Fortsetzung der Diskussion von Änderung von Tunnelendpunkt-IP-Adressen:
Ich probier’ mich mal am Threadabspalten, denn mit dem orginären Thema hat das ja wirklich nicht mehr viel zu tun.
Nunja. Da gehen IMHO verschiedene Ebenen durcheinander:
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BNetzA: Anbieter von blablabla müssen sich (kostenlos) registrieren, wobei die Registrierung lt. BNetzA keinen Status (aka „Ihr seid jetzt Provider im Sinne des Gesetzes XYZ“) mit sich bringt.
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Abuse-Handling/selbst ausleiten: Wenn man „selbst ausleitet“, tut man das über IP-Adressen, die auf einen selbst eingetragen sind (d. h. zu z. B. 203.0.113.0/24 steht in der RIPE-DB, daß diese oder jene Organisation Inhaber ist) — im Gegensatz zu den VM-IPs, die eben i. d. R. auf den Hoster eingetragen sind. Nächste Hürde: viele Prozesse/Tools adressieren nicht mehr den Nutzer, sondern den ISP, d. h. den Anbieter, über dessen ASN das Netz geroutet wird.
Bekanntes Beispiel ist der BUND-Spam-Bot: hört CERT BUND von z. B. von einem offenen portmapper in einem deutschen IP-Netz, ›informiert‹ CERT BUND nicht etwa die Verantwortlichen für jenes Netz, sondern die Verwantwortlichen, die dieses Netz gen Internet konnektieren. Das heißt: Falls man also das nicht über ein eigenes AS routet, behelligt CERT BUND den Upstream-Provider.
Das mit »selbst ausleiten auf IPs, die auf unsere $LegalEntity eingetragen sind« könnte somit funktionieren, wird es praktisch aber nicht: Abuse- u. dgl. -Anfragen landen erfahrungsgemäß weiter beim »ISP«, also dem Anbieter, über dessen ASN – Autonomous System Number – das Freifunk-Netz mit dem Internet verbunden wird. Und der ist ggf. schnell genervt von diesem Kunden, der Arbeit erzeugt und, aufgrund der erzeugten Bandbreite, nichtmal anständige Marge erwarten läßt.
Also will man, beschreitet man diesen Weg, eigentlich auch schnell eine AS-Nummer zugewiesen bekommen — kostet aktuell einmalig(!) 50 EUR + Steuer (MwSt-Aufschlag RIPE NCC) + Steuer (deutsche MwSt).
Für eine ASN (»ein AS«) wiederum braucht es eine juristische Person, wenn man nicht mit seinem eigenen Namen gelistet werden will. Der deutsche nichteingetragene Verein kann zwar bei manchen Dingen »quasi« eine solche sein — das stört das RIPE NCC aber nicht, ohne Amtsgerichtseintrag (e. V.) oder Handelsregisterauszug (UG, GmbH usw.) ist der Inhaber eine Privatperson, ausgewiesen durch seinen/ihren PA.
Sofern diese dem Antragssteller nicht kommuniziert wurden, und vom Gegenteil habe ich nichts gelesen, macht das die Sache um keinen Deut besser.
Feel free.
It’s for free, pal!
Wahrscheinlich, allwissende Müllhalde befragen; hat mit dem Backbone-/ISP-Thema aber nichts zu tun.