigentlich offiziell auf der MV (komplett oder teilweise) als Zuhörer zugelassen?
Zumindest waren sie das auf früheren MVs, so ich mich recht entsinne.
Nach Akkreditierung gab’s einen separaten Sitzblock, damit bei eventuellen „Abstimmung mit Handzeichen“ auf „Abstimmungskarten“ verzichtet werden kann.
Ja natürlich, sie sitzen halt ein wenig abseits wegen der Abstimmungen. Natürlich wird darüber auf der MV formal abgestimmt. Aber bis jetzt hat es dazu keine Ablehnung gegeben.