Verschärfung der Gesetze für private WLan Hotspots

Freifunk sollte dafür weiter stehen die Störerhaftung zu kippen. Wenn der Wortlaut vorliegt, sollten wir schon den Weg der Petition gehen, mit dem Hintergrund der Abschaffung der Störerhaftung. Für mich ist klar, dass Freifunk auf politischer Ebene diesen Weg verfolgt. Sinnvoll fände ich zu überlegen, welche Möglichkeiten wir auf europäischer Ebene haben (Analysieren und die Möglichkeit ausloten, ob eine Klage Sinn machen würde-Unterstützer suchen). Hier halte fände ich es schon gut, wenn wir uns überlegen würden Parteien wie die Grünen, Linke und Piraten mit uns boot zu holen. wie sieht die politische Landschaft in europa bei der Störerhaftung aus? Ich meine, dass wir das einzige europäische Land sind, die diese Gesetzesgebung hat, Oder habe ich hier eine Wissens Lücke. Vielleicht macht es Sinn, wenn wir uns bei diesen punkt bundesweit organisieren, um auch europaweit aktiv werden zu können. z.B.: mit den spanischen Freifunkern http://guifi.net/en. Hier geht es nicht nur um die Störerhaftung. Ich sehe grundsätzliche Einschränkungen bei den Freiheiten der Bürger/innen. Grüße Inge

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Sorry, dass ich das Thema noch mal hoch hole.
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Rechtlich ist das wohl im Moment sauber. Wie lange noch siehe hier:

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Da wir aber von der Ünterstützung der Öffentlichkeit leben. „Otto Normaluser“, „Oma Will-Helfen“ stellen einen Router auf (Fürs Flüchtlingheim … was weis ich)… spenden für einen „guten“ Zweck (wir sind ja eV.gem)… usw. gibt es da neben dem Rechtlichen auch „moralische“ öffentlichkeitswirksame Komponente zu bedenken.
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Ein Bericht in der Zeitung mit den grossen Buchstaben (ich möchte hier noch einmal davor warnen mit denen Einzelkontakte OHNE Zeugen und verbindlicher Freigabeerklärung zu machen!) unter dem Thema „Dealer, Kipo. usw … über Freifunk!“ zerklopft uns schnell die Reputation in der Öffentlichkeit.
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Welche „Schit-storms“ bei solchen Themen losbrechen ist allgemein bekannt. Die rechtliche Position wird da dann nicht mehr gesehen.
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Bei solch einem Thema war die „ADAC-Verzähl Pleite“;-)) ein Sommerlüftchen :-))
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Mir erscheint es wichtig, das für solche möglichen Fälle und auch für den allgm. Sprachgebrauch zu diesem Thema so was wie einen „Sprechzettel“ zu bauen, damit nicht jeder der Freifunk draussen in mehr als einem Einzelgespräch „bewirbt“ bei diesen Punkten im „eigenen Saft“ kochen muss. 8 Leute 12 Meinungen:-))
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Ist da eine Strategie angedacht. Presseteam habe ich schon hier gelesen… Gibt es da schon was?
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Ein wenig nachdenklich bei diesen Themen, weil selbst Innenerfahrung in der o.a. Innnung:-)) (Nicht bei Springer:-)) da ginge ich lieber auf HarzIV)
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Gruss
Dieter
(ff-do-Landgraf)
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Ps. Der Link o. beschäftigt sich mit dem TKG §8 und den geplanten Änderungen. Das erscheint mir für das Projekt brandgefählich.
Ist da wer drann?

Du meinst sicherlich diesen Absatz, da wird sich dann die Frage stellen ob jeder der einen offenen Wlan Zugang hat und diesen bereitstellt, ob wissentlich oder unwissentlich sich strafbar macht. Ich könnte mir vorstellen, dass du als Router Aufsteller eher in einer Grauzone bist.

Er bezieht sich auf Anbieter, die einen Zugang nicht “anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen”. Mit anderen Worten: Vor allem auf alle Privatleute, die ihren W-Lan-Zugang mit anderen teilen möchten. Für all diese “anderen Diensteanbieter” sieht der Text in eckigen Klammern vor, dass zu den “zumutbaren Maßnahmen” zur Sicherung des Anschlusses auch gehört, dass sie “den Namen des Nutzers kennen”.

Ich würde mir zu der aktuellen Thematik ein Statement des Vereins wünschen, auch unter dem Hintergrund, das ich im Moment nicht mehr sicher bin ob ich weitere Menschen motivieren soll/will die Initiative Freifunk zu unterstützen.

rabaucke

(ff-do…)

Zitat: “zumutbaren Maßnahmen” zur Sicherung des Anschlusses auch gehört, dass sie “den Namen des Nutzers kennen”.

