Du meinst sicherlich diesen Absatz, da wird sich dann die Frage stellen ob jeder der einen offenen Wlan Zugang hat und diesen bereitstellt, ob wissentlich oder unwissentlich sich strafbar macht. Ich könnte mir vorstellen, dass du als Router Aufsteller eher in einer Grauzone bist.
Er bezieht sich auf Anbieter, die einen Zugang nicht “anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen”. Mit anderen Worten: Vor allem auf alle Privatleute, die ihren W-Lan-Zugang mit anderen teilen möchten. Für all diese “anderen Diensteanbieter” sieht der Text in eckigen Klammern vor, dass zu den “zumutbaren Maßnahmen” zur Sicherung des Anschlusses auch gehört, dass sie “den Namen des Nutzers kennen”.
Ich würde mir zu der aktuellen Thematik ein Statement des Vereins wünschen, auch unter dem Hintergrund, das ich im Moment nicht mehr sicher bin ob ich weitere Menschen motivieren soll/will die Initiative Freifunk zu unterstützen.
rabaucke
(ff-do…)