Unterirdischer Chip Artikel

Ich wurde aus dem Kreis unserer Gemeinschaft in Dresden auf diesen Artikel aufmerksam gemacht: Illegales Filesharing: 70-Jährige ohne PC muss Strafe zahlen - CHIP

Der o.g. Artikel bringt Freifunk und die hunderten Communitys in Verruf, ist schlecht recherchiert und noch schlechter aufbereitet worden.

Das die angebliche „Tat“ (2016) der Oma ohne Internet vor der Gesetzesänderung (2017) stattgefunden hat wird völlig ignoriert. Ich glaub hier hat NULL Recherche durch den Autor stattgefunden. Ebenso das es hier um „Freifunk“ Berlin geht, dass findet im Artikel selbst keinerlei Erwähnung, hier wird nur die „Initiative Freifunk“ in den Schmutz gezogen.

Da die Zeitschrift Chip da dennoch eine Reichweite hat, findet ihr dass man da reagieren sollte? Ich oder besser gesagt WIR, fühlen uns schon ein bisschen ans Bein… :face_with_symbols_over_mouth:

Am Ende bleibt dann hängen: Freifunk=Böse, Freifunk gleich Abmahnung!

Was denkt ihr über diesen „Artikel“?

2 „Gefällt mir“

››CHIP‹ halt, die BLÖD der Möchtegern-ITler.«

Ja, liest sich nach »Basics zusammengelaubt und Meinung niedergetippt«; groß Recherche hat, trotz verlinktem informativeren Artikel, der dann ja wohl der Ausgangspunkt dieses »Berichts‹ sein wird, nicht sichtbar stattgefunden. IANAL, aber für seine Gegendarstellung wird es zu schwammig sein …

3 „Gefällt mir“

Die Zeitschrift hat den Artikel von Private Überwachung durch die Hintertür › Freifunk statt Angst doch reglativ sinnerhaltend zusammengefasst meiner Meinung nach.
(Will sagen: Das Presseecho ist nur das, was obige Webseite gern publiziert.)

Es gibt zu der Geschichte nun bei Golem.de auch einen Artikel:

https://www.golem.de/news/landgericht-koeln-urteil-gegen-70jaehrige-ohne-pc-wegen-filesharing-bestaetigt-2111-160746.html

Und ja, leider trifft die dem ganzen zugrundeliegende Quelle meinen Geschmack auch nicht so vollumfänglich. Wenngleich ich sowohl die damalige Gesetzeslage, als auch das Urteil als Falsch empfinde, so ist es eben doch „nur“ (schlimm genug) die damalige Gesetzeslage und entsprechende Risiken waren meines Erachtens relativ allgemein bekannt.

Schade finde ich, wenn Leute den Namen und Ruf von Freifunk vor den eigenen Karren spannen, ohne dass es ihnen (auf irgendeine Weise erkennbar) um Freifunk geht.

Ich gehe nicht so weit wie einige drüben in der Twitterblase, grundsätzlich in Abrede zu stellen, ob an dem Kölner „Oma-Anschluss“ überhaupt ein echter Freifunk-Router in Betrieb gewesen ist zum fraglichen Zeitpunkt oder ob das Szenario nicht sogar vorsätzlich provoziert/inszeniert worden sein könnte. Diese Information werden wir schlicht nicht bekommen. Die Spekulation ist daher müßig und führt nicht weiter.

Für mich reicht es zu sehen, dass hier wiederholt eine Story gepushed wird, die die Mehrheit des Freifunks nicht ein Stück weiterbringt, sondern den Communities in Köln, NRW oder allgemein „im Westen“ nachweislich stark schadet.
Weil es möglichen Freifunkenden völling unnötig Angst macht. Und alles nur für die PR einer Kanzlei.

1 „Gefällt mir“

Wäre es das, hätte es das Urteil so nicht gegeben — das ist es, was man meiner Meinung nach hervorstellen müßte im Zuge dieser ollen Kamelle.

Dort hat Sohnemann oder Enkel – I don’t remember nor care – der Alten Dame einen Bärendienst erwiesen, indem er Balls-of-Steel-Freifunk an ihrem Anschluß betrieb — offenes WLAN ohne VPN-Tunnel. Konnte man damals schon machen, war aber eben nicht unriskant; nun ist das Erbe der Alten Dame halt um Schadensersatz und Anwaltskosten reduziert — mit in der überwiegenden Form praktiziertem Freifunk hat das alles damals wie heute nichts zu tun.

FTR:

Im Rahmen von von der Klägerin hierzu veranlasster Ermittlungen teilte die von der Klägerin beauftragte Ermittlungsfirma, die Digital Forensics GmbH – welche das Peer-to-peer Forensic System (PFS) zur Ermittlung einsetzt -, der Klägerin mit, dass der Film ,Interstellar" am 19.07.2015 in der Zeit von 23:00:50 Uhr bis 23:02:24 Uhr unter der IP-Adresse 87.153.32.74 sowie der Film „Inherent Vice [Inherent Vice- Natürliche Mängel]" am 20.07.2015 in der Zeit von 23:39:35 Uhr bis 23:40:46 Uhr unter der IP-Adresse 87.158.8.21 über den Anschluss eines Nutzers eines Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten worden waren.
Zu den Ermittlungsergebnissen der Digital Forensics GmbH legt die Klägerin die von ihr als Falldatenblatt bezeichnete Zusammenfassung vor (Anlage K3, Bl. 45 d.A.).

