Hallo liebe Mitfreifunker!
Man kann aus vielen Gründen gegen die neue Vorratsdatenspeicherung sein, aber der Freifunker in mir sitzt gerade mit einer Tüte Popcorn entspannt zurückgelehnt da und schaut breit grinsend zu, wie die Bundesregierung die neue VDS in den Teich setzt.
Der Freifunk ist zz. komplett raus aus der Vorratsdatenspeicherung.
Er ist sogar aus mehreren Gründen raus. Jeder der sich mit Datenschutz- und Telekommunikationsrecht auskennt, sollte das sofort sehen. Wenn die Bundesregierung tatsächlich vor hatte vom Freifunk eine Vorratsdatenspeicherung zu verlangen - das Austauschen des Begriffs „Anbieter“ aus der alten VDS gegen „Erbringer“ bei der neuen VDS könnte darauf hinweisen - dann hat sie es wirklich dumm angestellt. Ich werde jetzt nicht verraten, was es genau ist, weil ich nicht möchte, daß die Bundesregierung noch nachbessert. Falls die neue VDS Gesetz wird, werde ich es erklären. Ich weiß, so eine Aussage ist unbefriedigend, aber es ist taktisch klüger so.
Bis dahin noch eine Anmerkung zu einer Diskussion, die hier und bei Netzpolitik.org komplett in die falsche Richtung läuft. Der geplante neue § 113b Abs. 3 enthält eine Formulierung, die falsch interpretiert wird.
„[…]
(3) Die Erbringer öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste speichern
[…]
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt, sowie eine zugewiesene Benutzerkennung,
[…]“
Der Begriff „Benutzerkennung“ macht offensichtlich Probleme. Es gibt im Telekommunikationsgesetz immer wieder mal Fachbegriffe aus der Telekommunikation, die nirgends definiert sind und dann auch nur einmal im Gesetz vorkommen. „Teilnehmernetzbetreiber“ in § 108 TKG ist so ein Begriff, der im Gesetz nur einmal auftaucht. Trotzdem weiß in der Telekommunikationsbranche und bei der BNetzA jeder sofort was gemeint ist. Fachterminologie eben. Genauso ist das auch mit dem Begriff „Benutzerkennung“. Den wird es im TKG zukünftig dann auch nur einmal geben. Außerhalb des GesetzesLink zum aktuellen Gesetzentwurf wird er aber sehr viel häufiger benutzt (z.B. hier Seite 4 oben Link zu BNetzA). Allgemein wird darunter ein Zugangs- oder anderes Identifikationsdatum verstanden und niemals Telekommunikationsverkehrsdaten. Es ist völlig abwegig darunter einen TCP-Port oder eine MAC-Adresse zu verstehen. Es ist eine Kennung die dem Benutzer i.d.R. vom Telekommunikationsdiensteanbieter zugewiesen wurde. Der Vorgang der Zuweisung ist entscheidend! Eine Benutzerkennung identifiziert i.d.R. den Vertragspartner des Anbieters als Person und nicht irgendwelche Technik. So etwas kann eine Kundennummer, ein besonderer Anmeldename oder -kode etc. sein, der vor Inanspruchnahme des Dienstes eingegeben werden muß.
Soweit mir bekannt, gibt es so etwas im Freifunk nirgends.
Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein