weiß jemand, ob die Verträge des DFN-Vereins es erlauben, Freifunk-APs an ein Hochschulnetz anzuhängen und den Traffic somit über den DFN-Anschluss der Hochschule zu routen?
Kennt jemand ggf. konkrete Beispiel, wo dies praktiziert wird?
Wenn die RWTH bzw. das DFN fremden Transit ausschließen, dann trifft das auch für Freifunk zu.
Edit: Was natürlich nicht ausschließt das der Freifunk Rheinland mit dem DFN-Verein eine Kooperation eingeht. Denn auch der DFN-Verein ist anerkannt gemeinnützig. Eventuell ergibt sich daraus ja was. Aber erst mal Fragen und dann weitersehen.
Das Problem ist weniger das dfn, das Hochschulgesetz in NRW ist hier leider recht deutlich.
Es mussten vor einigen Jahren aufgrund einer Gesetzesänderung Verträge mit kommerziellen Anbietern für die Nutzung von Fasern im Stadtgebiet gekündigt werden.
Freifunk wäre befristet denkbar sofern wir ein passendes Forschungsprojekt mit der Nutzung des Netzwerks verknüpfen würde. Hier würden sich auch nicht technische Themen anbieten.
Auch für Veranstaltungen wie z. B. der Crypto Party wird uns die Nutzung genehmigt.
Na, das hört sich doch gut an. Ich schreibe also an der Hochschule ein Projekt aus, bei dem die Verkehrscharakteristiken an Freifunkzugängen untersucht werden. Das war sowieso geplant. Und dann kann das Studentenwohnheim freifunken.
@MrMM: Kannst du eine Referenz auf die relevante Stelle im Hochschulgesetz NRW posten?
Wäre es mit anderen DFN-Nutzern einfacher, z.B. Fraunhofer?
In Krefeld und MG hatten die Jungs von der AStA massive Probleme bekommen und durften nach einem Pressebericht den Freifunk an der FH Niederrhein wieder abschalten.
Zur Zeit werden andere Lösungren erörtert, Durchleiten durchs DFN wurde klar untersagt.
Es ging halt beim Hochschulgesetz darum, dass es nicht Aufgabe der Hochschule ist, Nicht-Angehörigen der Hochschule Zugang zum Internet zu gewähren. Sobald also die IT-Abteilung der Hochschule auch nur eine Minute Arbeitszeit investieren muss, falls irgendetwas mit dem Freifunknetz passiert ist dies quasi Steuergeld, das die Hochschule für Dinge ausgibt, für die sie nicht beauftragt ist.
Ne spezielle Stelle wurde uns damals nicht genannt, aber ich vermute es ist HG §3 (Aufgaben)
Beim AStA der Hochschule Niederrhein haben wir folgende Probleme:
a) DFN-Verträge (Details wurden mir nicht erläutert - vermutlich geht es aber um die Weiterleitung externen Trarffics)
b) Ein IT-Dezernatsleiter, der einerseits die Freifunk Idee begrüßt, jedoch das Abuse-Management des Freifunk e.V. in Frage stellt. Fall: Nutzer a) lädt Kinderpornos über einen Freifunkanschluss, die Staatsanwaltschaft ermittelt und Freifunk e.V. wird um die Herausgabe der Verkehrsdaten gebeten. Seiner Meinung nach müsste Freifunk e.V. in diesem Fall die IP-Adresse bzw. den Standort des AStA herausrücken und wir hätten ein riesiges Problem.
c) Montage von CPE210s auf Gebäuden des BLB
Das ist ein strafrechtlicher Vorgang - also ja, in dem Fall gehen Daten schon raus, wenn sie überhaupt gespeichert sind. Allerdings kennt das Strafrecht keine Störerhaftung, also wird nur der Täter bestraft.
Klar muss die Einrichtung, an der man einen FFKnoten anbringen möchte, hier mitziehen. Öffentliche Institutionen wie Hochschulen mögen es, wenn andere bereits vorausgegangen sind („Die Universitäten in X, Y, und Z betreiben FFKnoten, wir würden unseren Studenten gerne auch so einen guten Service bieten…“).
