Neuregelung Telemediengesetz §8 und die potentiellen Folgen für Freifunk mit VPN Umleitung

Siehe Posting#2 im Thread.

Ansonsten: Ja, es wird sicher auch Lösungen für „legacy-Geräte“ geben. Und auch für die dauerhafte Regstrierung von Embedded-Geräten, denen das nicht beizubiegen ist (Drucker, Webradios…)

Wir wollen uns nicht von der Störerhaftung befreien lassen. Wir sind schon befreit, daher hat es für uns keine Relevanz!

Bei insgesamt 5 Beiträgen in der Kategorie Gesetzeslage hätte du das Thema in das bereits besprochen wurde eigentlich finden können :wink:

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Genau, genau, genau. Insbesondere den Link des Anwalts kann man nicht oft genug posten!

Und ich würde auch nicht zu viel auf die Interpretation der Gesetzeslage durch die Ministerien geben, das hat nämlich auf Gerichte keine Auswirkung und natürlich drehen die sich das so, wie die es gerne hätten. Dafür haben wir ja eine unabhängige Justiz.

Es ist immer noch nur ein einzelner Anwalt (der auf die Auswirkungen der Neuregelung auch nur sehr, sehr kurz eingeht).[quote=„MrMM, post:9, topic:4184“]
Wir wollen uns nicht von der Störerhaftung befreien lassen. Wir sind schon befreit, daher hat es für uns keine Relevanz!
[/quote]
Wenn „wir“ aufgrund von §8 TMG befreit sind, ändert das sich ja gerade durch die Neuregelung.

Edit:

Das, was im Referenten-Entwurf und dann später in den Erläuterungen zum vom Bundestag beschlossenen Gesetz steht, ist schon nicht völlig unwichtig dafür, wie Gerichte ein Gesetz auslegen. …

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Das ist aber nicht so, dort werden private Netze behandelt. Entscheiden für uns ist dass §7 (2) unberührt bleibt.

Telemediengesetz (TMG)
§ 7 Allgemeine Grundsätze
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.

Da du mit deinem Titel „Telemediengesetz hebelt wohl künftig Freifunk aus“ eine Aussage triffst die nicht haltbar ist und falsche Ängste verbreitet nehme ich mir die Freiheit ihn zu ändern.

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??? § 7 (2) nimmt doch gerade Bezug auf (unter anderem) §8, gilt doch nur für uns, wenn wir „Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10“ sind. Dann betrifft uns aber auch die Neuregelung.

Und § 8 soll ja (schon in der geltenden Form, aber erst recht in der Neuregelung) nicht nur private Netze, sondern gerade auch „geschäftsmäßige“ (also sowohl Freifunk als auch „Kneipe öffnet das eigene WLAN“ als auch Telekom) betreffen.

Also: Bisher sagen einige Gerichte und der von Dir so gern zitierte Anwalt: „Das ‚Diensteanbieter sind […] nicht verantwortlich, sofern […]‘ aus § 8 gilt für Freifunk.“ Einige Gerichte und/oder Anwälte sagen anderes.

Das wollen sie jetzt klarstellen, in dem sie explizit sagen: „Gilt auch für WLAN, aber nur wenn verschlüsselt und mit expliziter Zustimmung, nix böses zu machen. Oder mit vergleichbaren Maßnahmen.“ Das heißt doch im Umkehrschluss, dass es ohne jegliche Maßnahmen jetzt nicht mehr gilt.

Vielleicht sehe ich das ja falsch, aber es geht doch darum Rechtssicherheit bei der Störerhaftung zu erzeugen. Egal wie unsinnig es erscheint, was CDU/SPD da auf den Plan rufen wollen, es geht um die Störerhaftung.

Es ist doch in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ein offenen WLAN zu betreiben, wenn es einem egal ist störerhaftend zu sein.

Durch das Providerprivileg beim FFRL und durch technische Maßnahmen ändert sich doch im Grunde nichts. Wir umgehen den Kram halt genauso, wie vorher auch.

Ich sehe den Entwurf als Möglichkeit, sich von der Störerhaftung zu befreien, wenn man im Entwurf genannte Maßnahmen trifft. Und wenn man es nicht tut? Ist dann das Providerprivileg nicht mehr wert?
Wir können die im Entwurf genannten Maßnahmen natürlich zur weiteren Sicherung nutzen, aber müssen wir das? Ich glaube nicht. Dann sind wir doch weiterhin so „störerhaftend“, wie wir es jetzt auch schon sind.

Klärt mich mal auf, was ich daran nicht verstanden habe.

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Das „Provider-Privileg“ ist doch gerade das, was sie ändern wollen, sodass es für WLANs nur noch gilt, wenn sie verschlüsselt sind und die Nutzer abgenickt haben, dass sie sich ans Gesetz halten. So schwachsinnig beide Anforderungen auch sein mögen.

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OK, dann ist da mein Denkfehler.

