wie ihr sicherlich vernommen habt löst sich der Verbund freier Netzwerke NRW e.V. aller Voraussicht nach zum Ende des Jahres auf.
Die Community Leverkusen sucht daher ein neues Zuhause.
Konkret brauchen wir eigentlich nur ein rechtliches Konstrukt, das für uns Spenden entgegen nimmt, Spendenbescheinigungen ausstellen kann und für uns im eigenen Namen Server anmietet.
Unsere jährlichen Serverkosten sind in der Regel zu über 100% durch Spenden gedeckt. Zudem haben wir noch einige Assets in Form von Hardware, die in städtische Anlagen eingebaut ist (Flüchtlingsheime, Laternen, Busbahnhöfe).
Wir sind was Gateways und Firmware angeht autark, benötigen also keine Kapazitäten von Leuten, die Gateways betreiben oder Firmware bauen.
Dürfte schwierig werden, weil die gemeinnützige Schiene immernoch nur über Bildung und so’n beiläufigen Kram möglich ist. Durch eine Aufnahme eurer Community erhöht man den finanziell schwierigen Teil.
Wir sind nicht gemeinnützig, somit könnten wir eure Spenden nicht annehmen.
Nun seid »Ihr« aber per se nicht gemeinnützig – AO und AEAO sehen das nun mal so – und damit ein Sargnagel zur Gemeinnützigkeit derer, die Gelder zu Euch durchschieben sollen. Just in case, so sieht es leider aus:
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51. 59, 60 und 61 AO vom 28.01.2015 aufgehoben mit Wirkung ab:
01.01.2020 (Kalenderjahr, das auf die Aufhebung der Feststellung folgt ‐ § 60a Abs. 5 AO)
Der für die vorgenannte Körperschaft mit Datum vom 28.01.2015 erteilte Bescheid über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen enthält einen materiellen Fehler. Der Feststellungsbescheid wird daher nach § 60a Abs. 5 AO aufgehoben.
Es wurde festgestellt, dass der Verein durch den Aufbau und das Betreiben eines freien WLAN‐und Internet-Netzwerks eine Tätigkeit darstellt, die nicht im abgeschlossen Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung (AO) aufgeführt ist.
Nach der Satzung sowie den eingereichten Unterlagen besteht die zentrale Tätigkeit des Freifunk Rhein-Neckar e.V. im Aufbau sowie im Unterhalten und Pflegen eines freien WLAN-Netzes.
Das kann nur die Bundespolitik heilen, aber leider kann man da nur das alte Klagelied anstimmen: »Wer hat uns verraten? Die Christ- mit den Sozialdemokraten!«
(Bitte nicht falsch verstehen; das Ansinnen ist legitim, aber der Durchleiter müßte ja, um seine Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, die Eure prüfen, und das wird meistens nicht klappen, falls Ihr »normal Freifunk« macht.)
Könnt ihr bitte mal prüfen ob der FFRL hier unterstützen kann? Wäre vielleicht ein schöner Schritt in den FFRL aktive und engagierte neue Personen zu bekommen.
Der VfN ist derzeit noch gemeinnützig. Da aber die „Verlängerung“ ungewiss ist, war das einer der weiteren Gründe für die Auflösung. Von einer Auflösung des Status haben wir nichts erhalten.
Formal ja, wenn in Euren Berichten Ausgaben für (Freifunk-) Infrastruktur auftauchen und ein Pedant prüft, welchen gemeinnützigen Zweck z. B. VM-Hosts für Vereinsmitglieder wohl konkrent haben, könnte es eng werden.
Ich bezog mich aber gerade nicht auf den e. V. (vor Auflösung), sondern Euch, die Community/Gruppe Freifunk Leverkusen. Ihr sucht ja gerade ein neues, gemeinnütziges Dach, und nach AEAO und AO ist Freifunk umsetzen eben kein förderwürdiges Tun. Bildung, gerne, praktisch umsetzen eher so nö.
Da aber die „Verlängerung“ ungewiss ist, war das einer der weiteren Gründe für die Auflösung. Von einer Auflösung des Status haben wir nichts erhalten.
Aber falls Ihr Euch in LEV nun neu als Verein organisiertet und in die Satzung schreiben würdet, was Ihr bislang tatet und zu tun vorhabt, hieltest Du dann die Zuteilung der Gemeinnützigkeit für wahrscheinlich?
Die Änderung der AO in Bezug auf FF, die im Februar noch groß angekündigt wurde,
ist zwischenzeitlich wohl unter die Räder gekommen. Bei der Halbzeitbillanz ist
davon nicht mehr viel übrig geblieben, mit Ausnahme, dass man auf Seite 61 in
der Zeile 1787 dazu ausführt:
. "Zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und Ehrenamts planen wir u. a. eine Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts."
Von Freifunk und Änderung der AO ist da keine Rede mehr…
Warum nicht mit dem Finanzamt zusammen setzen und klären unter welchen Bedingungen man einem neu gegründeten Verein die Gemeinnützigkeit anerkennen würde? Das geht ja durchaus, sofern Infrastruktur wenn überhaupt nur zu ganz geringem Anteil betrieben wird.
Weil das in diesem Thread offtopic ist.
Freifunk Leverkusen sucht ein neues Zuhause und will explizit NICHT einen neuen Verein gründen.
(Wenn sie das wollten, dann könnten sie doch auch den existierenden VfNNRW übernehmen, der meines wissens nachwie vor über eine Gemeinnützigkeit verfügt.)