Funkregulierung: Folgen für Freifunk auf TP-Link Hardware

Was soll denn eine lokale Petition bringen, wenn das von der EU bzw. ITU verabschiedet wird.

Schlussendlich muss sich Deutschland diesen Vorgaben beugen…

… oder aus der EU austreten!

1 „Gefällt mir“

Sowas nenne ich Verschwörung

2 „Gefällt mir“

Es gibt auch Petitionen auf EU-Ebene. Sogar online:

Online-Petitionen, die Web-Gästebücher des Socialmedia.
Mehr als sich dort virtuell gegenseitig auf die Schulter zu klopfen kommt dabei nicht herum.

1 „Gefällt mir“

Wir sollten uns auf das Konzentrieren, was wir mit Sicherheit kontrollieren können, und Strategien entwickeln, wie wir trotz der jetzigen Situatuion das Netzwerk weiter ausbauen können. Natürlich ist es jetzt schwieriger für Interessierte einfach mal so mitzumachen, aber wenn wir Unterstützung von den Gemeinden haben wollen, dann müssen die Gemeinden sich auch auf uns als Community verlassen können. Mit Petitionen verheddert man sich zu lange in irgendwelchen bürokratischen Problemen und verbrennt zu viel Zeit.

Deshalb mal folgende konkrete Fragen:

  1. Welche offene Hardware ist verfügbar, um den VPN-Zugang zum Gateway effizient zu nutzen ?
  2. Welche Hardware kann genutzt werden, um das Mesh-Netzwerk effizient aufzubauen ?
    Ich dachte an die ARM-Boards mit Zusatzmodulen, kenne mich aber in dem Bereich nicht gut aus.

P.S.: Für den 1. Teil müßtet ihr euch ein bisschen dramatischen Musik als Untermalung vorstellen !

1 „Gefällt mir“

2 posts were merged into an existing topic: Warenbestellungen/Import aus China

A post was merged into an existing topic: Warenbestellungen/Import aus China

Also im OpenWRT Forum hat jemand geschrieben das es Leute geben soll die das ganze umgehen indem Sie eine alte uboot Version flashen.

Scheinbar nutzt TP-Link eine Art Codesigning im Bootloader um nur signierte Images flashen zu können. Macht das ganze für Leute die nicht gleich zum Lötkolben greifen wollen natürlich zu einem Problem.

Falls jedoch eine gangbare Methode gefunden wird, dann gibt es in der Community bestimmt genug Leute die das flashen als Service anbieten.

Bleibt dann nur noch die rechtliche Frage.

https://pappp.net/?p=1525

Hier ein Erfahrungsbericht wo jemand eine gelockte Firmware auf dem Archer C7 einfach per TFTP loswird.

1 „Gefällt mir“

Ich bin neu, aber für mich stellt sich eine Frage.
Wir es in Zukunft noch möglich sein die alte firmware zu flashen?
Vielleicht wird der Workaround über die alte firmware möglich sein. (Beispiel Ubiquiti)
Hier muss ja auch eine alte Version geflashed werden um die Freifunk Software zu installieren.
Müsste man halt mal testen…
Hat jemand schon einen „geblockten“ router?

Sind die aktuell auf Amazon betroffenen Geräte schon betroffen?

Na, wenn der Pushbutton-TFTP nach wie vor läuft, dann ist das doch ein Sturm im Wasserglas.
Anders lade ich keine Router mehr. Und dank der diversen Autoflasher-Scripte ist das auch hinreichend komfortabel.

1 „Gefällt mir“

Liebe aufgeregte Freifunker,

an der ganzen Geschichte ist nichts dran. Das ist eine Presseente, die in schöner Regelmäßigkeit durch die Onlinemedien quakt. Die FCC hat schon 2015 dementiert, daß ihre Regelungen in dieser Weise zu verstehen sind und eine europäische Regelung gibt es nicht und ich habe bisher auch nicht gehört, daß so etwas geplant ist. Der Heise-Autor hat nicht recherchiert, sondern einfach nur bereits veröffentlichten Blödsinn nachgeplappert.

Über die FCC-Regeln lasse ich mich hier nicht weiter aus. Wir haben in Europa unsere eigenen Regeln und äffen nicht stumpfsinnig amerikanische Richtlinien nach. In den USA ist in der Regulierung des Telekommunikationssektors vieles anders als in Europa und nie ist das hier übernommen worden.

Eine europaische Richtlinie, die fordert, daß die Firmware von WLAN-Routern nicht mehr beliebig ausgetauscht werden darf, existiert nicht. Blödsinnigerweise wird so etwas aber in den Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstaben i der Richtlinie 2014/53/EU hineinfantasiert.

Artikel 3
Grundlegende Anforderungen

[…]

(3) Funkanlagen müssen in bestimmten Kategorien oder Klassen so konstruiert sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen:

a) Sie sind mit Zubehör, insbesondere mit einheitlichen Ladegeräten, kompatibel.

b) Sie arbeiten über Netzwerke mit anderen Funkanlagen zusammen.

c) Sie können unionsweit über Schnittstellen des geeigneten Typs miteinander verbunden werden.

d) Sie haben weder schädliche Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb noch bewirken sie eine missbräuchliche Nutzung von Netzressourcen, wodurch eine unannehmbare Beeinträchtigung des Dienstes verursacht würde.

e) Sie verfügen über Sicherheitsvorrichtungen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten und die Privatsphäre des Nutzers und des Teilnehmers geschützt werden.

f)Sie unterstützen bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug.

g) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, die den Zugang zu Rettungsdiensten sicherstellen.

h) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, die ihre Bedienung durch Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen.

i) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen von den einzelnen in diesem Absatz in Unterabsatz 1 Buchstaben a bis i genannten Anforderungen betroffen sind.

