Verschärfung der Gesetze für private WLan Hotspots

Wobei in dem Text ja gesagt wird:

Wir haben versucht, das von der Bundesnetzagentur zu erfahren, besonders viel Aufschlussreiches in Bezug auf die Praxis im WLAN gab es dabei nicht. “Die Teilnehmeranzahl bezieht sind in diesem Zusammenhang auf die Anzahl der vertraglich an den Anbieter gebundenen Kunden,” ist jedoch zu lesen und das bewegt zu der Annahme, dass offene WLANs damit aus dem Spiel wären und sich die Anordnung auf beispielsweise Telekom-Hotspots und ähnliche beschränken würde.

Man aber nicht weiß, ob sich das dann nicht vielleicht noch ändern kann.

Ich kann mir gut vorstellen, dass man vielleicht in Zukunft allein durch das Verbinden zu einem WLAN ein implizites Geschäftsverhältnis haben möchte (keine Ahnung ob das möglich ist, und wieviele Gesetze man dafür aufbohren muss).

Sonst sind ja auch alle möglichen Interaktionen geregelt. Wenn ich morgens am Kiosk sage „Einen Kaffee bitte“ hab ich ja auch einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen, ohne irgendwo zu unterschreiben. Vielleicht fügt man dann im BGB einen Passus zu, der ein Geschäftsverhältnis, das automatisch bei der Nutzung eines fremden Netzes entsteht (ohne Verträge zu unterscheiben oder Splashscreens wegzuklicken), definiert?

Keine Ahnung, wenn der politische Wille da ist, kann der Gesetzgeber ja erst einmal machen, was er will, solange es sich nicht mit anderen Gesetzen beißt (die man ja auch abschaffen/ändern kann…) oder gegen Grundrechte verstößt…

Hat ich doch schon weiter oben angesprochen. Ist wichtig zw. Eigentümer und Besitzer zu unterscheiden, bzw. Strukturen zu schaffen, das man im Notfall den Verein als ISP, also als Eigentümer ausweisen kann. Der Besitzer des Routers ist dann raus. Vergl. dazu Schneeräumpflicht des Eigentümers versus Mieter! (Ich weis das es im RECHT keine Analogien gibt aber ich bin kein Jurist:-))
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Aber da müssen Juristen ran, wir können das nicht rechtlich übersehen:-((
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Ist da im Mumble was gelaufen? Was sagt der Förderverein dazu? usw.
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Fragt
Dieter

Bevor ich jetzt wirklich „schlafen gehe“:-))
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Wie kriegt man eine öffentliche Anhörung/Hearing zu diesem Thema in den BT? Besser schon im Vorfeld…? Als öffentliches Thema auf irgendwas (ähnlich TTIP) ungleich Pegida:-((
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Da könnte man etwas gewichtigere Stimmen ans Pult und die Öffentlichkeit bringen, bevor das Kind, der TKG §8 in den „Brunnen“ fällt.
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Noch ist es nicht mal eine Kabinetsvorlage, danach kommt es in die Ausschüssen, dann in die Lesungen. Ist das durch den BR Zustimmungspflichtig? TKG im Grunde nicht, aber es berührt die Gestalltungsfreiheit der Länder in der Infrastruktur??? usw.
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Oder haben wir hier alle nur den „Aluhut“ aufgesetzt? :slight_smile:

Müde
Dieter

Eine Stellungnahme / Pressemitteilung zu dem Dummfug den die GroKo sich von Ihren Lobbyisten auf die „Digitale Agenda“ klatschen lässt durch den e. V. wäre eine gute Sache.

