Spenden an den Verein abwickeln für Dritte

Wie würde es ablaufen müssen, wenn mir jemand 50€ Spende in die Hand drückt und dafür eine Spendenquittung haben wollte? Eine Spendenquittung dürfte ich wohl nicht ausstellen, oder?

Dann gibst du die dem Verein weiter und sagst, dass nicht du sondern Person XYZ gespendet hat und das bitte auf der Spendenquittung steht.

Es gibt auch die Möglichkeit einer „zweckgebundenen Spende“. Person X spendet 100€ und sagt " das ist für den Freifunk in meinem Ort". Der Verein muss das Geld dann für diesen Zweck einsetzen.
Ich kann mich täuschen, aber auf diese Weise läuft das in den ganzen anderen Vereinen in denen ich bin.

Solange nichts anderes vereinbart wurde, gehen Spenden zentral an den Verein.
Der Spender erhält auch eine Spendenbescheinigung gekennzeichnet von der dafür verantwortlichen Schatzmeisterei. Spenden über ‚Umwege‘ bzw Dritte ist rein formell eher so mäh und wirft dann neue Fragen auf.

Zweckgebundene Spenden sind zulässig und auch gängige Praxis. „100 Euro an Freifunk Dingendhausen“ bedeutet halt, dass diese Mittel genehmigt werden, sobald ein entsprechender Mittelantrag aus dieser Gegend/Stadt kommt. Diese Zweckbindung kann sogar noch weiter präzisiert werden mit z.B. „100 Euro an Projekt St.Stephanus Kirchturm in Dingenshausen.“ dann kann das Geld eben nur dafür verwendet werden.
Sollten zweckgebundene Spenden jedoch nicht abgerufen werden, müssen sie vom Verein nach einer angemessenen Zeit oder wenn das Projekt #ausGründen nicht zu stande kommt, wieder zurück überwiesen werden.
Daher Empfiehlt es sich zweckgebundenen Spenden eine alternative Verwendung anzuhängen. „100 Euro St.Stephanus Kirchtum Dingenskirchen - alternativ/oder Freifunk Rheinland e.V.“ wäre zB so eine Möglichkeit.

Wenn des jeder bei zweckgebundenen Spenden beherzigen würde, hätte die Schatzmeisterei manchmal eine Sorge weniger :wink:

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genau das ist mir zu ungenau. muss ich das dann mit den entsprechenden Infos in nen Umschlag stecken und schicken? Oder mit den entsprechenden Infos im Verwendungszweck überweisen?

Ja, aber die Spende nicht anzunehmen, sondern auf die Überweisung zu verweisen, wäre doch auch blöd. Wer weiß, ob derjenige dann die Überweisung nicht verbummelt?

Gibts dazu Richtlinien?

Ist definiert, was „angemessen“ ist?
Bekommt die lokale Community ne Info, wieviel wofür zweckgebunden vorhanden ist?

Ist halt aber so :smiley: Würde ein Finanzverantwortlicher Spenden annehmen über Dritte und Spendenbescheinigungen ausstellen, ohne wirklich zu wissen, ob dieses Geld tatsächlich von dem Spender stammt, würde er unverantwortlich handeln. Ich zumindest würde es an dieser Stelle nicht machen. Aber da ich nicht der Finanzverantwortliche bin, bleibt dir wohl nicht anderes übrig als dich an unsere Schatzmeisterin zu wenden :wink:

Über dieses ‚angemessen‘ gab es schon einige juristische Auseinandersetzungen. Meines Wissens gibt es da keine Regelung. Jedoch bekommen wir als gemeinnütziger Verein Stress mit dem Finanzamt, wenn wir zu hohe Rücklagen bilden. Zumindest müssen Rücklagen immer ganz pingelig deklariert werden. Sie müssen für die Erfüllung des satzungsgemäßen, steuerbegünstigten Zweck vorgesehen sein.

Zur Info über die Vorhandenen zweckgebundenen Mittel: Ja, klar sollte das möglich ein. Ich die Schatzmeisterin sollte dir darüber Auskunft geben können. Ist ja auch wichtig für evtl. Planungen etc.

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Hardwarespenden über Dritte werden aber akzeptiert?
Wird zumindest in Aachen so beschrieben:

Das Vorgehen der Aachener bei den Hardwarespenden kannte ich noch nicht. Ist aber eine Interessante Lösungsmöglichkeit.
Es ist mit der Annahme von Bargeld jedoch nicht zu vergleichen da es bei Hardware ja eben eine Rechnung geben muss. Diese Rechnung dokumentiert den Erwerb und ist Grundlage für eine Spendenbescheinigung. Da steht halt ein Name drauf. Name auf Rechnung = Names des Spenders = Empfänger der Spendenbescheinigung

Eine Möglichkeit sich ‚Spontanspenden‘ nicht entgehen zu lassen, wäre es mit vorgefertigten Überweisungsträgern zu arbeiten. Sprich man hat immer ein paar davon in der Tasche und der Spender braucht nur IBAN, Betrag und seinen Namen auszufüllen. Sowas bekomme ich ja gerade jetzt zum Jahresende häufig von NGOs per Post. Nur so eine Idee…

Bargeld annehmen kannst du halt auch, jedoch kann Bargeld dann im Verein nur als anonyme Spende verbucht werden. Eine Spendenbescheinigung ist nicht möglich. Analog zu Spendenbüchsen. So kenne ich es zumindest aus anderen Vereinen und Parteien.

Ok, muss man eben alles wissen, bevor man damit auf die Schnüss fällt :wink:

Wir haben eine Verlosung gestartet (siehe: Verlosung/Beitrag in den Westfälischen Nachrichten). Ich würde jetzt gern Geld zweckgebunden spenden und dafür die benötigten zehn Router kaufen. Wie genau muss ich vorgehen?

Ich habe vor ein paar Wochen von der örtlichen JU 10 Router für Freifunk in Brilon gespendet bekommen. Diese sind inzischen auch schon aufgestellt. Eine Spendenquittung oder ähnliches wollten die nicht (nur Presse :wink: ). Hätte ich da noch irgendwem vom Verein Bescheid geben müssen oder sonst was?

Hier greift das deutsche Spendenrecht. Eine Barspende über „dritte“ ist möglich und rechtskonform. Bei der zuführung der Spende an den Kassierer/Verein muss dies aber deutlich im Verwendungszweck genannt werden. Also Name, Adresse des eigentlichen Spenders. Fehlt dieser Hinweis, darf die Spende nicht einem anderen, als dem Kontoinhaber zugerechnet werden.

Dem Verein stünde es natürlich frei, seinen Mitgliedern die Entgegennahme von Barspenden zu untersagen. Aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

Die Spende über „dritte“ ist bei Spendenwerken übrigens durchaus Praxis und kein Einzelfall. Da braucht ihr euch also nicht zu verstecken :wink:

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dem steht die Aussage von Maltis oben gegenübrer:

Bargeld annehmen kannst du halt auch, jedoch kann Bargeld dann im
Verein nur als anonyme Spende verbucht werden. Eine Spendenbescheinigung
ist nicht möglich. Analog zu Spendenbüchsen. So kenne ich es zumindest
aus anderen Vereinen und Parteien.

es ist m.E. dringend notwendig, das vom Verein mal eine klare „wie mach ich was“ Anleitung kommt. Hab 2x per Email angefragt, ohne Antwort.

Er schreibt ja auch „So kenne ich es zumindest aus anderen Vereinen und Parteien“. Das mit den Anleitungen „wie mach ich was“ ist halt auch viel Arbeit und oft sind in den Vorständen auch nicht die Spezialisten für jedes Thema. Zumal der Vorstand ja sicher nicht ein Rudel Festangestellter Vollzeitkräfte zur Seite hat.

Mein Arbeitgeber ist ein Dachverband (Körperschaft) die unter mithilfe von 80 Kassierern vor Ort und 3 Hauptamtlichen im Finanzbereich jeden Monat überwiegend Spenden verbucht. Somit haben wir das große Glück, viele Spezialisten im Haus zu haben. Aber das ist halt nicht die Regel.

Wenn der Verein übrigens noch Software sucht, die für Spendenbuchhaltung, Projektbuchung/Verwaltung und die Zuwendungsbescheinigungen optimiert ist, dann könnte ich einen Tipp geben :wink:

nun, mach Dich nicht lächerlich.
Steuerberater, Finanzamt. beide liefern sicher gerne eine fachlich fundierte und sattelfeste Übersicht.
Das so was bislang nicht gemacht wurde, ist ein Armutszeugnis, zumal gleichzeitig gejammert wird, dass man Spenden braucht.

keine Sorge, das mach ich nicht :wink: Hab ja nicht behauptet, dass es keine Lösung für solche Probleme gibt. Wir haben auch schon mal externe Wirtschaftsexperten zusammen mit dem Finanzamt da, wenn es knifflig wird.

Genau! - Und gerade deshalb ist es „viel Arbeit“. Oder zumindest „mehr Arbeit“, als wenn man es gerade fundiert selbst klären/entscheiden kann, weil sachkundig. In den meisten Vereinen dürfte wohl kein Buchhalter mit Erfahrung im Bereich Gemeinnützigkeit, Körperschaftssteuer und Spendenrecht die Kassiererstelle inne haben.

Vorschlag: Nimm dem Vorstand die Arbeit ab. Erkundige dich schriftlich beim Finanzamt oder der OFD unter Darlegung des Sachverhaltes und bitte um eine verbindliche Auskunft. Das Fallkonstrukt ist ja für alle Gemeinnützigen Vereine mit Freistellungsbescheid gleich. Also nix spezielles was nur einen Verein angeht. Diese Auskunft kann dann der Freifunkverein als Vorlage für seine Geschäftsordnung/Handlungsanweisung heranziehen und veröffentlichen.

ja, aber trotzdem falsch, weil die sich ja informieren müssen, um z.B. Entscheidungen für oder gegen Mittelzuweisungen rechtlich sauber zu treffen. Also, gerade ein Verein, der so viel mit Spenden hantiert und so viel steuerabzugsfähig fördert, MUSS in dem Thema sattelfest sein und jemanden haben, der das sehr genau beschreiben kann, für alle verständlich und nachlesbar öffentlich. Und das fehlt.