Reaktionen und Zukunftspläne nach Einführung der VDS zum 01.07.2017

Eben das möchte meine lokale -und sicherlich viele andere- Community bis jetzt nicht machen. Am Ende würde mir nur bleiben, meine wichtige Knoten manuell in eine fremde Community umzuziehen.

Als alternative wäre vielleicht für den eher technisch versierte „Kunde“ möglich, ein eigenes Gluon zu backen wo am Ende die persönliche VPN Einstellungen (Oder „Ball of Steel“ Exit zusammen mit bessere VPN Hardware) reinkommen.
Vielleicht wäre das als eigenes Projekt eine gute Idee.

Wenn man VDS nicht umsetzt, obwohl man es müsste, braucht man das nötige Kleingeld. Ich denke diesen Schuh will wich (fast) niemand anziehen. Daher gehe ich davon aus, dass ein Großteil abschalten wird.

Wie im anderen Thread beschrieben, vermute ich, dass man auch mit „Schweden-VPN ab Supernode“ nicht um die VDS herumkommt. Das ginge nur, wenn einzelne Knotenaufstellende lokal Tunnel einbinden würden.
Aber mit zentralen Gateways, die von mehreren Personen „für Dritte“ betrieben werden, wird man auch wieder potentiell im Bereich liegen, wo man keine Rechtschutzversicherung findet, die einspringt, wenn man sich gegen entsprechend massiv formulierte (aber evtl. trotzdem unberechtigte) Anschuldigungen wehren muss.

Wenn es mal nur das wäre. Die Strafandrohun belässt es ja nicht dabei.

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In dem Papier heißt es nun, dass neben reinen E-Mail-Providern auch
Erbringer „ausschließlich nichtkennungsbezogener Internetzugangsdienste
über ein drahtloses lokales Netzwerk“ keine Technik zur
Vorratsdatenspeicherung bereithalten müssen, wenn daran „nicht mehr als
100.000 Teilnehmer oder sonstige Endnutzer angeschlossen sind“. Aus der
Begründung geht weiter hervor, dass dies nur für Zugänge gelten soll,
die „alleine auf der Grundlage der bestehenden Gerätekennungen
(MAC-Adresse) ohne Vergabe von Zugangskennungen erfolgen“.

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Ich denke, ich spreche im Sinn unserer Community, wenn ich „abschalten“ sage. Wobei, ich bin einfach mal optimistisch. Der Artikel ist zwar 2 Jahre alt, leuchtet mir aber ein (weil ich es so will!): http://www.offenenetze.de/2015/05/20/die-geplante-vorratsdatenspeicherung-und-wlan-hotspots-kein-untergang-fuer-wlans/#comments
Und diese Pressemeldung des Bundestages wäre im Zusammenhang mit einer Abschaltung höchst peinlich: Deutscher Bundestag - Freifunk soll gemeinnützig werden

Tja, nur leider ist

Im Gesetz steht dazu nur, dass Betreiber, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, außen vor bleiben sollen.

„nur Kurzzeitig“ → zeitliche Begrenzung des Zugangs. Das ist mit dem PPA nach meinem Verständnis nicht vereinbar.
Und da dieses bekanntlich nicht verhandelbar ist, ist es kein Ausweg. Zumindest nicht solange wir „Freifunk“ draufschreiben wollen.

Genauer kann man sich das das in der Verordnung nachlesen auf Seite 24 der Verordnung.

Auf jeden Fall bleibt jedoch ein Makel:

Da hierüber jedoch derzeit keine hinreichend genauen Statistiken vorliegen, soll die Verpflichtung für diesen Bereich einer Evaluierung in drei Jahren unterzogen werden.

Auch lese ich das so, dass man nur nach Registrierung in den Genuß einer Aktiv zu benantragenden Befreiung kommen kann. Wie immer gilt: ein Entwurf ist noch längst nichts beschlossenes.

Die im Heise-Artikel besagte Gesetzesänderung sagt das Gegenteil: Jeder muss speichern

Du zitierst einen Kommentar eines Users.

das ist keinen Quelle sondern auch wieder nur Interpretation!