Dieser Absatz 3 bezieht sich aber auf die mobile Telefonie und nicht auf WLAN. Wenn man es richtig liest, wird einem das sofort klar. Besonders weil die Regeln der Rechtsförmlichkeit besagen, daß Aufzählungen ohne angegebene Konjunktion immer Kommulativ zu verstehen sind, d.h. alle Unterpunkte müssen gemeinsam und gleichzeitig erfüllt werden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein WLAN-Router „bestimmte Funktionen, die den Zugang zu Rettungsdiensten sicherstellen“ oder „bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug“ bieten soll. So etwas geht mit einem WLAN-Router technisch ja gar nicht.

Durch die kommulative Verknüpfung der Anforderungen ist damit praktisch ausgeschlossen, daß die EU-Kommission nach Absatz 3 Unterabsatz 2 WLAN-Router in eine der Kategorien oder Klassen von Funkanlagen, die von den genannten Anforderungen betroffen sind, einordnen kann. Der Absatz 3 ist auf den Mobilfunk zugeschnitten.

Damit entbehrt die Panikmache der Spendensammler jeder Grundlage. Vergeßt das Thema, es ist keins.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein

PS.: Hier im Forum wurde eine Regelung der ITU erwähnt, die ich nicht kenne. Für einen Link wäre ich sehr dankbar.

6 „Gefällt mir“

Naja, einigermaßen erfahrene Schrauber/Nerds flashen dann eben per Pushbutton-TFTP-Methode.

Der 08/15-Consumer wird das so nicht tun, es sei denn man hat eine ganz simple „Flash-Programm-starten, Router anschließen, Knopf drücken, fertig“ für jede Freifunk-Community am Start.

Geht ja auch eher um chilling effects.

Die FCC hat gesagt, denen würde das auch reichen, wenn die Wifi-Chips in Hardware verrammelt sind. Dann würde quasi für jede regulatorische Domain (USA, EU, Japan, etc.) ein eigener Satz Chipsätze ausgeliefert werden, wo man einfach ein ROM hat in dem steht was der Chip alles darf. Technisch kein Problem.

Das würde dann aber sehr hohe Kosten verursachen und alle Chips müssten geändert werden. Außerdem macht das natürlich Skaleneffekte kaputt weil die Auflage sinkt und dann die Dinger teurer werden. Außerdem ist da das Problem dass TP-Link die Chips ja von Drittfirmen wie Qualcomm oder Broadcom bezieht, und man jetzt nicht weiß wie eng die zusammenarbeiten, wenn Produkte entworfen werden. Vielleicht hat Qualcomm das ja schon in der Design-Pipeline und TP-Link will nur mit ner Übergangslösung solange Compliance erreichen, wer weiß?

Im Gegensatz dazu wird jetzt halt im Webinterface geprüft ob das Image was man dem füttert signiert ist. Das kann der Praktikant an einem Nachmittag implementieren.

Kein Wunder, dass die von TP-Link dann einfach international auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gehen. Ist einfach billiger (und >90% der Nutzer wollen ja vermutlich eh keine Aftermarket-Firmware).

Bedeutet dann also kein CH 12+13 oder?

Nein, mit kleinsten gemeinsamen Nenner meinte ich hier eher „Alles außer Originalfirmware im Webinterface blockieren und in jedes Land ne eigene Firmwareversion ausliefern“

Kein Problem, der Apple Aiport hat einen Artheros Prozessor und sogar JTAG und seriell :wink:
http://www.theairportwiki.com/index.php?title=AirPort_Express_2G
Premium Freifunk :smiley:

Es wird halt alles schwieriger, aber immer noch möglich sein.

Und was ist mit den Routern, die vom VfN betrieben werden? :open_mouth:

Diese Ansage ist mir nicht bekannt. Der zuständige FCC-Mitarbeiter Julius Knapp (Chief, Office of Engineering & Technology) hat im November gesagt:

One immediate outcome of this ongoing dialogue is a step we’ve taken to clarify our guidance on rules the Commission adopted last year in the U-NII proceeding. Our original lab guidance document released pursuant to that Order asked manufacturers to explain “how [its] device is protected from ‘flashing’ and the installation of third-party firmware such as DD-WRT”. This particular question prompted a fair bit of confusion – were we mandating wholesale blocking of Open Source firmware modifications?

We were not, but we agree that the guidance we provide to manufacturers must be crystal-clear to avoid confusion. So, today we released a revision to that guidance to clarify that our instructions were narrowly-focused on modifications that would take a device out of compliance. The revised guidance now more accurately reflects our intent in both the U-NII rules as well as our current rulemaking, and we hope it serves as a guidepost for the rules as we move from proposal to adoption.

Hast es doch selber verlinkt. Da steht doch, dass es nicht möglich sein darf durch Softwareänderungen die RF-Parameter zu ändern, alle andere Software ist denen egal. Wenn man die RF-Parameter in Hardware backt, dann geht das ja offensichtlich nicht mehr und alles ist gut…

OK! Kann man so herauslesen. Danke für den Hinweis. Ich glaube allerdings, daß das keine wirkliche Änderung zum bestehenden Zustand darstellt. Auch jetzt gibt die Hardware vor, wie viele Kanäle ich habe und mit welchen Frequenzen gefunkt wird. Routerfirmware ist ja kein software defined radio. Einzig an der Sendeleistung kann ich begrenzt etwas verändern und das ist auch erlaubt, da es dafür legale Einsatzbereiche gibt, z.B. wenn ich eine lange Leitung zur Sendeantenne habe, dann darf ich die Sendeleistung um den Faktor des Kabelverlustes erhöhen. So etwas wird auch weiterhin zulässig sein, auch in den USA. Irgenwie verändert die Regelung gar nichts.