VDS ab Juli – nicht für Freifunk und den FFRL

Liebe Community,

wir haben heute den Blogpost zum Thema VDS in Bezug auf den FFRL und die Freifunk Communities veröffentlicht. Das Ergebnis Monate langer Arbeit im Hintergrund, danke an alle Beteiligten.

https://www.freifunk-rheinland.net/2017/06/19/vds-ab-juli-nicht-fuer-freifunk-und-den-ffrl/

Wir sind sehr optimistisch, gemeinsam mit der BNetzA eine positive und einheitliche Lösung für alle Freifunk Communities zu finden und das Ziel ist es, diese dann mit in die offizielle FAQ aufzunehmen. Einen Termin bei der BNetzA werden wir voraussichtlich Ende Juli wahrnehmen.

Bis dahin gilt: Keine Verpflichtungen nach § 113a Abs. 3 TKG für den FFRL und die Freifunk Communities.

Viele Grüße,
Philip

ps: Wir freuen uns über retweets:

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Könnt ihr die Korrespondenz veröffentlichen?

Die wichtigen Stellen sind in dem Blogpost veröffentlicht. Die ganze Korrespondenz werden wir nicht veröffentlichen. Ziel ist dann eine gemeinsame Mitteilung aber das braucht noch etwas Zeit.

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Danke!

Müssen wir jetzt mit Freifunk weitermachen? :wink:

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Auch von mir vielen Dank an alle die an diesem Meilenstein mitgewirkt haben! Ich glaube man sieht oft nicht, wie viel Arbeit in solchen Themen steckt. Deshalb:

Danke aus der Eifel.

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Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich für die geleistete Arbeit und das Arbeitsergebnis.

(Damit können wir hier lokal die beiden „Ausweichpläne“ wieder wegräumen, in der Hoffnung, das nicht so bald wieder hervorholen zu müssen, nicht nur aus Kostengründen.)

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Gestern hatte ich sofort einen Blog-Beitrag auf unsere Homepage gestellt, die wesentlichen Aktivisten direkt per Handy/ Slack informiert. Hier in Troisdorf, wie auch in Siegburg, wo wir heute noch unser FF-Treffen hatten, haben wir das Thema intensiv verfolgt. Wir sind froh über das Erreichte und sind Dankbar für das Erreichte. Dank sagen wir all den Aktiven, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Wir hoffen, dass die weiteren Entscheidungen die nun wohl eingeschlagene Richtung bestätigen werden.

Im Zusammenhang mit der Änderung der AO zur Gemeinnützigkeit - sicher auch ein wichtiges Thema - haben wir uns an unseren Bundestagsabgeordnete gewandt. Wir hoffen, dass das zahlreiche Aktivisten ebenfalls gemacht haben. Wir sind sehr gespannt, was wir für eine Antwort erhalten werden. Auch hier gilt am Ball zu bleiben.

Hallo,

erst mal großes Danke für Euren Einsatz. Wir hatten leider bisher keinen Erfolg bei der BNetzA eine Antwort zu erhalten.

Da es Teils anders abweichend dargestellt wird nochmal zur Klarstellung: Bezieht sich das „für alle Freifunk Communities“ auf alle Freifunk-Communitys (Wie ich es aus dem Post rauslese) oder ausschließlich auf Mitglieder des FFRL (wie z.B. Heise es formuliert)? Aus dem Satz wird leider nicht deutlich ob die BNetA hier eine allgemeine Aussage treffen wollte oder sich speziell zur FFRL-Technik äußert.

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Welcher Aussage ist mehr Gewicht anzurechnen?
Dem Statement eines Vereinsverantwortlichen der persönlich Gespräche mit der Behörde geführt hat?
oder
Dem Artikel eines Onlinemagazins, welches sich auf das Statement eines Vereinsverantwortlichen beruft, welcher persönlich Gespräche mit der Behörde geführt hat?

Bitte entscheiden Sie jetzt! Evtl. ergibt sich auch die geforderte Klarstellung wie von selbst :grin:

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Toll auch die Heise-Foristen (ich verlinke sie explizit nicht), die daraus den Spin drehen, es handle sich um eine FFRL-Reklameaktion, weil (so wird phantasiert) Freifunkende nur als Vereinsmitglieder(!) von der VDS befreit seien.

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Es gab eine ganze Menge Reaktionen in der Presse, dass freut uns natürlich und ist sicher gut für die Sache!

https://www.golem.de/news/datenschutz-freifunker-muessen-erstmal-keine-vorratsdaten-speichern-1706-128443.html

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Ich vermute mal, die meisten haben es eh schon erfahren, jedoch hat die unterfinanzierte Justiz schon wieder die Rechte der Bürger bestärkt - einstweilig:

Bei Golem freundlicherweise etwas ausführlicher:

https://glm.io/128531?w

Original:

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/36_170622/index.php

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Hat leider keine Auswirkung auf andere Erbringer.

Stimmt, aber eine Klage mit derartiger Gewinn-Aussicht dürfte für die meisten ISPs doch kein Problem sein, oder?
Und da der FFRL ja sowieso erstmal warten darf, kann man evtl noch auf ein Urteil aus Karlsruhe hoffen.

(…wenn de Maiziere und Maas bis dahin nicht irgendwie anders Orwell gedenken möchten.)

Ich denke nicht, dass der FFRL klagen muss, denn mit der Antwort der Regulierungsbehörde ist doch zunächst einmal alles geklärt, oder?

Hmmh, das habe ich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, aber eigentlich meinte ich das mit dem Satz:

Wird es 2017 nicht, hat jedenfalls das BVerfG afaik so bekannt gegeben.

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Es könnte nur einige Anwälte animieren, auf entgangenen Gewinn zu klagen. Denn das Gesetz gibt es erstmal. Ich sag es nur, weil ich habe schon in andere Bereiche öfter sowas zahlen müssen.

Wie sähe denn das Szenario dafür aus?
Bis auf die Münsteraner, die meines Wissens einen Vorvertrag(?) mit Outbox hatten, der jetzt vermutlich(?) nichtig ist -auch weil Outbox bereits im Vorfeld eine entsprechend großzügige Regelung angekündigt hatte(?)- sehe ich niemanden, der „im Umsetzungsfall“ Geld von Freifunkenden hätte erwarten dürfen.

Eher wenn Rechtsanspruch auf Abmahnung/Unterlassung besteht, diese aber nicht zugeordnet werden kann weil man nichts speichert, oder eben kein Erbringer ist und frühere Fälle abgerechnet werden könnten… Ich mal es mal nicht weiter aus. Gibt einige Anwälte, deren Liegegebühren der Yachten sehr hoch sind…