Wohl unerheblich in diesem Fall: nach Ansicht des Gerichts hätte das augenscheinlich ja auch die als Täterin Verurteilte selbst sein können, die den behaupteten Freifunk-Zugang nutzte. ›Unterirdisch‹ erscheint mir mehr und mehr die Verteidigungslinie als auch die richterlichen Anforderungen an die ›sekundäre Darlegungslast‹ — beweise, daß Du es nicht getan hast, vorzugsweise durch Nennung des wahren Täters …
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Und ab in die nächste Runde: Berliner Freifunker wird im Herbst 2021 abgemahnt. › Freifunk statt Angst
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Ja, Bulshit-Bingo aus Berlin
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Glaubt denn noch irgend jemand etwas, das Chip veröffentlicht?
Die haben sich vom „Qualitätsjournalismus“ längst verabschiedet.
Niveau unter wie fokus (Lokus) oder ähnlich…
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