Genau den Satz meine ich, das zieht der Idee, wenn der ins Gesetz kommt die Rechtlage ziemlich weg!
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Der ist so „Gummi“ das dabei im Gericht so alles passieren kann, und bis das höchstrichterlich ausgeschossen ist, vergehen Jahre.:-((
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Dieter

Nachtrag: Für den Fall das so ein Passus ins TKG§8 reinkommt, wäre es mMn. wichtig die Eigentums/Besitzverhältnisse des Routers zu klären.
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Analog zum Mietrecht z.B. Der Besitzer einer Sache muss nicht der Eigentümer sein! Frage: An wenn richtet sich dann dieser Passus?
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Wenn der Eigentümer des Routers z.B der Verein wäre, läge das Problem beim Verein. Dann wäre der Verein der Dienstanbieter, zu klären wäre dann noch die Geschäftsmässigkeit… usw.
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Auch ein eV.gem. kann geschäftsmässig handeln. Geschäftsmässig heist ja nicht Gewinne privatisieren.
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Das sollte aber mal ein Volljurist anschauen:-)) Laien und „Schrauber“ vertun sich in Rechtsfrage sehr leicht:-((
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Gruss
Dieter

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„öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen“
ist m.E. das grösste Gummi, kann im positiven, wie im negativen ausgelegt werden.
Ist Freifunk eine „öffentliche Einrichtung“ ? Zunächst würde ich mal sagen „ja“, denn öffentlich ist, was für die Öfffentlichkeit bestimmt und öffentlich zugänglich ist, also Freifunk. Aber der Begriff ist so undefiniert, dass sich daraus auch das Gegenteil ableiten lässt.

Ich denke, hier sollte der bereits mehrfach geäusserte Gedanke einer bundesweiten Petition (via change.org) nochmal überdacht werden. Medialer Druck muss rechtzeitig entstehen, nicht erst, wenn das Kind halb im Brunnen ist und Politiker mehr um Gesichtswahrung beim Zurückrudern, als um alles andere besorgt sind.

Wir haben hier schon eine aktuelle Diskussion zu dem Thema.

Ein öffentliches Mä…(zensiert) ist auch keine öffentliche Einrichtung:-)
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Freifunk ist keine offentliche Einrichtung, höchstens ein Geschäftsbetrieb ohne privates Gewinnerzielungsinteresse. eV.gem:-))
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Offentliche Eirichtungen sind Bibilotheken. Unis, Ämter, VHS, … usw. Bahnhöfe(fraglich die Bahn ist privat hat aber noch Sonderrechte)…
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Gruss
Dieter

Kann mal jemand die Beiträge hier TKG§8 auf den anderen „Fred“ verschieben?
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Das war eingentlich ein Nebenthema!
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Danke
Dieter

M.E. ist der vorliegende Entwurf noch keine Diskussion zur Rechtslage wert, der ist so schwammig, dass er alles oder nichts bedeuten kann: Namen kennen, bedeutet das den im Personalausweis, reicht da das loggen einer mac, ein anonym erstellter User? So brauchen wir über rechtliche Auswirkungen noch nicht diskustieren. Ich sehe ein ganz anderes Problem:
Für mich kommen diese Artikel über ungelegte Eier zu einer Zeit, zu der ich eigentlich losziehen und bei uns im Ort Einzelhändler und die öffentliche Verwaltung ins Boot holen wollte. Jedem der einen der einschlägigen Artikel gelesen hat brauche ich da aber nicht mehr kommen, denn der wird eventuell denken Freifunk wäre bald illegal!
Ich frage mich natürlich auch, ob bei einer solchen Veränderung Freifunk noch funktionieren kann (einmalige Usererstellung, Passwort fürs Wlan für angemeldete Nutzer o.Ä.), oder ob das dem Grundgedanken bzw. der technischen Machbarkeit so zuwidergehen würde dass der Ofen aus ist. Wenn man (ähnlich der vpnTunnellösung) das ganze technisch lösen kann ist die Änderung halt der Schuh der am Anfang ein bisschen drückt. Oder könnte uns da tatsächlich der Hahn zu gedreht werden (Name und Adresse muss bekannt sein, Warnmeldung bei jedem login/Knotenwechsel und dergleichen mehr)?
Bin kein Freund von Verschwörungstheorien, aber wer diese verfrühten Artikel lanciert hat spielt zumindest den Mobilfunkbetreibern und Telekomunternehmen in die Hände. Ich hoffe das waren wir nicht selbst!