Ein interessanter Blog zu diesem Thema. Er enthält auch einen Link zum Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vom 17.1…

Ich habe den Blog–Artikel bisher nur quer gelesen, aber allein die Überschriften lassen eine gewisse Kritik an dem Entwurf erahnen:
Die Lösung zur Verschärfung des Problems oder Illegale Vorratsdatenspeicherung droht wegen unklarem Gesetz

Ein sehr Lesenswerter Artikel wie ich finde: Der WLAN-Gesetzesentwurf der Bundesregierung (§ 8 TMG) im Detail – ein zweiter Blick – oder doch lieber weggucken? | Offene Netze und Recht

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Für mich steht fest: Die Störerhaftung im Wlan-Bereich muss weg. Allein schon der Gedanke an eine falsche Router-Konfiguration oder an einen eventuellen Bug in Openwrt, der dann die Möglichkeit bietet aus unserer VPN-Absicherung auszubrechen, sollte auch bei den „Das ist für uns gut“-Leuten klar machen, dass wir hier in einer Linie gegen die Haftung stehen sollte.

UPDATE der Förderverein hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen aktiven Freifunkern eine Position herausgegeben: WLAN-Gesetzesentwurf der Bundesregierung (§ 8 TMG) würde zu mehr Rechtsunsicherheit und einem negativen Effekt auf die Verbreitung von Funknetzwerken führen › Freifunk statt Angst

Update: Was sagen wir dazu?

http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=695502.html

Das BMWI nennt das noch immer einen Referentenentwurf, der nun öffentlich gemacht wurde und an „Länder und Verbände“ versandt wird.

Freifunk statt Angst hat schon eine Replik und nennt es den „finalen Gesetzesentwurf“.

Was denn nu? @Maltis übernehmen Sie, kannst du da Licht ins Dunkel bringen? :smiley:

Also ich finde den Vorschlag toll.
Damit werden wir als Freifunker („Freifunk in der Provider-Rolle“) für die nächsten Jahre unsere Position als „einzige sinnvolle Lösung für Privatleute zum Wlan-Teilen“ zementiert bekommen.

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Zementiert würde ich es nicht nennen, denn es bleiben auch hier Rechtsunsicherheiten. Aber was ist in der Juristerei schon sicher. Alles ist solange klar und sicher, bis wieder ein Rechtsverdreher ein neues Schlupfloch gefunden hat, um es anders auszulegen. Von daher teile ich Deine Meinung, @adorfer.

Heute Morgen habe ich im Radio gehört, dass die Erleichterungen bezüglich Störerhaftung für „Gewerbliche Anbieter“ nur gelten sollten solange das WLAN verschlüsselt ist.
Damit würde das ganze für Freifunk mit unverschlüsselten WLAN nicht gelten. Gewerblich hin und her…

Was die Störerhaftung mit encryption zu tun hat kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen.

Ich meine mich vage daran zu erinnern das es momentan empfohlen wird zu verschlüsseln da die meisten DAUs ja nur 2 Einstellungen an ihren Geräten konifigurieren können:

Offen und unverschlüsselt für alle
oder eben verschlüsselt nur für einen eingegrenzten Personenkreis (die die den Key haben).

Indem man also seinen Anschluss verschlüsselt verhindert man das jemand unbefugtes, kriminelle Aktivitäten über den eigenen Anschluss tätigt. Das wiederum schützt einen davor als Mit-Störer belangt zu werden.

Technisch schützt also nicht die verschlüsselung sondern die Zugangskontrolle vor Mithaftung.
Wird nun juristisch die Notwendigkeit der Zugangskontrolle nicht mehr verlangt, kann die verschlüsselung ja vollkommen egal sein.

Oder Kurz gesagt:
Wenn ich jemanden ohne Identifikation Zugang geben darf, was ändert es dann ob dieser dann verschlüsselt ist?

Verpasse ich hier grad was ?
Gibt es abseits der Störerhaftung noch etwas was verschlüsselung vorschreibt?

Geschäftsmäßig nicht gewerblich.
Heißt nur für den Freifunk, dass er sich anpassen muss, weil „geschäftmäßig“ würde ich es nach meiner Auslegung nennen.

Wie wäre es mit einem „ganz schwierigen“ freifunkweites Kennwort (wie wärs mit „freifunkfueralle“), welches man nur bekommt wenn man auf der Homepage von Freifunk einen Haken anklickt, dass man nichts unrechtmäßiges macht und man das Passwort nur selbst nutzen darf und nicht weiter geben darf. (Klar das muss man EINMAL vorher machen oder noch per mobiler Datenleitung)

Erfolg: Das Netzwerk ist verschlüsselt und nur für den Benutzer nutzbar, der den Hinweis kennt nichts unrechtmäßiges zu tun. Damit wäre nach meinem Ermessen das neue Gesetz erfüllt.

