Wie das Land NRW zum Freifunk kam - die Entstehungsgeschichte eines Antrags

Wenn ich mich recht entsinne hat die CDU argumentiert, dass der Breitbandausbau vorangetrieben werden müsse, bevor man damit beginnt sein Internet zu teilen…

Oder anders gesagt: „Wir müssen erst Stadien bauen, damit man überhaupt Fußball spielen kann. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder auf der grünen Wiese spielt, oder gar auf Boltzplätzen?!“

Für mich war das ein Stinkefinger gegen das private Engagement der Freifunker. Hat mich auch geärgert.

Ich fand die FDP da schlimmer für meinen Puls. Weil mir das so vorkam als wären die eigentlich dafür, aber weil das von der falschen Seite (ohne die FDP) gemacht wurde, ist das alles jetzt doof. Oder hab ich da irgendeinen triftigen inhaltlichen Grund verpasst?

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eigentlich kein Argument, der Vorgänger dieses Antrags war seit Oktober 2014 bekannt und bereits im Plenum. Dieser Antrag war seit Tagen/Wochen ebenfalls öffentlich und ging allen Abgeordneten einzeln und den Fraktionen zu.
Für gewöhnlich ist es dann so, dass sich andere Fraktionen einem Antrag einfach anschließen können, dann gibt es einen Neudruck und der Name der Fraktion (in diesem Fall FDP) steht drauf. Nichts ungewöhnliches, passiert ständig.

Wenn man das Anliegen als Fraktion gut findet, der vorliegende Antrag aber einem nicht weit genug geht oder zu unkonkret ist, gibt es die Möglichkeit entweder einen eigenen Antrag zu stellen oder einen Entschließungs/Ergänzungsantrag zum vorliegenden Antrag zu stellen.

Leider gab es im Vorfeld weder Kontaktversuche noch eigene Anträge seitens der FDP. Mich haben die Ablehnungsgründe und die Ablehnung ehrlichgesagt auch überrascht. Eigentlich hätte ich es eher von der CDU erwartet mit dem Hinweis auf „anonyme Internetzugänge v.s. Sicherheits und Strafverfolgungsblah“

Naja, steckst du nicht drin…

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Muss wohl am FREI im Freifunk liegen. Freie Dinge dürfen nur von den Freien ausgehen.

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Was genau bedeutet der angenommene Antrag denn jetzt eigentlich? Dort steht ja nur „Der Landtag stellt fest: […] Der Landtag fordert die Landesregierung auf: […]“. Das klingt ja so, als sei das eine Aufforderung, die aber keinerlei bindende Wirkung für die Landesregierung hat. Mit anderen Worten: Wenns doof läuft ändert sich gar nichts (was natürlich unwahrscheinlich ist, da die Regierungsparteien SPD/Grüne ja auch dafür gestimmt haben). Oder sehe ich da was falsch?

Hallo Marco,

der Landtag ist die sogenannte Legislative. Er macht die Gesetze, sagt wer wofür Geld bekommt und kontrolliert die Landesregierung. Der Landtag ist also der Landesregierung (Exekutive) weisungsbefugt und sagt was sie zu tun hat. Die Landesregierung hat dies dann umzusetzen.
Das ganze wird nach den Spielregeln der Landesverfassung gemacht:

Ein bisschen mehr interessante Informationen zum Landtag ohne komplizierte Gesetzestexte gibt es hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Jugend/Ueber_den_Landtag/index.jsp

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Ein Landtag (Legislative) erstellt Gesetze an die sich auch die Exekutive halten muss. Wenn dort geschrieben steht, dass festgestellt wird, dass etwas ganz toll ist, oder wenn die Regierung aufgefordert wird etwas zu tun, dann muss sie es tun. Es ist nicht so, als ob der Bundeskanzler sagt, dass sie sich bei der Regierung für eine Sache einsetzen werde und damit verschleiert, dass sie ein Teil der Regierung ist.

Die Landesregierung wird nun – da sie wissen, dass es ganz toll ist – entsprechend handeln und ihre Organe der Exekutive entsprechend justieren, Behörden, Ämter, Polizei … Landeskram halt.

Es läuft nicht doof, denn wenn es doof laufen sollte, kannst Du immer noch mit dem vom Landtag abgesegneten Wisch herumwedeln, in dem geschrieben steht, dass es ganz toll ist und man Unterstützung und keine Doofheit erwartet.


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Also den Unterschied zwischen Legislative und Exekutive kenne ich schon. :smiley: Ich war lediglich etwas verwundert weil da „Antrag“ stand und nicht „Gesetzentwurf“ oder ähnliches. Daher war ich davon ausgegangen, dass damit der Landtag die Regierung beauftragt einen Gesetzentwurf zu verfassen der dann im Landtag beschlossen werden muss.

Edit: So sieht für mich ein Gesetzentwurf aus: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-8293.pdf

oha nun wird das fshg wieder durch dorf gejagt :slight_smile:

Es wurde der folgende Antrag zur Abstimmung vorgelegt und mehrheitlich angenommen. Bald wird es im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen gedruckt werden …

Wir haben es hier weder mit einem Gesetz noch einer Verordnung zu tun.
Dennoch sind die Forderungen verbindlich.

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Mit diesem Antrag wird ja Landesregierung aufgefordert so allerlei für Freifunk zu tun. Wie sieht die Sache aus, wenn es irgendwann eine neue Landeregierung gibt? Hat diese Entscheidung dann weiterhin bestand?

Antwort: leider eher nein. Das ist auch immer wieder Streitpunkt im Rahmen der politischen Arbeit.
Daher gilt es jetzt in die Hände zu spucken und zu beweisen, wie wertvoll die eigene Arbeit ist, um nachher nicht einfach vom Tisch gefegt zu werden.

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ohne jetzt das Ergebnis zu verhunzen, da es ja wirklich großartig ist, dass wir nun so was haben, aber dennoch habe ich das Bedürfnis einen Facepalm machen zu müssen: neun Monate Arbeit für einen Antrag, der bis Ende der Legislaturperiode bindend ist und bestand hat; das sind noch 23 Monate.

Kannst Du bitte uns jetzt kurz schildern wie es weiter geht. Der Antrag ist nun im Landeskabinett gelandet und damit passiert nun konkret etwas. Bitte wecke uns, wenn die Landesregierung etwas erlassen hat, auf das wir uns berufen können. Oder kann man nun damit bei irgendeinem Landesgebäude (Landgericht, Gefängnis, …) antanzen und fragen, wo man einen Router aufstellen kann? [das mit dem Gefängnis war natürlich ein kleiner Scherz]

Hast Du einen Link für die Sitzung? … ich habe sie leider verpasst und würde es gern nachholen.

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Hier zu finden:

Danke, genau das wollte ich oben wissen. Hier wird nämlich zum Teil so getan als sei das ein Gesetz.

In dem letzten Tagen hat sogar in der Heise.de der Artikel online gestanden. http://www.heise.de/netze/meldung/Nordrhein-Westfalen-unterstuetzt-Freifunk-2730020.html

Den finalen Antrag habe ich gelesen und bin mir nicht sicher ob ich alle Details durchblicke. Eine kommentierte Version von den Passagen wäre toll!

Was war die


Danke für die tolle Arbeit!

Gunnar

Raesfeld im Kreis Borken