Dazu gehören auch Städte etc.
Daher wäre es vielleicht hilfreich, „irgendwo“ eine Liste mit Einrichtungen zu haben, die bereits Freifunk durchleiten.
Wo wäre dafür der geeignete „Ort“?
Die Haltung des DFN ist vermultich für viele von uns interessant. Hier könnte eine Übersicht „unter diesen Voraussetzungen geht es“ (z.B. laufendes Forschungsprojekt) nützlich sein. Am besten wäre es vermutlich, wenn Freifunkter mit entsprechendem Mandat beim DFN vorsprechen würden.
Wer könnte (auf beiden Seiten) der richtige Mensch sein?
Und wie soll man den Täter ausfindig machen, wenn wie ich vermute gar nichts geloggt wird?
Über die MAC-Adresse? Das geht höchstens bei Wiederholungstätern und wenn die Infrastruktur ein Tracking von Mac-Adressen über verschiedene Hotspots ermöglicht. Ein technisch versierter Straftäter würde vermutlich regelmäßig seine MAC-Adresse ändern…
Sorry, aber möchtest Du den Thread hier wirklich mit einer Nebelkerze kapern?
Alternativ könnten wir auch darüber diskutieren, ob das Blitz/EoS-Risiko durch Freifunk-Installationen im Gebäude steigt. Denn selbst bei fachgerechter Montage durch einen qualifizierten Fachbetrie, Abnahme und jährliche Inaugenscheinnahme durch Sachkundige und ggf. Wiederholungsprüfungen:
Das Risiko von Schäden durch Sekundärinduktionen in der Infrastruktur steigt mit (fast) jeder zusätzlich eingebrachten Leiterschleife, selbst wenn diese in Schutzkonzept eingebracht ist und noch irgendwo beim Übergang in die Infrastruktur weiter optisch entkoppelt wird.
Will sagen: Wenn man nicht möchte, dann schiebt man sinnvollerweise erst einmal Nebensächlichkeiten vor, damit man sich die wirklichen Knackpunkte als zweite Linie vorhalten lassen kann. Dann können sich die Leute an den vorgeschobenen Argumenten die Kräfte verschleißen mit Detaifragen und ggf. Gutachten.
das kommt vermutlich auf die Universität an - in $Uni ist es so, dass für Datendosen kein NAT dahinter erlaubt ist. D.h. ein Freifunk-Router würde deswegen schon durchfallen. Wenn man sich als eduroam-Client anmeldet, dann ist man Privat dafür verantwortlich hier gibt es aber an den meisten Universitäten Klauseln, die die Nutzung für Studium und Lehre in den Vordergrund stellen und de-fakto eine auschließliche private Nutzung verbieten.
Also wenn man formal anfragt bekommt man vermutlich ein „Nein“.
Angenommen man nutzt eine Dose über Stura/Asta und ändert die MAC-Adresse auf etwas harmloses (Intel z.B. - nicht TP-Link) und lässt den Freifunk-Traffic über ein VPN laufen - dann handelt man zwar außerhalb des legalen Rahmens aber nobody cares.
Problematisch wird es wenn Abuse aufschlägt. Also als VPN-Terminator kann man es vergessen. Wenn sich so etwas häuft bekommt die Universität vom DFN-Verein Ärger und wird entsprechend handeln… irgendwann kurz nach der 2. Abuse-Meldung wird mal höflich nachgefragt werden…
Soweit ich weiß haben so gut wie alle Universitäten eine Traffic-Flatrate… dennoch schauen die Rechenzentren auf den Traffic - aus Angst vor Missbrauch in den meisten Fällen.
Also für ein Cafe oder so ne Dose mit nem TP-Link Router zu belegen dürfte klappen, wenn man die MAC auf was ändert, was nach Desktop aussieht und nicht so fürchtlicher viel Traffic und kein/wenig Abuse macht. Man muss sich aber klar sein, dass das defakto nicht erlaubt ist d.h. man ist auf Wohlwollen in der IT-Abteilung angewiesen, wenn es klappt - ich kann nur sagen, dass an $Uni diverse Freifunk-Router an DFN-Datendosen laufen ohne Probleme…