§ 6 TKG – gewerbliche Meldepflicht, § 109 TKG – Sicherheitskonzept, Sicherheitsbeauftragter

Hallo zusammen,

ich habe mir gestern den Vortrag Pflichten beim Betrieb eines Freifunk Knotens von Reto Mantz angeschaut.

In diesem erzählt er, dass z. B. jedes Café ihren FF-Knoten bei der BNetzA melden muss. Außerdem muss nach § 109 für diesen/diese Router ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Ein Sicherheitsbeauftragter für eine Community, der die Technik beschreiben kann, wäre für die „Gewerblichen“ auch eine riesen Erleichterung.

Ich bin leider in Eile. Schaut Euch das bitte bei Gelegenheit an, ich schreibe später noch etwas mehr dazu.

Ich habe die Frage schon früher mal gestellt:

Hier

Ein How-to bzw. best practice ist daraus leider nicht hervorgegangen.

Danke Jonas, ich war im September nicht im Forum und habe mein Fehlen auch nicht nachgeholt. Offensichtlich habt Ihr Euch schon darüber ausgetauscht. Ich hole das nach und schaue mich in Mainz um. Entschuldigt den Doppelpost.

Ich fand den Schluss, das einfach zu ignorieren bzw. von der Community/dem Verein keinen „Leitfaden“ zu entwickeln auch nicht wirklich befriedigend. Also falls es da einen neuen Stand gibt, dann bin ich über Hinweise oder zumindest eine Diskussion glücklich :wink:

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Moin,

dazu ist etwas für die kommende Vorstandssitzung am Sonntag in Planung.

Grüße,
Sebastian

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Ich würde mich über eine Ergebnismitteilung oder Besser sofern ihr zu einer möglichen Empfehlung kommt über ein offizielles Statement dazu freuen, denn für mich waren die bisher hier im Forum vorgeschlagenen Ergebnisse auch nicht wirklich befriedigend.
Auch mein Versuch dies in der lokalen Community bei einem Treffen anzusprechen endete damit, dass die Aussage kam dass Freifunk Rheinland ja Provider sei und somit eine Meldung nicht nötig.

Ich glaub zur Zeit herrscht zu diesem Thema bei den meisten Unwissenheit bzw. Halbwissen. Hier macht es sicher Sinn mit einer Stimme zu Sprechen, da ja auch zunehmend Gewerbetreibende angesprochen werden bei Freifunk mitzumachen.

Würde mich interessieren,
was denn bei der Vorstandssitzung im Dezember als Ergebnis heraus gekommen ist.
Eine Empfehlung oder ein offizielles Statement zum Thema habe ich nicht finden können.
Hab ich etwas übersehen?

Sven

Da scheint es auch eher auf die Laune des Mirarbeiters anzukommen: Anmeldung eines Hotspots bei der Bundesnetzagentur – Freifunk Bad Oeynhausen

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Fazit aus dem Mumble zum Thema am Sonnntag: Hotels, Cafes, etc. müssen sich nicht anmelden, da diese primär kein WLAN anbieten, sondern einer anderen Tätigkeit nachgehen; Vereine, die Supernodes und/oder Router betreiben dagegen schon. @CHRlS möge mich korrigieren, falls ich das falsch wiedergegeben habe.

Die Anmeldung und das Sicherheitskonzept werden kommen, ein offizielles Statement wird unmittelbar danach veröffentlicht, siehe:

15.1. wird nichts draus, wir sind aber dran.

Das ist so das Fazit, genau…

…weil die Vereine zumindest vorhaben kostendeckend zu wirtschaften, während andere die Leistung selber auf eigene Kosten erbringen. Die Werbewirkung und mögliche Mehreinnahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Entprechend ist der gemeinnützige Verein aus Sicht der BNetzA gewerblich, und die Firma nicht - herrlich paradox, oder? :wink:

Für Privatpersonen gilt es entsprechend ebenfalls, diese müssen sich auch nicht anmelden, auch wenn man in Bezug auf die möglichen Konsequenzen davon nur abraten kann.

Unterm Strich ist es jedoch so das man es in jedem Fall nur empfehlen kann, wenn es von der BNetzA akzeptiert wird, alleine schon um ein Stück Papier zu haben, mit welchem man sich legitimiert. Ansonsten muss jeder kleine Pups immer über Anwälte geklärt werden, das kann im Endeffekt imho auch nicht der richtige Weg sein.

Dann lieber einmal Augen zu und durch, so schlimm scheint es nicht zu sein, wenn so ein bisschen ausreichen wird:

Die Meldepflicht hat sich dann wohl erledigt. Yeeeh und danke an die Kanzlei Mieth an dieser Stelle.

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Da steht nix, was nicht schon längst bekannt und in großer Runde auch bereits im letzten Meeting angesprochen wurde.

Der Rechtsanwalt ist schlichtweg nicht gewerblich, da er den kostenfreien Zugang mittels WLan nicht in der Absicht erbringt, damit zumindest Kostendeckung zu erreichen.

Zudem ist der Twitter Post schlicht irreführend, da die Anmeldung genau deshalb abgelehnt wurde, weil der Rechtsanwalt eben genau NICHT in mindestens kostendeckender Absicht handelt.

Äh Meeting? Ich bin aus Münster.

Bezieht sich das auf die Umsatzsteigerung in einem Restaurant durch Freifunk? Das dürfte wohl nicht messbar sein.

Interessant ist doch eher, dass die BNetzA selbst sagt, dass sie Wlan-Teilung über die DSL-Leitung nicht als Kommunikationsdienst verstehen. Vllt. haben sie das Meshen aber auch nur nicht verstanden.

Wie auch immer, wollte es hier nur Mal thematisch passend einsortieren, da ich den Link erst heute morgen bekommen habe.