Naja, ohne ein richtiges Trollposting gibt’s wenig Reaktionen im Forum, zumal wenn man ein Thema anschneidet, was schon in mehreren Threads so weit ausdiskutiert wurde, wie es derzeit halt möglich ist.

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@HeptaSean wie kommst du darauf dass sie das Provider Privileg ändern wollen?

Erst den Entwurf lesen, dann diskutieren!

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Ich habe ihn gelesen, mehrfach, vor und zurück. Der wesentliche Teil des „Providerprivilegs“ („Diensteanbieter nicht verantwortlich“) steht in § 8 TMG und den wollen sie eben so klarstellen, dass für WLANs „zumutbare Maßnahmen“ nötig sind, damit er greift.

Ich verstehe ehrlich nicht, wie man das anders lesen kann.

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Wenn Politiker sagen das es um X geht,
gehe ich davon aus das es in wirklichkeit um Y geht.

Mein Vertrauen ist da in inzwischen bei -273,15 angelangt

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Wenn Bürgerinnen und Bürger behaupten, dass Politik ja nur Z im Schilde führt, sinkt meine Motivation ihren Theorien zu lauschen auf 0 K.

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Öhm … kommt da auch noch ein Argument?

Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern das die Politik in letzter Zeit durch Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit geglänzt hat.
Wie auch immer ist ja nicht das Thema hier.

Was ich sagen wollte geht in die Richtung: Solche Gesetze haben viele Mütter/Väter und hunderte Interessensgruppen kämpfen dort darum Einfluss auf denn Text zu bekommen.
Die Interessen des Bürgers geraten dabei regelmässig unter die Räder, wenn höhere Interessen zu wahren sind.
Ich erinnere hier an „Alernativlos“ oder „Supergrundrecht“ oder „Vorratsdatenspeicherung“ und viele mehr.

Wenn du glaubst das es bei diesen Dingen darum ging deine Interessen zu wahren, … naja sagen wir einfach ich denke NICHT das dies der Fall ist.

Ob es beim TMG so ist? Keine Ahnung. Ich würde mich jedenfalls auf nichts verlassen.

Ich warte ab, was uns die Gesetzgebenden bescheren werden.

Dann müssen wir sehen, ob wir als Freifunker damit „as is“ leben können. Oder ob wir was cleveres finden. Oder es geht halt einen Instanzenweg.

So oder so: ich prophezeie dem Freifunk Dank dieses Gesetzes viel Aufmerksamkeit (die wir sonst nicht bekommen würden) und viele neue Freifunkende in unseren Communites.
Daher habe ich gerade Schwierigkeiten, auf die PolitikerInnen zu schimpfen. Dankbar sollte ich sein!

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Sehe ich auch so,

Nach bester Hackerlogik, je komplexer ein Sytem ist um so mehr „Möglichkeiten“ bietet es.

Trotzdem würde ich nicht soweit gehen mich zu freuen das unsere Gesetzgebung so „kaputt“ ist das wir schon einen Hack finden werden :slight_smile:

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das ist so nicht richtig.
Grrichte ziehen im Zweifelsfall die Protokolle der Bundes- oder Landtagsssitzungen, ggf. auch der Ausschussitzungen zu Rate, um „den Willen der Legislative“ zu erkunden. Weder Referentenentwürfe, noch Statements von Ministerien, die vor der Verabschiedung eines Gesetzes gemacht wurden, dienen Gerichten zur Erkundung. Im Gegenteil diese dürfen nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird irgendwo von den Fachausschüssen / oder jeweiligem Parlamentarischen Gremium direkt und zwingen Bezug genommen.

Deswegen sind die (damit befassten udn zuständigen) Ausschüsse die für uns wichtigsten Ansprechpartner, angefangen von dem/der jeweiligen Ausschussvorsitzenden.

nein, Störerhaftung ist unser Fokus (m.E. zu scheuklappenmässg gedacht) Denen geht es (offiziell) um Sicherheit (die sich publizieren lässt), wobei der Aspekt der Störerhaftung ein untergeordneter Aspekt ist,. nicht der Hauptfokus.
Man denke an die Aussage des Viezekanzlers.
ZIel ist, ein bischen Sicherheit für den User, ein bischen Sicherheitsverpflichtung für die Industrie, ein bischen Rechtssicherheit zu schaffen, und VIEL Kotrollmöglichkeit, ohne dass das BVG wieder alles zerfleddert. Dabei steht so was ähnliches wie Vorratsdatenspeicherung ganz oben auf der Liste.

dann ist es zu spät. Wir müssen ran an die Ausschussmitglieder, denen fachliche und gesellschaftspolitische Argumente liefern, die sie verstehen.

0 K, Stillstand der Atome. Sehr schönes Bild für die Bundesregierung. Hihihi.

Dein Wort in Gottes Gehörgang. Ich hoffe ja auch auf diesen Effekt.