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Ja, schon. Aber ich muss gestehen: diesen 50-Seiter zu verstehen (wo wurde ggf. rechtliche Kniffe angewendet, wie fügen sich Änderung in das Gesamtbild der bestehenden Verordnung) ist nicht ganz einfach. Richtig ist: Seite 24 scheint sich auf andere Paragrafen als §113a (VDS) zu beziehen.

EDIT:
Ergänzt wird dort der § 3 TKÜV, der sich allerdings unter der Überschrift

Teil 2
Maßnahmen nach den §§ 100a, 100b der Strafprozessordnung, § 3 des Artikel 10-Gesetzes, den §§ 23a bis 23c und 23e des Zollfahndungsdienstgesetzes oder nach Landesrecht

wiederfindet und somit keinen Ausschluss von §113a definiert. Entweder wurde vergessen diesen in die Überschrift aufzunehmen oder das Anliegen ist „VDS bleibt bestehen aber TKÜ wird gelockert“. Diese Lesart wurde durch besagten heise-Foren Nutzer auch dadurch unterlegt, dass in der Begründung zu §35 der Verordnung („Zu §35“, S. 37), in der die Protokollierungspflicht für jedwegen Abruf von „Vorratsdaten“ nochmal festgeschrieben wird, explizit auf das fehlen von Marginalgrenzen im Gesetz für alle VDS-Paragraphen hingewiesen wird.

Meine persönliche Meinung:
Gesetz hin oder her, Eilanträge hin oder her…
Wenn der EuGH sagt, dass VDS nicht zulässig ist ( News: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ), wird es zwar wohl in Kraft treten aber innerhalb der nächsten Monate oder auch Jahre wieder entschärft… Hoffentlich sogar komplett gestrichen…

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Leider komme ich nach eingehender Beschäftigung mit dem Einwand zu einem ähnlichem Ergebnis. Habe meinen vorherigen Post entsprechend angepasst.

Meine akt. Einschätzung: damit wäre leider keine Ausnahme von der VDS begründbar

Bezieht sich ausschließlich auf Communities, die »am FFRL-Backbone-Tropf hängen«. Es gibt andere Szenarien, nicht jeder Freifunk-Traffic geht über den FFRL (u. a. hat der Berliner Freifunk ja auch sein eigenes AS, und der Bremer, und der Hamburger, …).

Wahrscheinlich beruht diese Falschmeldung auf der Annahme, dass Überwachung das gleiche wie Vorratsdatenspeicherung ist. Das ist allerdings rechtlich nicht der Fall!

Überwachungen (meistens live) sind Teil des TKÜV und sind nur in diesem Gesetz gergelt. Die Vorratsdatenspeicherung hat (rechtlich) nichts mit Überwachung zu tun, und ist darum auch hier nicht geregelt sondern im Telekommunikationsgesetz. Die Vorratsdatenspeicherung ist also rechtlich etwas komplett anderes.

ERGO: → Die Vorratsdatenspeicherung ist NICHT teil des TKÜV sondern in einem anderen Gesetz geregelt.

Da im Entwurf des Heiseartikels ausschließlich Änderung am TKÜV enthalten sind, hat diese Änderung KEINE Wirkung auf das TKG oder die Vorratsdatenspeicherung. Das TKG spielt hier nur herein, da es (nicht zuletzt in Dokumenten zur Vorratsdatenspeicherung der Bundesnetzagentur) auf Regelungen des TKÜV verweist.

Eine Änderung oder Entschärfung des TKÜV hat keine entschärfende Wirkung auf eine Regelung eines anderen Gesetzes, außer dies wäre ist in diesem Gesetz so vorgesehen. Das war nie der Fall und das ist auch jetzt nicht der Fall: Der §3, der entschärft wurde, bezieht sich NICHT auf das TKG sondern NUR auf das TKÜV.

ERGO: → Die Vorratsdatenspeicherung ist im TKG geregelt und dieser Entwurf hat auf diese keine Auswirkungen, bis auf Punkte in denen auf das TKÜV vom TKG (oder abgeleiteten Verordnungen/Dokumenten) verwiesen wird.

Dies wird auch selbst im Entwurf nochmal klar gestellt: Auf Seite 37 ist „Zu §35“ zu lesen, dass es keinerlei Marginalitätsregelungen gibt.

Ich hoffe dass diese Falschmeldung von Heise bald korrigiert wird.