Gruß

T

Vorsicht, jetzt kommt’s dialektisch:<g>
So blöd es jetzt klingen mag, aber wenn das Gesetz so kommen wie man es im schlimmsten Fall befürchten mag, dann ist das die Überlebenssicherung „auf ewig“ für Freifunk.

Denn nichts wäre schlimmer für den Freifunk als die Abschaffung der Störerhaftung!
Dann wäre niemand mehr genötigt „wegen Angst“ Freifunk zu machen, egal ob jetzt „via VPN“, oder „mit Installationsprotokoll“. Dann würden alle einfach ihre Gastzugänge aufsperren und Freifunk würden nur noch ein paar Nerds „für die Zombieapokalypse“ und „wegen der tollen internen Dienste im voll vermaschten IPv6-Netz“ bauen.

Oder anders: Sollte es so kommen wie befürchtet, dann werden die Vereine zu formalen Providern/Anbietern deklariert (exit über VPN etc), dazu eine Registrierungsprodezedur, die gerade mal den gesetzlichen Auflagen genügt, die dann gelten werden.
(Splash-Screen abnicken, Oder nicht verifizierten Account anlegen, oder E-Mail-Verifikation. Oder, oder, oder… auf jeden Fall „absolutes Minimum“, also das was Hotel- und Flughafenbetreiber auch tun werden.)

Ist dann zwar eklig im AP-Mode, aber weniger geht dann eben nicht, nirgends.
Und Freifunk wird der Standard-Provider, für alle, die ihre Leitung teilen möchten.
Oder einen preiswerten Hotspot-Provider brauchen und sich (hoffentlich gegen Fördermitgliedschaft beim Verein) keinen Kopf mehr machen möchten um den juristischen Schnickschnack.

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Mesh Netzwerke ist auch dann noch immer DAS Argument für Freifunk.

Ja, für die maximal zwei Nerds im Stadtviertel.

Die Normalos würden keinen Blick mehr auf Freifunk verschwenden.

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Da wir schon beim spekulieren sind: ohne Aufforderung und Erklärung würden das vielleicht ehemalige Freifunker tun. Wer sonst hat denn schon so viel Interesse am Geben ohne Gegenleistung, dass er daran auch nur einen Gedanken verschwendet?
Und wie verhält sich wohl ein Smartphone, wenn ich mich durch eine Stadt bewege mit 50 verschiedenen SSID´s?

Ich denke auch, wenn die Störerhaftung ganz kippt, dann ist das Zugpferd weg. Denn die meisten Eintrittskarten bekommt man doch mit: „Hey, wir bieten Euch ein Hotspot-Netz ohne Sorgen zum Spottpreis, weil wir für die gute Sache kämpfen!“ und nicht mit der Idee des „alternativen, freien Netz für alle.“

Dann beerdigt sich alles mit der Frage: „Ja und was haben wir davon?“.

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Nö, es ist viel einfach zu Meshen als überall hin Kabel zu legen. Adhoc können die ganzen Fritzboxen doch nicht.

Was da komplett dagegen spricht ist dass es weitaus größere Mesh Netzwerke z.b. in Spanien gibt. Dort gab es noch nie die Störerhaftung.

Du hast aber schon mitbekommen, wie die dort entstanden sind?
Und dass die Telekom sich hierzulande darauf spezialisiert hat, überall dort wo sich in der DSL-Wüste eine örtliche WLL-Initiative zu bilden droht, stets im letzten Moment mit überraschend doch angekündigtem DSL-Ausbau dazwischengrätscht.

Daher: Deuschland kannst du da eher mit Frankreich vergleichen, nicht mit Spanien.

Will sagen: So wie bei unserem Südwestlichen Nachbarn würde es auch bei uns ausschauen bei Wegfall der Störerhaftung: d.h. ein faktisches Aus für Freifunk mangels Publikums-Interesses.

Ja und ich war schon vor Ort + kenne bei Guifi einige Leute.

Nur weil du das hundert mal wiederholst wird das nicht richtiger. Feifunk gab es bereits vor der Störerhaftung & wird es auch nach dem Fall geben. Was es nicht mehr gibt ist die Finanzierungsgrundlage der ganzen Freifunk-ISPs. Richtig . Wenn da ein paar Hotels wieder ihr eigenes Wlan machen, mir egal.

Es gibt übrigens auch in Schweden, Norwegen & anderen Ländern mit super Internetausbau eine Art Freies Wlan-Bewegnung. Slowenien …

Wollte nur niemand haben.

Der Erfolg des schwer nutzbaren Freifunks, mit teilweise noch schwerer nutzbarem Internet (wenn überhaupt), war doch eher überschaubar, wenn man mal ehrlich ist?

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Es „gab“ auch Smartphones vor dem iPhone…