Als Pessimist sehe ich das etwas Anders. Der Gesetzentwurf hat imho die Absicht einen anonymen Zugang zum Internet grundsätzlich zu verhindern. Das ist das Ziel, auch wenn manche glauben das die verantwortlichen Politiker einfach zu Blöd wären und der Entwurf aus Unverstand so missraten ist. Ich unterstelle hier volle Absicht.
Folglich werden evt. auftretende Schlupflöcher gestopft werden.Wer kann schon sagen das die Provider-Rolle für FF auf Dauer bestand hat? Ein paar Auflagen für Provider die FF nicht erfüllen kann und FF ist in der jetzigen Form Geschichte.

…vor allem da „Freifunk“ offiziell keinen Providerstatus hat - das ist afair. lediglich bei einer (Meta)Community der Fall.

Heise hat ein (wie ich finde) pikantes Detail:

Mit der neuen Initiative will das Wirtschaftsressort auch eine weitere Zusage aus der Koalitionsvereinbarung aufgreifen und die Haftung von Sharehostern verschärfen. Paragraph 10 TMG soll dazu so geändert werden, dass die generelle Haftungsfreistellung für „besonders gefahrgeneigte Dienste“ aufgehoben wird. Darunter fasst der Entwurf etwa Anbieter, bei denen „weit überwiegend“ Inhalte rechtswidrig gespeichert oder verwendet werden.

Dadurch, dass dieser Passus drin ist, ist für mich ziemlich klar, dass die primäre Intention des Gesetzesentwurf eben nicht der einfachere Betrieb eines WLAN-Netzes und die Verbesserung der WLAN-Abdeckung ist.

Bei dem Gesetzesentwurf geht es wohl ausschließlich darum, Schlupflöcher für Raubkopierer zu schließen. Die Regulierung der WLANs verfolgt den selben Zweck. Diese Regulierung wird dann noch schön PR-technisch angestrichen, dass man ja Deutschland modernisieren wolle, und überall WLANs haben möchte, aber das ist eben nicht der Primärzweck.

Daher wird man noch so gut argumentieren können, wieso das Gesetz schlecht für die WLAN-Abdeckung ist, aber man wird nicht hören. Denn das interessiert keinen und ist nur der angebliche Zweck des Gesetzes. Wenn ich recht haben sollte, wird es schwierig für uns. Ich hoffe darum mal, ich habe nur vorschnell den Aluhut aufgesetzt.

(Apropos: Das würde btw auch erwähnen, wieso der Entwurf vom Wirtschaftsministerium kommt und nicht vom Verkehrsministerium, oder? Geistiges Eigentum ist ja eher ersterem zugeordnet, digitale Infrastruktur definitiv letzterem.)

EDIT: bin vorschnell auf „speichern“ gekommen. Blödes Touchpad :smiley:

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Ich hätte da ein kleines Problem, wenn wir (die den Providerstatus nutzen) uns auf der Insel der Glückseligen wähnen. Wäre da nicht eher Solidarität mit Gesamt-Freifunk angesagt?

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Also, die privaten Wlan-Betreiberinnen müssen ihre NutzerInnen namentlich kennen.

Kein Problem!
Auf dem nächsten größeren Freifunk-Stammtisch (kombiniert mit einer PGP-Keysigning-Party) gibt es eine Liste der Anwesenden.
Mit Namen, Unterschrift. Und jeder schreibt die Adresse und die SSID seines Wlans dazu („Freifunk“).

Dann kenne ich alle BenutzerInnen namenlich… also zumindest 50-100
Wenn denn einer kommt:
Hier die Liste. Wer’s war? Keine Ahnung, loggen muss ich ja nicht… Schönen Tag noch!

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Tja, dann wirst Du vom Amt halt verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen…