Liebe Mitfreifunker/-innen,
bevor hier irgendwer in Aktionismus verfällt, schaut doch bitte einmal in § 14 MarkenG.
Das Recht des Inhabers einer Marke kann nur dann verletzt werden, wenn die Marke unerlaubt
- im geschäftlichen Verkehr
und
- für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird.
Bereits am geschäftlichen Verkehr wird es bei Privatpersonen, die eine Freifunkwebseite betreiben, scheitern, da geschäftliches Handeln das Handeln zugunsten eines Unternehmens voraussetzt. Wer nur über Freifunk informiert, betreibt kein Unternehmen.
Anders bei Freifunkvereinen, sie sind Unternehmen. Der Markenschutz ist aber dann nicht verletzt, wenn die Marke nicht unerlaubt für Waren (= gegen Geld) oder Dienstleistungen (= gegen Geld) verwendet wird. Da die Freifunkvereine, die ich kenne, alle gemeinnützige Vereine ohne Nebenbetriebe sind, verletzen auch sie den Markenschutz nicht.
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof ( Urteil vom 4. September 2003, I ZR 44/01 u. 23/01 ) den Schutzumfang der Marke Magenta bereits eingeschränkt. Der Markenschutz ist nur dann verletzt, wenn die Farbe Magenta so verwendet wird, daß sie als Herkunftshinweis dient.
Wenn eine Webseite oder Sonstiges die Farbe Magenta zusammen mit mindestens noch einer Farbe benutzt, dann ist bereits der Herkunftshinweis aufgehoben, da die zweite Farbe ebenfalls einen Herkunftshinweis bieten kann. Der Herkunftshinweis ist nicht mehr eindeutig und damit weg. Auch ein genügend hervortretender Herkunftsschriftzug kann den Herkunftshinweis der Farbe Magenta aufheben.
Da das Freifunklogo aus den Farben Magenta und „Honiggelb“ besteht, dürfte der Markenschutz nicht verletzt sein.
Das alles weiß die Telekom. Sie war ja Kläger in dem o.a. Verfahren vor dem BGH. Der Gesetzgeber erwartet aber vom Inhaber einer Marke, daß er sein Recht aktiv verteidigt und dazu dienen Briefe, wie der hier in Rede stehende. Da ist keinerlei böser Wille hinter. Die Telekom weist mit solchen Briefen lediglich auf ihre Markeninhaberschaft hin, mit der Intention: „Paß auf was Du da machst! An der Farbe habe ich Rechte“. Ein solches Verhalten wird, ich möchte es noch einmal erwähnen, von einem Markeninhaber so erwartet. Ein Telekom-Bashing ist also völlig fehl am Platze.
Für die Freifunkfarben besteht keinerlei Gefahr.