Im Rathaus ist Freifunk angekommen, jedoch mit gelbem, statt grünem Licht.
Die IT der Stadt prüft gerade die Rechtslage und stolpert ein wenig über gewisse Rechtslagen der Störerhaftung. Die hausinternen Rechtsanwälte raten natürlich davon ab, da sie ersteinmal davon ausgehen, dass es ein offenes WLAN mit direktem Zugang ist und die Sachlage mit der VPN Umleitung nicht verstehen…Problem ist auch, dass es keine generelle Dokumentation dazu gibt, sodass der ITler sich zumindest dazu bequemt mal zu googlen und stolpert über folgende Passagen:
Er stützt sich auf folgendene Artikel
http://www.breymann.de/inhalte/2/aktuelles/58726/offenes-wlan-in-der-innenstadt-freiheit-oder-risiko-/index.html
Dann noch die Fragen:
Wer ist rechtlich der Betreiber des Freifunkknoten?
Herr Fröhlich: „Das ist der Freifunk Rheinland e.V.“
Freifunk Wiki: „Betreiber ist, wer die „Funktionsherrschaft“ über das WLAN ausübt, also rechtlich und tatsächlich die Kontrolle darüber hat.“ Das wäre in meinen Augen dann die Gemeindeverwaltung bzw. der Betreiber des Friseursalon oder der Werkstatt.
Ein letztes Problem sind die AGB deren ISP, der Deutschen Telekom GmbH.
Da steht u.a. in den AGB:
…
5 Nutzungsrecht / Nutzung durch Dritte
5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, DSL Business über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen. Insbesondere darf der Kunde die Leistungen von DSL Business Dritten nicht ohne vorherige Erlaubnis der Telekom zur ständigen Alleinbenutzung zur Verfügung stellen.
…
Er schließt jetzt daraus, dass die Stadt Arnsberg sich „einfach so“ über diese AGB hinweg gesetzt und garnicht erst bei der Telekom bzw. Unitymedia nachgefragt hat.
Fragt gleichzeitig nach einem ISP der diese Klausel nicht besitzt
Er schließt daraus folgendes für sich:
Das Prinzip des Freifunks hebelt mit dem Institut der Störerhaftung die geltende deutsche Rechtsprechung aus, stellt Rechteinhaber sowie auch Bürger schutzlos: Nicht nur Urheberrechtsverletzung sind damit in der Praxis nicht mehr sanktionier- und verfolgbar, gleiches gilt für die sonstige IT-Kriminalität wie Phishing, Screen Scarping etc. Jede Kommune würde den Fall des anonymen Rechtsmissbrauchs damit zumindest billigend in Kauf nehmen – zu Lasten nicht nur der Kulturindustrie, sondern auch des „normalen“ Bürgers.
Habt ihr einen Rat dazu? Evtl. Quellen?
Es ist die letzte Hürde vor dem großen GO, dennoch bin ich kein Rechtsexperte…
Danke euch!
PS: Große Frage von mir: Gibt es bzgl. Störerhaftung inkl. Freifunk irgendwo ein zentrales Infopool?
Kann mir vorstellen noch weitere Fragenbeantwortern zu müssen, auf die ich pauschal keine Antwort weiß.