Neuregelung Telemediengesetz §8 und die potentiellen Folgen für Freifunk mit VPN Umleitung

Geht’s noch? „hebelt wohl künftig“ ist ein absichtlich nicht als Fakt misszuverstehender Titel und im initialen Post frage ich auch nochmal, ob da jemand eine optimistischere Interpretation parat hat. Was fällt dir ein hier irgendwelche Threadtitel nach deinem Gutdünken zu ändern und wer ist dafür verantwortlich, dass du das überhaupt kannst?

Du kannst mich gerne bitten, einen in deinen Augen völlig irreführenden Titel anzupassen, aber es gehört nicht zu den Aufgaben eines Moderators, irgendwelche inhaltlichen Korrekturen an Texten vorzunehmen. wtf.

Ich habe genau 0 Verständnis dafür, wie du zu dieser Annahme kommst. Ich weiß nicht, was da gerade im Wasser ist, aber wenn Freifunk nur mit einem (wie gesagt bald gar nicht mehr funktionierenden) Captive Portal legal betrieben werden, dann ist das genau null Gewinn für irgendwen.

Über deine verquere Definition von Trollpostings sehe ich im Sinne des öffentlichen Friedens mal hinweg.

Davon ab: Entschuldigt, dass ich nicht zuvor nochmal gesucht habe. Ich nahm an, es handle sich bei der verlinkten FAQ um eine neue Veröffentlichung und ging daher davon aus, das könne für Freifunk relevant sein. Dass da bereits eine anwaltliche Einschätzung zu existiert die für uns positiv ausfällt, freut mich.

Ich schraube nach der heutigen Erfahrung dann mal meine Teilnahme im Forum wieder runter.

Grüße,
dictvm