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Musst du hier wortwörtlich denselben Mist rumbrüllen, wie du es im Heise-Forum als „conveyan“ tust?

Aber da wurden deine merkwürdigen Interpretationen ja auch schon entkräftet.

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@Arwed, @Mitsch, @pRiVi, @wusel, @bjo

Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Derailen des Threads „Zukunftspläne“.
Wenn Eure Pläne darin bestehen sollten, statt Freifunk zu machen über das Heise-Forum zu diskutieren:

Darf ich das so verstehen, dass ihr Eurer Freifunk abschalten/aufgeben werdet?

Alternativ @anon68922371 schlage ich vor, Eure Diskussion nach Auswirkungen von Bundesgesetzen auf Freifunk zu verlagern und erst wenn es Klarheit gibt, das wieder woanders einfließen zu lasse.

Ich für meinen Teil leite aus der bisherigen Diskussion und der spezifischen Situation hier als eine Domain des FFRL ab

  1. FFRL wird die VDS nicht implementieren und notfalls den Backbone abschalten
[quote="thomasDOTwtf, post:4, topic:13736"] die Aussage kann ich so bestätigt. Wir werden alle Möglichkeiten die Speicherung zu verhindern ausschöpfen.Für die tatsächliche Verpflichtung gibt es sowieso gerade noch eine Frist bis zu der dies erfolgen muss.
Sollte es nach eine gründlichen rechtlichen Prüfung von Juristen keine Wege daran vorbei geben wird abgeschaltet.[/quote]
  1. Die seit Monaten erhofften erlösenden Nachrichten als Ergebnis von „Anfragen bei der RegTP“ gibt es nicht und ich gehe inzwischen davon aus, dass es die auch nicht mehr geben wird.
  2. Eine Regelung zu einer Marginalitätsgrenze „für ganze Freifunk-Domains“ ist in höchstem Maße umstritten (siehe oben) und allenfalls für Personen geeignet, die sich in einer privilligierten Stellung hinsichtlich der Notwendigkeit von Erwerbsarbeit für ihre Lebensunterhaltssicherung befinden.
  3. Für die Nutzung von „Auslands-VPS“ seitens Domain-Gateways wird teilweise ebenfalls die VDS-Pflicht vermutet.
  4. Die Punkte 3/4 lassen sich nicht in vertretbar kurzer Zeit prüfen, weder durch Rechtsgutachten (die hier niemand bezahlen möchte, noch binnen 6 Wochen zu erhalten sein werden). Noch überhaupt eine Klarheit bringen werden, solange es nicht mindestens zweitinstanzliche Urteile oder eine Klarstellung aus der Politik gibt. (Was ebenfalls binnen 6 Wochen nicht passieren wird aller Voraussicht nach.

Und um daraus die Konsequenz zu ziehen:
Wenn bei dieser düsteren Situation bleibt und nicht irgendwem mit mindestens juristischem Staatsexamen etwas einfällt, was irgendwie überzeugend klingt und mich nicht mit einer Drohnung von mindestens zweistelligen Tagessätzen einschlafen lässt, dann werde ich für meinen Teil im privaten Umfeld nicht mehr „mitwirken“ (wie es schön heisst), Kommunikationsdienstleistungen für Dritte zu erbringen, wenn ich diese nicht von jemandem beziehe, der von sich aus bereits die TKV und TKÜV implementiert hat.

Klar, der FUD hat damit gesiegt. Aber wenn selbst ein großer Verein wie der FFRL sich dem beugen muss, dann sehe ich keine Chance für mich, da als kleiner Privatmensch eine Lücke „durch Zufall“ zu finden.

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Ich stelle in diesem Punkt fest, dass es offensichtlich nicht möglich ist Freifunk, VDS und wie damit umgegangen wird so zu diskutieren, dass es nicht immer und immer wieder in einer Grundsatzdiskussion über das große Ganze endet.

Meiner Auffassung nach würde eine weitere Moderation dieser und anderer Threads nur zum kompletten derailen der Threads, zu einer Schaffung x-n neuer und zu keinen weiteren Ergebnissen führen.

Als Threadersteller behalte ich mir daher das Recht vor diesen zu schließen. Ich denke es ist nicht verkehrt wenn wir in der Sache wieder etwas Ruhe einkehren lassen.

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