Freifunker mit geschäftlichem Hintergrund

Hallo,
in den letzten Tagen und Wochen haben uns über unser Ticket-System vermehrt Anfragen von verschiedenen Unternehmen erreicht, die Freifunk-Router aufstellen möchten.
Häufig sind das Anbieter von Ferienwohnungen, die ihren Gästen einen kostenfreien Netzzugang bieten möchten. Da wir auch in der Vergangenheit schon häufiger an Geschäfte, Bars und Restaurants Router gegeben haben und ich auch nicht wüsste, was dagegen sprechen sollte, sollte das auch weiterhin kein Problem sein.
Neu dagegen ist, dass uns nun auch eine Anfrage von einem Unternehmen erreicht hat, das als IT-Dienstleister tätig ist und Freifunk-Routern bei Kunden installieren möchte, die gerne einen eigenen Hotspot für ihr Geschäft haben möchten. Grundsätzlich also eine ähnliche Situation, allerdings finde ich es etwas problematisch - oder zumindest diskussionswürdig - das der Freifunk-Router in dem Fall im direkten Zusammenhang mit einer nicht kostenlosen Dienstleistung/Geräteinstallation ausgegeben wird. Allgemein finde spricht auch hier nichts grundsätzlich dagegen - Freifunk soll ja eben für alle sein. ABER wir sollten für diesen Fall einige Auflagen machen, um Ärger zu vermeiden

Vorschlag:
Stellt ein kommerzieller Anbieter Freifunk-Router bei Dritten auf, so muss er

  • den Dritten kurz über die Grundidee von Freifunk belehren und
  • insbesondere klarstellen, dass der Dritte nicht für Betrieb oder Nutzung des Freifunk-Routers zahlen muss, sondern höchstens für Hardware und Installation durch den kommerz. Anbieter
  • den Dritten auf den experimentellen Charakter des Netzes aufmerksam machen und darauf hinweisen das der Kunde keinen Anspruch auf korrekte Funktion (schon gar nicht uns gegenüber) hat

Eigentlich wären das schon ganz grundsätzlich Punkte, die sich (zusätzlich und für alle Nutzer (einmalig pro mac?)) auf einer Splashpage gut machen würden, aber gegen die sind einige ja etwas allergisch :smiley:

Meinungen?

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a) OLG Köln (noch nicht rechtskräftig, aber immerhin ein OLG, verkürzt wiedergegeben): kommerzielle Nutzung von der Allgemeinheit zugewiesenem Raum (2.4 GHz) ist rechtswidrig

b) grundsätzlich späche nichts dagegen, wenn die Router als Freifunk-Router stehen und dafür keine Gebühren/Kosten/etc. erhoben werden, sondern eben für ALLE nutzbar und anbindbar sind.

c) sollen mal eine nenneswerte Spende abdrücken, dann bekommen sie dafür Freifunk-Router (mit Freifunk-Label)

d) grundsätzlich sehe ich keinen Unterschied, ob ich einem Gastwirt einen Router hinstelle oder einer Wohnungsbaugesellschaft 1.000 oder einer Stadt 10.000 (wie jetzt in Wuppertall geplant). Knackpunkt ist immer: JEDER muss sich anschliessen können, also auch einfach WIFI aufstellen und dabei sein, auch mit VPN, und keinem der Beteiligten darf dafür irgendwas berechnet werden oder eine Verpflichtung (MItgliedschaft, Zahlung, sonstwas) als Voraussetzung zur Teilnahme bestehen.

Wenn das sicher ist, dann ran mit den Ferienwohnungsbesitzern.

Edit
Werbung damit ist natürlich, macht ja auch jeder Wirt mit seinem Aufkleberr „HIer freies WLAN“, und bei Wohnugnsbaugesellschaftne ist die Erhöhung des Wohnwertes das Argument.

Da spricht nichts gegen, solange klar ist, dass es eben keine SLAs gibt und dass es nice wäre, wenn der Anbieter ordentlich fördern würde.

Kann ich dazu mal einen Link haben / Urteilsnummer? Das führst du hier relativ häufig an, aber ich habe beim Nachgooglen nichts dazu finden können.

dort ist auch der Link zum Originaltext. (mit einigen bemerkenswerten Formulierungen, die auf die grundsätzliche Haltung des OLG zu dem Komplext weisen, aber halt nicht rechtskräftig, sondern vor dem BGH)

Ich finde es gut und deine Punkte sind sinnvoll. Es sollte wirklich darauf hingewiesen werden, dass es eine nichtkommerzielle Gemeinschaft ist. Und wer mitmachen möchte, ist herzlich eingeladen.

Im Endeffekt reicht es ja einen Flyer dabei zu haben und kurz die drei Grundzüge zu erklären.

Sehe ich genauso. Wenn jemand Geld mit freier Software oder eben freien Netzwerken verdient, dann finde ich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein das Projekt finanziell oder personell zu unterstützen.

Und wenn die das „mit SLA“ anbieten, dann soll das ja nicht unsere Sorge sein. Entweder die erfüllen dann halt ihren SLA nicht und müssen zahlen oder sie greifen dem Admin-Team personell und 24/7 unter die Arme. :wink:

Die Diskussion erinnert mich ein wenig an die Beipackzettel-Diskussion für Router. Kann man das irgendwie verbinden? Ich würde dann auch nochmal eine öffentliche Version des Zettels ausstellen damit zusammen dran gearbeitet werden kann.

Zum Drittanbieter-Service:
Die Diskussion hatten wir ja schonmal dass im opensource-Feld halt gerne Geld durch „Dienstleistung“ verdient wird. Auch hier wird man da nicht viel machen könnnen. Den Knotenbetreiber selbst davon zu unterrichten halte ich jedoch für sinnvoll - folglich auch die Punkte wie im Vorschlag oben erwähnt.

Meiner Einschätzung nach sind viele Geschäfte noch zu kapitalistisch unterwegs was das Thema angeht und sich bereitwilliger zum Thema Freifunk zeigen, wenn für Sie was dabei rausspringt…so wird mir dann auch immer ungläubig die Frage gestellt, was ich davon hätte. An einem gemeinnützigen Gedankengut ist gar nicht zu denken…absurd, skuril, völlig idiotisch…

Vielleicht können wir einen gemeinsamen Konsens finden der das Pico Agreement und auch die Rheinland Backbone Richtlinien für Non-Techies besser verständlich macht und diesen Ansatz hier mit rein nehmen. Mit den aktuellen Policies kann ich hierzulande nichts anfagen. Eine Erklärung die erklärt werden musss ist für mich durchgefallen…

…bitte nicht.

Hiernochmal das Thema zu Policies Rheinland

Pico Peering Agreement
http://www.picopeer.net/PPA-de.html

Ich habe den Beitrag in ein vorhandenes Thema verschoben: Freifunk, Fon und das OLG Köln