Soetwas über MAC Adressen zu machen bedeutet diese zu speichern, wenn man diese jedoch speichert, dann hat man sie. Und was man hat muss im Zweifel herausgegeben werden, kann gestohlen werden, Pfade von MAC Adressen können erstellt werden (man müsste dann ja speichern an welchem FF-Router zu welcher „Ablaufzeit“ welche MAC Adresse die Seite gesehen hat und vor Ort war) usw.
Ich kann nur spekulieren, aber was MAC-Filter als Jugendschutz angeht dürften diese aus meiner Sicht wohl kaum effektiv sein. Viele Kinder sind recht pfiffig, gerade wenn es um die Umgehung einer solchen Maßnahme geht. Sei es über Mobilfunk, das ändern der MAC-Adresse (es ist ja jede außer die des Kindes erlaubt), anderes WLAN, anderes Gerät usw.
Sowas muss über Erziehung gelöst werden. Technische Maßnahmen sind einfach immer ineffektiv. Denn selbst wenn sie selbst im goldenen Käfig leben, so haben sie einen Freund der es nicht tut.
Auch ist so eine Vorschaltseite nicht auf allen Geräten aufrufbar (nicht alle Geräte haben einen Browser oder aber überhaupt Nutzer davor). Und technisch müsste man es so umsetzten, das da auf irgendeinen Button gedrückt wird, da wie ich oben bereits schrieb, die Geräte versuchen eine Seite aufzurufen, die manipuliert man dann und leitet die Leute auf die eigene um, aber erst wenn das Gerät dies erkennt wird der Nutzer aufgefordert zu handeln, dafür wird die entsprechende Seite aber ein zweites mal im „großen Browser“ aufgerufen. Und falls es nicht klappt, passiert das ein drittes mal usw. wenn man sicher sein will, das der Nutzer es sieht muss man ihn eben eine Aktion ausführen lassen.
Dann kann man sich noch überlegen, ob es für die hoffentlich bald geltende Gemeinnützigkeit Probleme geben könnte. Denn der Gesetzentwurf, den der Bundesrat Ende letzten Jahres gemacht hat, hatte beispielsweise das Ziel das folgende explizit als Gemeinnützig anzuerkennen:
die Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke.
Da die Gegenleistung eben nicht auf die „Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke“ beschränkt ist, könnte das Finanzamt aus meiner Sicht auch Werbung (welcher Art auch immer) auf einer Landing-Page als Gegenleistung einstufen. Nun wurde dies leider nicht umgesetzt und der Freifunk Rhein-Neckar steht vor erheblichen Problemen, aber so was ähnliches wird es irgendwann dann vielleicht doch mal gegen, und dann könnte es zum Problem für die Vereine werden.
usw. und so fort, mach was du nicht lassen kannst, ich halte es für keine gute Idee, vielleicht ist es das aber ja doch und ich bin sehe das nur nicht.
Was du definitiv tun solltest ist dich darüber mit deiner lokalen Community auszutauschen, denn was diese unter Freifunk verstehen müssen die Leute dort entscheiden.