Für mich steht die initiale Frage immernoch im Raum:
Für den unwahrscheinlichen Fall eines Druckabfalls in der Kabiner Abmahnung gegen jemanden, der einen FF-RL-Gluonrouter mit Strom versorgt (um es mal so zu umschreiben):
Würde der Verein sich da in jedem Fall juristisch engagieren? Oder unter bestimmten Bedingungen? Oder generell gar nicht?
Wie wäre das weitere Vorgehen in so einem Fall?
Oder lautet die Ausage „muss man mal schauen, wissen wir noch nicht“?
(Wäre auch o.k., müsste aber auch kommuniziert werden.)