Wie stehen 2000 EUR im Verhältnis zu 134 und 71 Sekunden Filesharing? Bei diesem Werten gehört mir ja bei einer Stunde Internetausfall die Telekom, grob überschlagen. Das wäre, wie so vieles andere im dt. Rechtssystem, mal eine zu führende gesellschaftliche Debatte …

Es gibt halt Leute, die in Zweifel ziehen, ob es dort überhaupt einen Freifunk-Router mit BOS-Exit gegeben hat, sondern unterstellen, es handelt sich nichtmal um eine Schutzbehauptung, sondern um ein komplett gestelltes Troll-Szenario, um den Shitstorm zu orchestrieren.

Aber wie oben besagt: Die Unterstellung ist nicht notwendig.
Allein bei dem was unstrittig ist, erweist es den Freifunkenden „im Westen“ einen Bärendienst, Freifunk so vor den Karren der eigenen Kanzlei zu spannen.

  1. Völlig egal wann die Tat war, dass ist Zivilrecht und damit ist die positive Änderung auch auf diesen Fall anzuwenden.
  2. Das war nicht in Berlin, sondern in Köln.

Willst du etwa sage dass Berlin sich nicht Freifunk nennen darf?

Sofern eine Gesetzesänderung nach der Tat in Kraft getreten ist, so ist diese statt der zum Tatzeitpunkt anzuwenden sofern es sich entlastend auswirkt…

1 „Gefällt mir“

Irgendwelche Berliner erzeugen hier im Westen bei den Freifunk-Interessierten seit Jahren FUD mit/wegen etwas, was für den Freifunk hier seit mindestens 7 Jahren nicht mehr praktiziert wird.

Es wäre da einfach mal an der Zeit gewesen, auf derartiges Fearmongering zu verzichten.
Die Diskussion ist hier schlicht schädlich für die Communities, weil Leute mit Halbwissen deswegen ihre Freifunk-Knoten abschalten. Obwohl sie nie betroffen waren und nie gewesen wären. Aber weil’s die Berlinerinnen immer wieder durch die Presse jazzen.

3 „Gefällt mir“

Warum soll irgendwas rechtlich anders sein, wenn man einen VPN benutzt?

Du hast genau verstanden worum es geht.
Berliner:innen, die mit ihrem Fearmongering den Freifunk-Aktiven in NRW ein ums andere Mal Knüppel zwischen die Beine werfen.
Nicht um irgendwas für den Freifunk hier zu erreichen, sondern nur wegen ihrer eigenen Agenda, für einen Freifunk, den es zumindest hier seit mindestens(!) 8 Jahren nicht mehr gibt, respektive in den meisten Orten in der beschriebenen Art nie gegeben hat.

Das fortgesetzt in jedem Artikel auf dieser Freifunk-Angst-Webseite wieder unter den Teppich zu kehren und den Eindruck zu erwecken, dieses Gerichtsurteil hätte irgendeine praxisrelevant: In meinen Augen ziemlich schäbig.

  1. Nein.
  2. Was tut das zur Sache?

Wie bitte?

Wenn hast du diesbezüglich promoviert? Das wäre mir ja ganz neu.

Die Person wurde als Täterin des Filmuploads verurteilt und nicht als Störer.

Du versuchst das Thema zu derailen.

Berliner Freifunkende Hypen mit der Freifunk-Angst-Webseite diese „Kölner Oma“-Geschichte unter dem Label „Freifunk“ seit Jahren durch die Presse, obwohl es für >95% der Freifunkenden in NRW in keinerster Weise relevant ist.
Und sie drehen es so, dass dieser Umstand (der Nicht-Relevanz) verschwiegen wird, obwohl es schon die letzten Male angemahnt wurde, das zukünftig klarzustellen. Aber es passt wohl nicht in ihre eigene Agenda.

Diese Leute werfen dem Freifunk hier im Westen mit dem Fearmongering Knüppel zwischen die Beine, obwohl das Echo aus den Communities beim letzten Mal schon vernichtend war.

Der Klägerin und Berufungsbeklagte verteidigt das erstinstanzliche Urteil. Sie ist
insbesondere der Ansicht, dass die Beklagte die ihr obliegende sekundäre
Darlegungslast nicht erfüllt habe und deshalb auch die Voraussetzungen für eine
Haftungsprivilegierung nach § 8 Abs. 1 TMG a.F. nicht vorlägen. Insbesondere sei
der Vortrag der Beklagten zum behaupteten Freifunk nicht ausreichend
gewesen

Ein Glück, wir hätten da bei uns Statistiken, zumindest ob ein Unbekannter, eine Unbekannte oder ein Gerät zum fraglichen Zeitpunkt am betroffenen Knoten im WLAN „eingeloggt“ gewesen wäre.*

*) Ist natürlich irrelevant bei unserem Netzdesign.